BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

23.033 Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr vom 22. Februar 2023

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses für Verpflichtungskredite ab 2024 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Februar 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2023-0634

BBl 2023 656

BBl 2023 656

Übersicht Der Bund unterstützt im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr wirkungsvolle Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Bewilligung der für die vierte Generation der Agglomerationsprogramme ab 2024 erforderlichen Finanzmittel in der Höhe von 1,58 Milliarden Franken.

Ausgangslage Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze in Städten und Agglomerationen angesiedelt. Gemäss den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung soll das künftige Wachstum vorwiegend in diesen Räumen konzentriert werden. Laut Prognosen wächst der Verkehr auch in Zukunft weiter. So weisen die Verkehrsperspektiven 2050 des Bundes im Basisszenario eine Zunahme von Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Arbeitsplätzen in den urbanen Regionen aus. Dies stellt die Verkehrsinfrastruktur vor grosse Herausforderungen.

Die Kantone und Gemeinden können die für die Bewältigung des Verkehrs in den Agglomerationen nötigen Infrastrukturen oft nicht alleine finanzieren.

Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen wurde deswegen das Programm Agglomerationsverkehr geschaffen. Der Bund leistet im Rahmen dieses Programms seit 2008 Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in den betroffenen urbanen Räumen führen. Diese tragen dank einer kohärenten Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei und stellen die Erreichbarkeit der Städte und Agglomerationen für das Umland sicher. Nach der einmaligen Finanzierung von dringlichen Projekten zu Beginn des Programms wurden bisher in drei Generationen von Agglomerationsprogrammen diverse Verkehrsinfrastrukturprojekte der Städte und Agglomerationen mitfinanziert. Mit der Zustimmung von Volk und Ständen zum Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr am 12. Februar 2017 ist die Beteiligung des Bundes an den Kosten von Verkehrsinfrastrukturen in Agglomerationen seit 2018 unbefristet gesichert.

Die Mitfinanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr durch den Bund muss von den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantragt werden. Die
Agglomerationsprogramme müssen eine kohärente verkehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung aller enthaltenen Massnahmen aufweisen. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sich die Qualität des Verkehrssystems verbessert, die Siedlungsentwicklung stärker nach innen ausgerichtet wird, sich die Verkehrssicherheit erhöht und sich Umweltbelastung sowie Ressourcenverbrauch verringern. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der anrechenbaren Investitionssumme.

2 / 80

BBl 2023 656

Inhalt der Vorlage 2021 wurden dem Bundesamt für Raumentwicklung insgesamt 32 Agglomerationsprogramme der vierten Generation zur Prüfung eingereicht. Die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantragen mit ihren Eingaben die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmassnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund sechs Milliarden Franken. Um die Bundesmittel effizient einzusetzen, wurden diejenigen Programme und Massnahmen priorisiert, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen.

In der vorliegenden Botschaft ist das Ergebnis der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation festgehalten. Für die wirksamsten Massnahmen, die finanz- und baureif sind, beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von rund 1,58 Milliarden Franken.

3 / 80

BBl 2023 656

Inhaltsverzeichnis Übersicht

2

1

6

2

Ausgangslage 1.1 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens, Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens 1.1.1 Problemlage der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen 1.1.2 Unterstützung des Bundes zur Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen 1.1.3 Bedeutung der Mitfinanzierung des Bundes von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs 1.2 Geprüfte Alternativen 1.3 Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates 1.3.1 Verhältnis 1.3.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats 1.3.2.1 Raumkonzept Schweiz, Sachpläne des Bundes und STEP-Ausbauschritte 1.3.2.2 Langfristige Klimastrategie der Schweiz 1.3.2.3 Bodenstrategie Schweiz, Strategie Biodiversität Schweiz und Strategie Baukultur

6 6 7 8 10 11 11 11 11 12 12

Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren 2.1 Grundsätze und Ablauf des Programms Agglomerationsverkehr 2.2 Übersicht über die bisherigen Generationen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr und den Stand der Umsetzung 2.3 Die vierte Generation im Rahmen des PAV 2.3.1 Erarbeitung durch die Trägerschaften und Einreichung 2.3.2 Prüfung durch den Bund 2.3.2.1 Organisation und Durchführung 2.3.2.2 Eingangsprüfung und Prüfung der Grundanforderungen 2.3.2.3 Prüfung der Massnahmen 2.3.2.4 Prüfung der Programmwirkung 2.4 Vernehmlassungsverfahren

13 13

3

Inhalt des Bundesbeschlusses 3.1 Antrag des Bundesrates und Begründung 3.2 Inhalt der Vorlage, Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen 3.3 Teuerungsannahmen

27 27 28 30

4

Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf den Bund 4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

30 30 30

4 / 80

14 16 16 18 18 19 19 22 26

BBl 2023 656

4.2 4.3

4.4 4.5 5

4.1.2 Personelle Auswirkungen Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen und Berggebiete Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 4.3.1 Auswirkungen auf die Agglomerationen 4.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft Auswirkungen auf Raum und Umwelt Auswirkungen auf die vernetzte Mobilität sowie nationale Verkehrsinfrastrukturen

Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 5.3 Erlassform 5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 5.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

31 32 32 32 33 33 34 35 35 35 35 35 36

Abkürzungsverzeichnis

37

Anhänge 1.

Liste der Massnahmen der vierten Generation des Programms Agglomerationsverkehr 2.

Umsetzungsstand früherer Generationen 3.

Vergleich der Mitfinanzierung in den verschiedenen Generationen 4.

Agglomerationsprogramme sowie beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen

38 68 74

Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (Entwurf)

78

BBl 2023 657

5 / 80

BBl 2023 656

Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens, Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

1.1.1

Problemlage der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze1 in Agglomerationen angesiedelt. Agglomerationen sind wichtige Wirtschaftsmotoren. Die urban geprägten Gebiete sind deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Landes von entscheidender Bedeutung.

Während der Anteil der Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen an der Gesamtbevölkerung seit 2000 leicht zunahm, konzentrierten sich die Beschäftigten stärker in den Agglomerationen. Aufgrund der räumlichen Konzentration der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Städten und Agglomerationen ist das Verkehrsaufkommen innerhalb dieser Räume sowohl auf dem Strassen- als auch auf dem Schienennetz deutlich höher als ausserhalb. Der Verkehr nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Die Verkehrsleistung im Personenverkehr stieg von 2000 bis 2019 in der Schweiz generell um rund 35 Prozent; im öffentlichen Strassenverkehr sogar um 38 Prozent.2 Im Güterverkehr betrug der Zuwachs der Transportleistung zwischen 2000 und 2020 14 Prozent.3 In den Spitzenstunden erreichen das Strassen- und Schienennetz unterdessen vielerorts die Kapazitätsgrenzen, Staus auf den Strassen und überlastete Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gehören zum Alltag.

