BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 20242027 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Januar 20233, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) wird ein Zahlungsrahmen von 18,5 Millionen Franken für die Jahre 20242027 bewilligt.
Art. 2 Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.
2024: +0,6 Prozent;
b.
2025: +0,5 Prozent;
c.
2026: +0,5 Prozent;
d.
2027: +0,7 Prozent.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2 3
SR 101 SR 194.2 BBl 2023 554
2023-0242
BBl 2023 576
Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 20242027. BB
2/2
BBl 2023 576