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Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 6. März 2023 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Firmenich International SA und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die Givaudan SA und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die International Flavors & Fragrances Inc. und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften sowie die Symrise AG und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften eröffnet.

Dem Sekretariat der Wettbewerbskommision liegen Anhaltspunkte vor, dass mehrere Unternehmen, die in der Herstellung von Duftstoffen und Inhaltsstoffen von Duftstoffen tätig sind, miteinander die Preispolitik koordinierten, Konkurrentinnen daran hinderten, bestimmte Kundinnen zu beliefern, und die Herstellung bestimmter Duftstoffe bzw. die Verwendung bestimmter Produktionsmethoden beschränkten. Diese Verhaltensweisen stellen mögliche unzulässige Abreden über die Festsetzung von Preisen, über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen und über die Aufteilung von Märkten nach Geschäftspartnern dar (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KG).

In der Untersuchung wird nun geprüft, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsabreden im Sinne von Artikel 5 KG vorliegen.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a ­ c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon: 058 462 20 40.

15. März 2023

2023-0752

Sekretariat der Wettbewerbskommission

BBl 2023 659

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