Mit einer Medienkonferenz hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 16. November 2021 die Verkehrsperspektiven4 mit dem Zeithorizont 2050 publiziert. Die Verkehrsperspektiven 2050 gehen im Basisszenario davon aus, dass Bevölkerung und Arbeitsplätze weiterwachsen werden. Es wird zudem davon ausgegangen, dass dieses Wachstum vor allem in den urbanen, gut mit ÖV erschlossenen Regionen stattfindet. Diese Entwicklung entspricht auch den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung. Das Basisszenario geht für den Zeitraum von 2017 bis 2050 von einem Wachstum der generellen Verkehrsleistung von elf Prozent aus. Insbesondere in den Agglomerationen wird sich der Anteil des Verkehrsnetzes mit einer sehr hohen Auslastung sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitzenstunde weiter akzentuieren. Ebenfalls überdurchschnittlich ist das Verkehrswachstum zwischen den Agglomerationen.

1 2 3 4

Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach Art. 19 Abs. 1 MinVV, BFS ­ STATPOP 2020 und STATENT 2019.

BFS ­ Leistungen des Personenverkehrs (PV-L), Statistik des öffentlichen Verkehrs (OeV).

BFS ­ Gütertransportstatistik (GTS) ARE (2022), Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Mobilität.

6 / 80

BBl 2023 656

Eine angemessene Konzentration des Wachstums auf die Städte und Agglomerationen trägt insgesamt zu einer Abschwächung der Verkehrszunahme bei. In den grössten Agglomerationen liegt die pro Person zurückgelegte Distanz rund neun Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt5. Je dichter die Besiedelung ist, desto höher ist in der Regel auch der Anteil der als flächeneffizienter bezeichneten Verkehrsarten ÖV, Fuss- und Veloverkehr. Umso wichtiger sind auch Verkehrsdrehscheiben, welche die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpfen. Verkehrserhebungen zeigen, dass Bewohner und Bewohnerinnen dicht bebauter Gebiete signifikant weniger Verkehr in der Schweiz verursachen und überdurchschnittlich häufig mit ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind.6 Darum wird auch für diese Verkehrsinfrastrukturen in besonderem Mass eine Unterstützung des Bundes nachgefragt. Verkehrsdrehscheiben leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von städtischen und ländlichen Räumen und damit zur Sicherung der Erreichbarkeit urbaner Räume.

Insgesamt besteht in den Städten und Agglomerationen nach wie vor ein dringender Bedarf nach Optimierung und gezieltem Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen, um sowohl die Funktionalität des Gesamtverkehrssystems zu verbessern als auch eine Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen in urbanen Räumen mit einem funktionierenden Gesamtverkehrssystem gestärkt. Ein hoher Anteil an flächeneffizienten Verkehrsarten erhöht die Verkehrssicherheit, trägt zu Reduktion der Umweltbelastung bei und schafft überdies Kapazitäten für den notwendigen Individual- und Güterverkehr auf der Strasse.

1.1.2

Unterstützung des Bundes zur Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen

Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zugestimmt.7 Der unbefristete, in Artikel 86 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV)8 verankerte und mit verschiedenen Mitteln gemäss Artikel 86 Absatz 2 BV gespeiste Fonds schafft für den Bund unter anderem die Grundlage, um finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen leisten zu können. Die Änderung trat am 1. Januar 2018 in Kraft, gleichzeitig wie das Bundesgesetz vom 30.

September 20169 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG).

Am 1. Februar 2020 traten mit der Verordnung vom 20. Dezember 201910 über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) die Ausführungsbestimmungen in Kraft.

5

6 7 8 9 10

BFS/ARE (2017), Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Mobilität > Grundlagen und Daten > Mikrozensus Mobilität und Verkehr.

ARE (2018), Dichte und Mobilitätsverhalten, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Grundlagen.

AS 2017 6731 SR 101 SR 725.13 SR 725.116.214

7 / 80

BBl 2023 656

Diese wurden noch mit den Richtlinien vom 13. Februar 202011 zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisiert. Über die Bewilligung der Mittel aus dem NAF entscheiden die eidgenössischen Räte. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung in der Regel alle vier Jahre entsprechende Bundesbeschlüsse vor (Art. 7 Bst. b in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Bst. b NAFG). Gemäss der vorliegenden Botschaft sollen die Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) ab 2024 beantragt werden.

Als Voraussetzung für die Mitfinanzierung von Massnahmen im Rahmen des PAV verlangt der Bund nach Artikel 17c Buchstaben a und b des Bundesgesetzes vom 22. März 198512 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) sowie Artikel 2 Absatz 1 PAVV eine wirkungsvolle Abstimmung von Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, in einer umfassenden Planung. Die Mittel des Bundes sollen dort eingesetzt werden, wo ein gutes oder sehr gutes Kosten-NutzenVerhältnis erzielt werden kann und die Massnahmen bau- und finanzreif sind. Um in den Genuss von Bundesgeldern zu kommen, verpflichten sich die beteiligten Kantone, Städte und Gemeinden zudem nicht nur, ihren Teil an die vom Bund mitfinanzierten Massnahmen beizutragen, sondern auch die vorgesehenen Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen sowie die weiteren Verkehrsmassnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes zu realisieren.

1.1.3

Bedeutung der Mitfinanzierung des Bundes von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs

Städte und Agglomerationen erbringen viele Leistungen, die nicht nur ihnen, sondern dem ganzen Land zugutekommen. Ein funktionierender Agglomerationsverkehr als Teil des schweizerischen Gesamtverkehrssystems dient nicht nur der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, sondern trägt zusammen mit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr auch zur Lebensqualität der Schweizer Bevölkerung bei. So können die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht, die Zersiedelung der Landschaft eingedämmt und die Erreichbarkeit der Städte aus dem Umland gewährleistet werden.

Ein wichtiger Erfolg der Agglomerationsprogramme ist auch der Aufbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden, teilweise sogar unter Einbezug von Gebieten im grenznahen Ausland. Dies ist zur Erarbeitung und Umsetzung einer kohärenten Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung unabdingbar und trägt wesentlich dazu bei, dass Agglomerationen ihre

11 12

abrufbar unter: www.are.admin.ch > Mobilität > Programme und Projekte > Programm Agglomerationsverkehr > Agglomerationsprogramme 4. Generation > Recht.

SR 725.116.2

8 / 80

BBl 2023 656

Planung gemeinsam und bereichsübergreifend angehen sowie Verkehrsprobleme ganzheitlich, effizient und wirksam lösen.13 Die Agglomerationsprogramme entsprechen einem grossen Bedürfnis von Kantonen, Städten und Gemeinden. Ein überwiegender Teil der gemäss Anhang 4 der Verordnung vom 7. November 200714 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen haben mindestens ein Agglomerationsprogramm in einer der bislang vier Generationen erarbeitet und beim Bund zur Prüfung und Mitfinanzierung eingereicht. Die Bundesbeiträge helfen nicht nur den grossen, sondern auch den mittleren und kleineren beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen in der ganzen Schweiz, ihre Projekte für ein attraktives, gut funktionierendes Gesamtverkehrssystem und eine abgestimmte Planung zwischen Siedlung und Verkehr voranzutreiben. Dank der Agglomerationsprogramme konnten Massnahmen realisiert werden, die sonst, ungeachtet des grossen Problemdrucks, nicht finanzier- oder umsetzbar gewesen wären.

