BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2024­2027 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Januar 20233, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) wird ein Zahlungsrahmen von 18,5 Millionen Franken für die Jahre 2024­2027 bewilligt.

Art. 2 Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.

2024: +0,6 Prozent;

b.

2025: +0,5 Prozent;

c.

2026: +0,5 Prozent;

d.

2027: +0,7 Prozent.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 194.2 BBl 2023 554

2023-0242

BBl 2023 576

Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2024­2027. BB

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