Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Erweiterungsbauten 2. Etappe bei der Talstation Werkseilbahn Iffigenalp, Lenk (BE) vom 17. Februar 2005

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 7. Juli 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zu den Erweiterungsbauten bei der Talstation der Werkseilbahn in der Gemeinde Lenk (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. März 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2005-0500