Die direkten Auswirkungen der Agglomerationsprogramme sind nur schwer quantitativ zu erfassen. Einerseits lassen sich Veränderungen erst verzögert nach der Inbetriebnahme einer Massnahme messen. Andererseits können die Effekte der Agglomerationsprogramme nicht immer von anderen Einflussfaktoren isoliert werden.

Entwicklungen im nationalen Verkehr betreffend Angebot und Infrastruktur, technische Entwicklungen, die Konjunktur aber auch politische Entscheide oder Entscheide privater Investoren überlagern die Effekte der Agglomerationsprogramme.15 Dennoch lassen sich bei der Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen eine Reihe von Trends beobachten, die auf dem Gebiet der Agglomerationen sichtbar sind. Die Agglomerationsprogramme haben insbesondere dazu beigetragen, das Angebot des ÖV16 sowie des Fuss- und Veloverkehrs17 zu verbessern. Dies erfolgte auch durch eine Neugestaltung des bestehenden Strassenraums.18 Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen innerhalb der bebauten Gebiete haben ebenfalls dazu beigetragen, sowohl die Einwohner- und Arbeitsplatzdichte als auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.19 Insbesondere durch die Umsetzung von Betriebs- und Gestaltungskonzepten, durch Verkehrsmanagementmassnahmen und durch Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs20 wurde die Verkehrssicherheit verbessert.

13

14 15 16 17 18 19 20

ARE (2019), Berichterstattung an den Bundesrat zum Stand der Umsetzung der Agglomerationspolitik 2016+ und der Politik der ländlichen Räume und Berggebiete, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Städte und Agglomerationen.

SR 725.116.21 ARE (2015) Räumliche Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen in der Schweiz, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Mobilität.

Verlängerung Linie 1 (Luzern); Ausbau des Trams Cornavin ­ Onex ­ Bernex (Grand Genève).

Velostation Bahnhof Bern (Bern); Velonetz «TransAgglo» Abschnitt Düdingen ­ Zelg (Fribourg).

Ecublens-Chavannes, Av. du Tir-Fédéral, Abschnitt «RC1-Pont bleu» (LausanneMorges).

ÖV-Eigentrassierung in der Stadt St. Gallen (St. Gallen ­ Bodensee).

Fussgängerbrücke Maillefer (Lausanne-Morges); unterirdische Fuss- und Veloverbindung zwischen dem Kantonsspital und der S-Bahnhaltestelle Champel (Grand Genève); Fussund Velobrücke zwischen den Ortschaften Maggia und Moghegno (Locarnese).

9 / 80

BBl 2023 656

1.2

Geprüfte Alternativen

Durch die im Kampf gegen das Covid-19-Virus ergriffenen Massnahmen kam es insbesondere im öffentlichen Verkehr, aber auch im motorisierten Individualverkehr zu einem merkbaren Rückgang der Verkehrsleistungen. Hingegen erfuhren der Fuss- und der Veloverkehr einen markanten Zuwachs.21 Mögliche längerfristige Effekte lassen sich aber nicht empirisch belegen. Angesichts des nach wie vor bestehenden grossen Handlungsbedarfs sieht der Bundesrat deshalb davon ab, die Mitfinanzierung des Bundes im Rahmen der vierten Generation der Agglomerationsprogramme auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies einerseits, weil eine zeitliche Erstreckung der Mitfinanzierung des Bundes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde. Eine zeitliche Erstreckung der Mitfinanzierung durch den Bund könnte nämlich zu Verfahrensunterbrüchen oder Planungsabbrüchen führen und so die Realisierung der Massnahmen gefährden. Andererseits ist mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen. Die von den Trägerschaften der Agglomerationen erarbeiteten und vom Bund zur Mitfinanzierung vorgeschlagenen Massnahmen dürften so über kurz oder lang unabdingbar sein.

Für die Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs sind nach Artikel 17f MinVG neun bis zwölf Prozent der gesamten Ausgaben des NAF vorgesehen.

Die Trägerschaften haben eine grosse Anzahl von vordringlich zu realisierenden Massnahmen eingereicht. Dies zeigt, dass die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen in den nächsten Jahren weiterhin vor bedeutenden Herausforderungen stehen.

Bei einer durchschnittlichen Bundesbeteiligung von 37 Prozent übersteigt der von den Trägerschaften angemeldete Bedarf die maximal verfügbaren Bundesmittel um den Faktor 1,4. Der Bundesrat spricht sich darum für die Maximalvariante von zwölf Prozent der Fondsausgaben für die Verwendung im Rahmen des PAV aus. So ist sichergestellt, dass die Massnahmen mitfinanziert werden, welche nach der Prüfung des Bundes ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Eine Reduktion auf eine Bundesbeteiligung von neun Prozent der Mittel des NAF würde bedeuten, dass der angemeldete Bedarf die maximal verfügbaren Bundesmittel um den Faktor 2,4 übersteigen würde. Zahlreiche, auch aus Sicht des Bundes wichtige Massnahmen müssten dann durch Kantone und Gemeinden alleine finanziert
werden. Es besteht die Gefahr, dass dadurch vermehrt Massnahmen aufgrund mangelnder Finanzen von Kantonen, Städten und Gemeinden verspätet oder gar nicht realisiert werden können.

21

BFS/ARE (2021), Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Mobilitätsverhalten, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Mobilität > Grundlagen und Daten > Mikrozensus Mobilität und Verkehr.

10 / 80

BBl 2023 656

1.3

Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

1.3.1

Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 202022 zur Legislaturplanung 2019­ 2023 angekündigt. Das Geschäft ist im Zahlenwerk des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan enthalten.

1.3.2

Verhältnis zu Strategien des Bundesrats

1.3.2.1

Raumkonzept Schweiz, Sachpläne des Bundes und STEP-Ausbauschritte

Das PAV berücksichtigt das Raumkonzept Schweiz23 und baut auf den Zielen des Sachplans Verkehr ­ Teil Programm24 auf. Letzterer bildet den vom Bundesrat beschlossenen strategischen Rahmen für die Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen und die Abstimmung mit der Raumentwicklung. Das PAV ist mit den strategischen Entwicklungsprogrammen (STEP) für die Nationalstrassen und die Eisenbahninfrastruktur25 abgestimmt. Während die beiden STEP-Programme eine längerfristige Perspektive mit umfangreichen Projekten enthalten, fokussiert das PAV auf einen kurzbis mittelfristigen Realisierungshorizont mit Baubeginn der Massnahmen ab 2024.

Gemäss Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b PAVV muss mit der Realisierung der Massnahmen der vierten Generation spätestens fünf Jahre und drei Monate nach der Verabschiedung des entsprechenden Bundesbeschlusses durch das Parlament begonnen werden.

Die für die drei Programme zuständigen Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA) und Verkehr (BAV) tauschen sich regelmässig über die Planung von bereits beschlossenen Massnahmen sowie die geplanten Weiterentwicklungen aus. So berücksichtigt die im Sachplan Verkehr festgelegte Strategie des Bundesrates auch den Stand der Planung bei Wünschen Dritter an die Nationalstrassen und die Entwicklungen im Bereich der Haltestellen des Eisenbahnnetzes (Wünsche Dritter umfassen Begehren für neue Anschlüsse, Eindeckungen, zusätzlichen Lärmschutz usw.). Die Bundesplanung ist in die Betrachtung der Agglomerationsprogramme eingeflossen. Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen, welche nicht bereits beschlossene oder in den STEP-Planungen enthaltene Nationalstrassen- oder Eisenbahnprojekte voraussetzen, wurden durch den Bund entsprechend der aktuellen Bundesplanung priorisiert. Eine Koordination der verschiedenen Planungen und eine Abstimmung mit der gesamten räumlichen Entwicklung der Schweiz sind sichergestellt.

