BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Renovation des Sitzgebäudes der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr in Bern vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20233, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 3 826 976 Franken für ein zinsgünstiges, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes des Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern.

Der Bundesrat bestimmt den Vorzugszins.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2023 586

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Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Renovation des Sitzgebäudes der OTIF in Bern. BB

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