22 23

24

25

BBl 2020 1777, S. 1892 Schweizerischer Bundesrat, KdK, BPUK, SSV, SGV (2012), Raumkonzept Schweiz, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Strategie und Planung > Raumkonzept Schweiz.

Schweizerischer Bundesrat (2021), Mobilität und Raum 2050 Sachplan Verkehr ­ Teil Programm, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Strategie und Planung > Konzepte und Sachpläne > Verkehr > Teil Programm.

BBl 2018 6949, 7321

11 / 80

BBl 2023 656

1.3.2.2

Langfristige Klimastrategie der Schweiz

Die Klimastrategie 205026 hat zum Ziel, dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 bei Netto-Null liegen. Im Jahr 2019 verursachte der Strassenverkehr rund 37 Prozent der CO2-Emissionen der Schweiz. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf in diesem Sektor.

Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich mit der Umsetzung der Energiestrategie 205027 primär auf die Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten, die weitere Verschärfung der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenund Lieferwagen sowie die Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr. Beim Eisenbahnverkehr steht die Reduktion des Energiemehrbedarfs durch Effizienzsteigerungen im Vordergrund.

Werden Infrastrukturmassnahmen für den Agglomerationsverkehr in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung realisiert, so ist dies ein Beitrag dazu, dass der Gesamtverkehr in den Städten und Gemeinden und in den Agglomerationen zunehmend klimaschonender erbracht werden kann. Die Mitfinanzierung durch den Bund hilft mit, diese Massnahmen früher oder überhaupt erst zu realisieren.

1.3.2.3

Bodenstrategie Schweiz, Strategie Biodiversität Schweiz und Strategie Baukultur

Mit der Bodenstrategie28 wird beabsichtigt, in der Schweiz bis 2050 netto keine Böden mehr zu verbrauchen. Zudem verlangt die Biodiversitätsstrategie29 unter anderem, dass der Verkehr keine zusätzlichen Trennwirkungen verursacht.

Diese Vorgaben werden bei der Wirkungsprüfung der Agglomerationsprogramme als Ganzes wie auch der einzelnen Infrastrukturmassnahmen im PAV berücksichtigt. So bevorzugt der Bund bei seiner Mitfinanzierung Massnahmen, die den Ressourcenverbrauch minimieren und zur Aufwertung von Natur- und Freiräumen beitragen.

Die Strategie Baukultur30 thematisiert die baukulturelle Qualität der gebauten Umwelt angesichts aktueller gesellschaftlicher und raumwirksamer Herausforderungen. Die Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen sind dafür wesentliche Elemente. Der Bund setzt sich für eine hohe Baukultur ein. Diese Vorgabe und das Streben nach hoher baukultureller Qualität von Orten sind namentlich in den Agglomerationen von 26

27 28

29

30

Schweizerischer Bundesrat (2021), Langfristige Klimastrategie der Schweiz, abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Ziele der Klimapolitik > Verminderungsziele > Ziel 2050 > Klimastrategie 2050.

BBl 2013 7561 Schweizerischer Bundesrat (2020), Bodenstrategie Schweiz, abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Boden > Publikationen und Studien > Bodenstrategie Schweiz.

BAFU (2012), Strategie Biodiversität Schweiz, abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > Strategie Biodiversität Schweiz.

Schweizerischer Bundesrat (2020), Strategie Baukultur, abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Baukultur > Konzept Baukultur > Strategie Baukultur.

12 / 80

BBl 2023 656

Bedeutung. Die Mitfinanzierung durch den Bund trägt dazu bei, dass Massnahmen im Bereich von Verkehr und Mobilität von hoher Qualität umgesetzt werden.

2

Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren

2.1

Grundsätze und Ablauf des Programms Agglomerationsverkehr

Die Unterstützung des Agglomerationsverkehrs richtet sich nach Artikel 86 BV, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b NAFG und die Artikel 17a­17f MinVG. Die Grundsätze und der Ablauf des Verfahrens im PAV hatten sich bei der Beurteilung der bisherigen Generationen bewährt. Für die vierte Generation bleiben sie unverändert. Der Bund leistet demnach Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen führen und zu einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Schweiz beitragen.

Finanzielle Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassenund Schienenverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs ausgerichtet, sofern sie nicht bereits durch andere Bundesmittel finanziert werden.31 Sie können unter gewissen Bedingungen auch für Massnahmen im grenznahen Ausland ausgerichtet werden. Betriebs- und Unterhaltsbeiträge sind von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen.

Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionssumme (Art. 22 MinVV). Um die Mittel des Bundes effizient einzusetzen, werden die Programme und die darin enthaltenen Massnahmen gestützt auf die Kriterien gemäss Artikel 17d MinVG priorisiert. So werden Massnahmen mitfinanziert, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen, ein gutes oder sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und innerhalb von vier Jahren finanz- und baureif sind. Für diese Massnahmen beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits.

Die Verpflichtungskredite werden von der Bundesversammlung in Etappen von vier Jahren bewilligt (Art. 7 Bst. b NAFG). Dies entspricht einer Generation von Agglomerationsprogrammen. Diese Vorlage befasst sich mit der Bewilligung der Verpflichtungskredite für die vierte Generation und beabsichtigt die Bereitstellung der Mittel ab 2024.

31

Massnahmen im Schienenverkehr werden in erster Linie durch den Bahninfrastrukturfonds finanziert; davon ausgenommen sind nach Art. 49 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dez. 1957 (SR 742.101) Strecken, die nur zur Feinerschliessung (z. B. Tramund Metrobahnen) dienen.

13 / 80

BBl 2023 656

2.2

Übersicht über die bisherigen Generationen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr und den Stand der Umsetzung

Zu Beginn des PAV wurde mit der Annahme des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 200632 auch gleichzeitig ein Paket mit dringlichen und baureifen Projekten verabschiedet. Mit Ausnahme der Kerntangente in Frauenfeld, die wegen einer negativen Volksabstimmung nicht umgesetzt wurde, konnten alle Projekte realisiert werden.

Danach folgten die ersten beiden Generationen der eingereichten Agglomerationsprogramme. Für die erste Generation hat das Parlament Mittel in der Höhe von 1,51 Milliarden Franken für 26 Agglomerationsprogramme und für die zweite Generation Mittel in der Höhe von 1,70 Milliarden Franken für 37 Agglomerationsprogramme im PAV bewilligt. Von Anfang 2011 bis Ende 2021 konnten aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der ersten Generation durch die Trägerschaften 992 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen werden, was rund zwei Drittel des Kredits entspricht. Der Bund hat den Trägerschaften aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der zweiten Generation bisher 412 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) ausbezahlt, was knapp einem Viertel des Kredits entspricht.

Die dritte Generation wurde nach der Überführung des Infrastrukturfonds in den NAF beschlossen. Mit den Beschlüssen vom 25. September 201933 und vom 28. September 202134 hat das Parlament Mittel in der Höhe von 1,41 Milliarden Franken für 35 Agglomerationsprogramme im Rahmen des PAV der dritten Generation bewilligt. Neu umfasst der Verpflichtungskredit auch pauschal mitfinanzierte Massnahmen. Dadurch wird das Verfahren für die Umsetzung vereinfacht und die Realisierung beschleunigt.

Aus dem Verpflichtungskredit für die dritte Generation im Rahmen des PAV wurden durch die Agglomerationen bisher 133 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen, was knapp zehn Prozent des Kredits entspricht.

32 33 34

AS 2007 6017 BBl 2020 753 BBl 2021 2397

14 / 80

BBl 2023 656

Tabelle 1 Beschlossene Bundesbeiträge, abgeschlossene Leistungsvereinbarungen und Rückgaben (Stand 31.12.2021) Verabschiedeter Bundesbeitrag35

Abgeschlossene Finanzierungsvereinbarungen36

Nicht realisierbar37

Dringliche Projekte38

2,56 Mrd. Fr.

2,53 Mrd Fr.

0,05 Mrd. Fr.

PAV erste Generation39

1,51 Mrd. Fr.

1,08 Mrd Fr.

0,05 Mrd. Fr.

PAV zweite Generation

1,70 Mrd. Fr.

0,67 Mrd Fr.

0,01 Mrd. Fr.

PAV dritte Generation41

1,41 Mrd. Fr.

0,41 Mrd. Fr.

­

Total

7,18 Mrd. Fr.

4,69 Mrd. Fr.

0,11 Mrd. Fr.

40

Wie in Tabelle 1 dargestellt, hat der Bund in den vergangenen 15 Jahren rund 7,2 Milliarden Franken für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen beschlossen. Während die dringlichen Projekte realisiert sind, läuft die Umsetzung der Massnahmen aus den ersten drei Generationen im Rahmen des PAV noch. Bislang war der Mittelbedarf seitens der Agglomerationen für die Realisierung effektiv geringer als ursprünglich durch die Trägerschaften beantragt. Der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken ist noch ausstehend. Es ist möglich, dass einzelne Projekte aufgrund negativer Volksentscheide oder anderer politischer und planerischer Entscheide nicht innerhalb der geltenden Fristen für die Umsetzung realisiert werden können.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass gewisse Agglomerationen42 mit der Umsetzung der Massnahmen im Verzug sind. Der Bundesrat hat darum mit der PAVV Fristen für den Baubeginn festgelegt. Gemäss den Leistungsvereinbarungen der ersten beiden Generationen erlischt bei diesen ohne Vorliegen einer unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung bis 2027 der Anspruch auf die beschlossenen Bundesmittel. Gemäss Artikel 18 PAVV läuft bei der dritten Generation die Frist Ende 2025 ab. Um welche Summe es sich dabei handeln wird, ist derzeit nicht abschliessend abschätzbar.

Dies hat dazu geführt, dass verschiedene Trägerschaften auf die Einreichung eines Programms in der vierten Generation verzichtet haben (vgl. Ziff. 2.3.1) und sie ihre Ressourcen auf die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen konzentrieren.

35 36 37 38 39 40 41 42

Preisstand gemäss Bundesbeschluss Stand 31. Dez. 2021 Verzicht auf Projekte wegen Volksabstimmungen oder Rückgabe der Mittel durch die Trägerschaften.

BBl 2007 8553 BBl 2010 6901 BBl 2014 7853 BBl 2020 753 ergänzt mit einem Zusatzkredit für die Massnahme «Umfahrung Oberburg» (BBl 2021 2397).

Vgl. Ziff. 2.3.2

15 / 80

BBl 2023 656

2.3

Die vierte Generation im Rahmen des PAV

2.3.1

Erarbeitung durch die Trägerschaften und Einreichung

Ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen wurde vom UVEK die PAVV erlassen. Sie enthält Rechte und Pflichten von beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer Agglomerationsprogramme sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung dieser Programme durch den Bund. Die ebenfalls neu geschaffene RPAV vom 13. Februar 2020 präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden und unterstützen die Trägerschaften bei der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme.

Wie bisher verlangt der Bund von den Trägerschaften eine Zusammenstellung aller relevanten und aufeinander abgestimmten Massnahmen in einem Agglomerationsprogramm, welche die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen ausrichten, die Verkehrssicherheit erhöhen und weniger Umweltbelastung sowie Ressourcenverbrauch entstehen lassen. Neu kann ab der vierten Generation auch die Mitfinanzierung des Bundes für Massnahmen im Bereich Tramund Bushaltestellen pauschal ausgerichtet werden.

In ihren Agglomerationsprogrammen informieren die Trägerschaften über die Situations- und Trendanalyse sowie ihr Zukunftsbild von Verkehr und Siedlung. Überdies zeigen sie den Stand der Umsetzung beschlossener Massnahmen früherer Generationen auf. Darauf basierend stellen sie Teilstrategien für die Bereiche Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, den Handlungsbedarf sowie Massnahmen dar. Im Sinne einer rollenden Planung können diese sechs Bausteine neu in einem eigenständigen Rhythmus aktualisiert werden, so dass das betreffende Agglomerationsprogramm kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert wird. Es müssen somit nicht mehr wie in früheren Generationen gleichzeitig alle sechs Bausteine neu erarbeitet werden. Auch können bei entsprechendem Handlungsbedarf ab der vierten Generation inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Damit wird der administrative Aufwand für die Trägerschaften für die kontinuierliche Einreichung eines Agglomerationsprogrammes stark reduziert.

16 / 80

BBl 2023 656

Abbildung 1 Eingereichte Agglomerationsprogramme

Insgesamt wurden dem ARE in der vierten Generation 32 Agglomerationsprogramme zur Prüfung eingereicht. Aufgrund der Einschränkungen im Kampf gegen das Covid-19-Virus wurde den Trägerschaften die Möglichkeit geboten, ihre Programme unter Gewährung einer Nachfrist von drei Monaten einzureichen. Davon haben 16 Agglomerationen Gebrauch gemacht. Bei den eingereichten Agglomerationsprogrammen handelt es sich um ein neues43 und um 31 überarbeitete Programme aus den vorherigen Generationen. Darunter befinden sich mit Basel, Grand Genève, Rheintal und dem Réseau Urbain Neuchâtelois vier grenzüberschreitende beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen. Von den mitfinanzierten Agglomerationsprogrammen der vorherigen Generationen haben insgesamt zwölf beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen44 kein Programm eingereicht. Von den fünf grossen Agglomerationen der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich) verzichtet mit Lausanne-Morges erstmals die Trägerschaft eines grossen Agglomerationsprogramms auf die Einreichung. Dafür nehmen vier beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen45 nach einer Pause von einer oder zwei Generationen wieder am

43 44

45

Agglomerationsprogramm Grenchen.

Agglomerationsprogramme Bellinzonese, Delémont, Frauenfeld, Interlaken, KreuzlingenKonstanz, Lausanne-Morges, Luganese, Mendrisiotto, Nidwalden, Valais central, Werdenberg-Liechtenstein und Winterthur.

Agglomerationsprogramme Agglo Y, Chur, Rheintal und Schaffhausen.

17 / 80

BBl 2023 656

Programm teil. Von den beitragsberechtigten 59 Städten und Agglomerationen haben bisher nur fünf46 nicht teilgenommen.

2.3.2

Prüfung durch den Bund

2.3.2.1

Organisation und Durchführung

Nach der termingerechten Einreichung wurden die Agglomerationsprogramme unter Federführung des ARE zusammen mit den weiteren beteiligten Bundesämtern ASTRA, BAV und Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft. Ergänzend dazu wurde eine externe Arbeitsgemeinschaft aus Fachleuten von privaten Planungs- und Beratungsbüros mit einem Mandat beauftragt, das insbesondere die Begleitung des Prüfprozesses und die Formulierung einer Zweitmeinung umfasste. Die beteiligten Bundesämter und die externen Fachleute beurteilten die eingereichten Agglomerationsprogramme unabhängig voneinander in folgenden drei Schritten.

­

Um ein besseres Verständnis der einzelnen Agglomerationsprogramme zu erlangen, Missverständnisse zu vermeiden und um offene Fragen zu klären, wurde zu Beginn jeder Beurteilung zwischen dem Bund und den Trägerschaften jeweils eine Präsentations- und Fragerunde durchgeführt.

­

Die Ergebnisse der einzelnen Beurteilungen wurden mit allen an der Prüfung Beteiligten in konferenziellen Bereinigungen zu einer gemeinsamen koordinierten Beurteilung zusammengeführt. Zusätzlich wurden Bilanzateliers durchgeführt, in denen die Beurteilungen gesamtschweizerisch verglichen wurden. Mit diesem Prozess wurde eine für alle beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen vergleichbare und gleichwertige Beurteilung der Agglomerationsprogramme sowie eine abgestimmte Zusammenstellung der Massnahmenlisten sichergestellt.

­

Parallel zur Vernehmlassung wurden die provisorischen Prüfergebnisse des Bundes mit den Trägerschaften auf fachlicher Ebene diskutiert. Mit diesen Fachgesprächen kann gewährleistet werden, dass sämtliche relevanten Argumente in die Prüfung einbezogen werden.

Aufgrund der Fachgespräche und der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesbeschlusses erfolgten im Herbst 2022 schliesslich in einer bundesinternen Schlusskonferenz letzte Anpassungen der Prüfergebnisse. Dieser Prozess erlaubt es, dass die definitiven Prüfergebnisse zusammen mit der Botschaft des Bundesrates vorliegen. Durch diesen parallelen Prozess kann die Bearbeitungszeit bis zum Parlamentsentscheid beschleunigt werden und die Trägerschaften verfügen frühzeitig über eine gesicherte Basis für die Erarbeitung der nächsten Generation des PAV. Zudem kann der Bundesrat so alle vier Jahre dem Parlament eine Botschaft zur Mitfinanzierung einer nächsten Generation im Rahmen des PAV unterbreiten. Während des Prüfprozesses und der Parlamentsdiskussion können die Trägerschaften zudem ihre Massnahmen weiterentwickeln und nach dem Entscheid des Parlaments die allfällig noch

46

Agglomerationen Appenzell, Glarus, Sarnen, St. Moritz sowie die Stadt Einsiedeln.

18 / 80

BBl 2023 656

nötigen Finanzierungsbeschlüsse auf kantonaler und kommunaler Ebene erwirken.

Auf diese Weise kann die Umsetzung der Massnahmen ohne Verzug erfolgen.

2.3.2.2

Eingangsprüfung und Prüfung der Grundanforderungen

Bei der Eingangsprüfung nach Artikel 11 PAVV prüft der Bund die Vollständigkeit der Unterlagen. Einzelne Trägerschaften mussten aufgefordert werden, fehlende Unterlagen zum Agglomerationsprogramm nachzureichen, so dass die Prüfung für alle eingereichten Agglomerationsprogramme aufgenommen werden konnte.

Im Weiteren prüft der Bund, ob die Grundanforderungen von den eingereichten Agglomerationsprogrammen erfüllt werden. Das Vorgehen ist in Artikel 12 PAVV definiert. Es kann festgestellt werden, dass alle 32 eingereichten Agglomerationsprogramme der vierten Generation die Grundanforderungen erfüllen.

2.3.2.3

Prüfung der Massnahmen

Die Mitfinanzierung durch den Bund ist konsequent auf diejenigen Massnahmen ausgerichtet, welche in Anwendung der in Artikel 17d MinVG formulierten Wirkungsziele ein gutes oder sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Aufgrund der grossen Anzahl in der vierten Generation zur Mitfinanzierung eingereichten Massnahmen ist diese strenge Priorisierung nötig. Dabei wurde auf die von den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen erarbeiteten Zielbilder und Strategien geachtet und auf die gegenseitigen Abhängigkeiten der verschiedenen Massnahmen Rücksicht genommen.

Einzelmassnahmen Die Massnahmenbeurteilung der Einzelmassnahmen erfolgt nach Artikel 13 PAVV.

Dabei prüft der Bund in einem ersten Schritt, ob die Massnahmen gemäss den gesetzlichen Vorgaben mitfinanzierbar sind. Anschliessend prüft er, ob sie einerseits innerhalb der vierten Generation andererseits mit früheren Generationen von Agglomerationsprogrammen kohärent sind. Im Folgenden wird geprüft, ob die Massnahmen mit den nationalen, kantonalen und weiteren relevanten Planungen der Schweiz und des grenznahen Auslands abgestimmt sind. Die Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden sodann auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin beurteilt. Im Weiteren prüft der Bund die Bau- und Finanzreife. Denn angesichts der Vielzahl an eingereichten Massnahmen und der zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes können nur bau- und finanzreife Massnahmen mit sehr gutem oder gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis mitfinanziert werden.

Aufgrund dieser Bundesprüfung werden die Einzelmassnahmen durch den Bund der A-, B- oder C-Liste zugeteilt. Für die Massnahmen der A-Liste beantragt der Bundesrat, der Bundesversammlung die Bewilligung der Verpflichtungskredite zur Mitfinanzierung in der vierten Generation. Die in der B-Liste aufgenommenen Massnahmen werden bei der Programmbeurteilung mitberücksichtigt. Für diese Massnahmen 19 / 80

BBl 2023 656

können die Trägerschaften im Programm der nächsten Generation zusammen mit weiteren Massnahmen eine Mitfinanzierung beantragen. Bei den Massnahmen, welche durch den Bund der C-Liste zugewiesen wurden, rechtfertigt der teilweise fehlende Handlungsbedarf, das Kosten-Nutzen-Verhältnis oder der Reifegrad keine Mitfinanzierung durch den Bund. Massnahmen der C-Liste werden bei der Programmbeurteilung nicht berücksichtigt. Bei ausgewiesenem Handlungsbedarf oder nach einer Optimierung können sie, wie die Massnahmen der B-Liste, für eine allfällige Bewilligung einer Mitfinanzierung durch den Bund in einer späteren Generation von den Trägerschaften nochmals eingereicht werden.

Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen werden im Rahmen des PAV nicht durch den Bund mitfinanziert. Der Bund beurteilt diese Massnahmen gleichwohl summarisch, um die Wirkung des jeweiligen Agglomerationsprogramms in seiner Gesamtheit zu ermitteln und um die Abstimmung von Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft zu beurteilen.

Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen Ab der dritten Generation können nach Artikel 21a MinVV in den Bereichen Fussund Veloverkehr, Verkehrsmanagement sowie Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums Massnahmen mit einem Investitionsvolumen von jeweils bis zu fünf Millionen Franken in Paketen zusammengefasst und zur Mitfinanzierung mit pauschalen Bundesbeiträgen beantragt werden. Damit wird der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung reduziert und die Trägerschaften erhalten eine grössere Flexibilität beim Ersatz von Massnahmen, die sich bei der weiteren Konkretisierung als nicht umsetzbar erweisen. Ab der vierten Generation können neu auch im Bereich Tram- und Bushaltestellen Massnahmen mit Kosten von jeweils bis zu fünf Millionen Franken zu solchen Paketen zusammengefasst werden (vgl. Art. 21a Abs. 1 Bst. d MinVV). Der Bund prüft bei den pauschalen Massnahmen die Einhaltung standardisierter Kostensätze sowie die Qualität der Konzeption dieser Massnahmen im jeweiligen Agglomerationsprogramm. Von den insgesamt 1210 eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen der A-Liste wurden zwei Drittel durch die Trägerschaften in solchen Paketen zusammengefasst. Damit hat sich die Anzahl der pauschal mitfinanzierbaren Massnahmen gegenüber der dritten Generation nahezu verdoppelt.

Übersicht der
Massnahmenbeurteilung Die 32 geprüften Agglomerationsprogramme umfassen auf der A- und B-Liste 2668 Massnahmen. Davon sind rund ein Drittel Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen. Insgesamt sind die Investitionskosten der für die vierte Generation eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen gegenüber der dritten Generation um mehr als 1 Milliarde Franken geringer und betragen noch 9,15 Milliarden Franken. Dies gibt einerseits wieder, dass in der vierten Generation im Vergleich zur dritten Generation sechs Agglomerationsprogramme weniger eingereicht wurden. Andererseits kann festgestellt werden, dass gegenüber früheren Generationen vor allem mittlere und kleinere beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen weniger teure Massnahmen eingereicht haben.

20 / 80

BBl 2023 656

Von den knapp 1800 eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden rund zwei Drittel durch die Trägerschaften der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen zur Mitfinanzierung in der vierten Generation des Programms Agglomerationsverkehr beantragt. Die Gesamtinvestitionskosten dieser von den Trägerschaften auf der A-Liste ausgewiesenen Massnahmen beläuft sich auf rund 5,86 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 77 Prozent auf Einzelmassnahmen nach Artikel 21 MinVV. Die Investitionskosten der vom Bund pauschal mitfinanzierbaren Massnahmen nach Artikel 21a MinVV betragen rund 23 Prozent.

Abbildung 2 Eingereichte Investitionskosten der bewerteten Agglomerationsprogramme und deren Einordnung durch den Bund nach Horizont

Die Unterstützung durch den Bund ist fokussiert auf diejenigen Massnahmen, welche in Anwendung der in Artikel 17d MinVG formulierten Wirkungsziele das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die realisierungsreif sind. Wie Abbildung 2 aufzeigt, werden in der Prüfung durch den Bund insgesamt Massnahmen im Umfang von 4,25 Milliarden Franken der A-Liste zugeordnet und Massnahmen von 1,93 Milliarden Franken der B-Liste.47 Nicht ganz 30 Prozent der eingereichten Massnahmen weisen gemäss der Prüfung durch den Bund kein gutes oder sehr gutes Kosten-NutzenVerhältnis, eine ungenügende Bau- und Finanzreife oder einen ungenügenden Handlungsbedarf auf. Sie wurden der C-Liste zugeordnet. Zudem wurden unter den Eingaben der Trägerschaften auch nicht beitragsberechtigte Massnahmen ermittelt. Diese 47

Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer und Teuerung, Preisstand Oktober 2020.

Ausnahme: Die Beträge der Investitionskosten von pauschal mitfinanzierten Massnahmen der A- Liste gemäss Bewertung des Bundes enthalten auch die Mehrwertsteuer und einen Zuschlag entsprechend der aufgelaufenen Teuerung zwischen Einreichung und Beschluss des Parlaments. Die verwendete Methode ist im Erläuterungsbericht zur Prüfung der Agglomerationsprogramme der 4. Generation (abrufbar unter: www.are.admin.ch > Mobilität > Programme und Projekte > Programm Agglomerationsverkehr > Agglomerationsprogramme 4. Generation > Dokumente) detailliert beschrieben.

21 / 80

BBl 2023 656

Massnahmen werden als Eigenleistungen der Trägerschaften bei der Programmbeurteilung berücksichtigt. Ebenso werden Eigenleistungen bei der Beurteilung der Programmwirkung mitberücksichtigt. Sie sind jedoch nicht in den Investitionskosten für eine allfällige Mitfinanzierung durch den Bund inbegriffen.

Abbildung 3 zeigt, dass sich durch die Prüfung des Bundes keine massgebenden Veränderungen am Verhältnis der Investitionskosten zwischen den grossen, mittleren und kleinen beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen ergeben. Etwas mehr als die Hälfte der eingereichten Investitionskosten für Massnahmen entfällt auf die vier grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf und Zürich. Dies widerspiegelt die Probleme der Verkehrssysteme in diesen Regionen wie auch die Komplexität der zur Behebung nötigen Massnahmen.

Wird jedoch das Verhältnis der Investitionskosten zur Präsenzbevölkerung aus Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Beschäftigten48 betrachtet, zeigt sich, dass in den kleineren beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen dieses Verhältnis dem gesamtschweizerischen Durchschnitt entspricht. Leicht unterdurchschnittlich ist dieses Verhältnis einzig bei den mittel-grossen Agglomerationen, welche mit der vierten Generation vergleichsweise wenig teure Massnahmen zur Mitfinanzierung eingereicht haben.

Abbildung 3 Anteile der Investitionskosten der A-Liste nach Agglomerationsgrössenklassen

2.3.2.4

Prüfung der Programmwirkung

Die Gesamtwirkung eines Agglomerationsprogramms wird nach Artikel 14 PAVV auf Basis der durch den Bund in die A- und B-Liste (vgl. Ziff. 2.3.2) priorisierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen sowie den Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen ermittelt. Das Verfahren für die Ermittlung der Programmwirkung stellt den Nutzen des Agglomerationsprogramms in Punkten dessen Kosten gegenüber. Um der 48

Die Präsenzbevölkerung entspricht der Anzahl Einwohner und Einwohnerinnen sowie 50 Prozent der Beschäftigten.

22 / 80

BBl 2023 656

Verschiedenartigkeit der Agglomerationsprogramme Rechnung zu tragen, werden sowohl der Nutzen als auch die Kosten jeweils vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen und der Grösse einer beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration49 beurteilt. Zudem wird auch der Stand der Umsetzung von bereits mitfinanzierten Massnahmen beurteilt.

Damit ein Agglomerationsprogramm in den Genuss einer Bundesbeteiligung kommt, muss es eine genügende Wirkung hinsichtlich der Verbesserung des Gesamtverkehrssystems, der Unterstützung einer Siedlungsentwicklung nach innen, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Umweltauswirkungen sowie des Ressourcenverbrauchs erzielen. Abbildung 4 zeigt, dass in der vierten Generation des PAV 24 Agglomerationsprogramme eine genügende Wirkung (vier bis sechs Punkte) erzielen. Acht Programme erreichen eine gute Programmwirkung (sieben bis neun Punkte). Keines der eingereichten Agglomerationsprogramme erreicht eine sehr gute Programmwirkung (zehn Punkte und mehr) und keines muss wegen ungenügender Wirkung auf einen Bundesbeitrag verzichten.

Abbildung 4 Wirkungspunkte der Agglomerationsprogramme

Die Höhe der Mitfinanzierung durch den Bund wird festgelegt, indem neben der erzielten Wirkung auch die Höhe der Gesamtkosten des Agglomerationsprogramms berücksichtigt wird. Dabei werden die Gesamtkosten dieses Agglomerationsprogramms in Relation mit der Grösse der beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration gesetzt.

Die meisten Agglomerationsprogramme weisen mittlere Kosten auf. Fünf Agglomerationsprogramme zeichnen sich durch tiefe Kosten aus, während bei sechs Agglomerationsprogrammen hohe Kosten festgestellt werden.

49

Investitionskosten unter Berücksichtigung von Bevölkerung und Beschäftigten der beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration.

23 / 80

BBl 2023 656

Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PAVV wird bei der Festlegung des Bundesbeitrages auch der Stand der Umsetzung der vereinbarten Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen der zweiten Generationen des PAV bewertet. Zudem fliesst auch die Qualität des Umsetzungsberichts in die Bewertung ein. Die Methode der Umsetzungsbewertung ist im Erläuterungsbericht detailliert beschrieben. Bei den sieben in Tabelle 2 genannte Agglomerationsprogramme sind mindestens zwei der drei Kriterien ungenügend. Der Bundesrat sieht in diesen Fällen einen Abzug des Beitragssatzes von 5 Prozentpunkten vor, solange damit der minimale Beitragssatz nach Artikel 22 MinVV nicht unterschritten wird.

Aufgrund der durchgeführten Programmbeurteilung profitiert erstmals eine Agglomeration von einem Bundesbeitrag von 45 Prozent. Neun Agglomerationen erhalten Bundesbeiträge in der Höhe von 40 Prozent. An 13 Agglomerationen richtet der Bund Beiträge in der Höhe von 35 Prozent und an weitere neun Agglomerationen von 30 Prozent aus. Diese Beitragssätze gelten für die A-Massnahmen der vierten Generation, deren Realisierung ab 2024 ansteht.

Tabelle 2 Agglomerationsprogramme mit ungenügender Umsetzung von Massnahmen der 2. Generation Agglomeration

Umsetzungsabzug

Begründung

Agglo Y

35 % 30 %

Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen sowie Umsetzungsbericht ungenügend.

Burgdorf

35 % 30 %

Umsetzung der Siedlungsmassnahmen und Umsetzungsbericht ungenügend.

Chablais

35 % 30 %

Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen sowie Umsetzungsbericht ungenügend.

Chur

35 % 30 %

Umsetzung der Verkehrsmassnahmen und Umsetzungsbericht ungenügend.

Grand Genève

40 % 35 %

Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen ungenügend.

Réseau Urbain Neuchâtelois

35 % 30 %

Umsetzung der Verkehrsmassnahmen und Umsetzungsbericht ungenügend.

Wil

30 % 30 %50

Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen ungenügend.

Werden die vom Bund auf der A-Liste priorisierten Massnahmen mit dem jeweiligen Prozentsatz der Mitfinanzierung hochgerechnet, beträgt der Bundesbeitrag insgesamt rund 1,58 Milliarden Franken. Die Verteilung der Bundesbeiträge auf die einzelnen beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen ist in Abbildung 5 dargestellt. Die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Massnahmen findet sich in Anhang 1.

50

Nach Art. 22 MinVV beträgt der Beitragssatz mind. 30 %. Die ungenügende Umsetzung im Fall der Agglomeration Wil hat somit keine Reduktion des Beitragssatzes zur Folge.

24 / 80

BBl 2023 656

Abbildung 5 Bundesbeiträge je Agglomerationsprogramm für Massnahmen der A-Liste

25 / 80

BBl 2023 656

2.4

Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200551 die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr eröffnet. Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, sich bis zum 9. September 2022 zu äussern. Die Ergebnisse des vom UVEK durchgeführten Vernehmlassungsverfahren werden in einem Bericht52 dargestellt. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse erläutert und gewürdigt.

In der Vernehmlassung haben sich 25 Kantone, sechs politische Parteien, drei gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 45 weitere Interessierte geäussert.

Zusammen mit den Eingaben von weiteren Interessierten sind insgesamt 83 Stellungnahmen eingegangen. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnehmenden ist mit den Grundzügen der Vernehmlassungsvorlage einverstanden. Aufgrund der nachfolgend genannten Gründe steigt die Bundesbeteiligung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage um rund 285 Millionen Franken wovon alle eingereichten Agglomerationsprogramme profitieren.

In verschiedenen Stellungnahmen wird bedauert oder überrascht festgestellt, dass für einzelne Massnahmen keine Bundesbeteiligung vorgesehen wird. Es wird sodann eine Neuüberprüfung der Mitfinanzierung durch den Bund beantragt. Aufgrund der während der Vernehmlassung durchgeführten Besprechungen auf Fachebene und der zusätzlich nachgereichten Unterlagen konnte der Bund die Bewertung überprüfen. Somit können zusätzlich knapp dreissig Projekten in die A-Liste aufgenommen werden.

Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Massnahmen:

51 52

­

Für die Stadtbahnverlängerung vom Flughafen bis in die Industrie Kloten besteht keine Möglichkeit für eine kostengünstigere Buslösung. Und die Velohauptverbindung Kloten ­ Bassersdorf hat betreffend den Teil Kloten direkte bauliche Abhängigkeiten zur Stadtbahnverlängerung Flughafen ­ Industrie Kloten.

­

Die Ostumfahrung Suhr weist nach dem Verzicht der Trägerschaft auf eine Mitfinanzierung des südlichen Teils des Gesamtprojektes «VERAS» in der Bewertung des Bundes ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.

­

Die ÖV-Erschliessung des Hochschulgebietes in Zürich verfügt über einen genügenden Planungsstand, nachdem Missverständnisse betreffend die eingereichte Kostenschätzung geklärt werden konnten.

­

Die Langsamverkehrsunterführung am Hauptbahnhof Solothurn RBS wurde wieder in das Gesamtprojekt der multimodalen Drehscheibe Solothurn Hauptbahnhof Süd / RBS aufgenommen, weil die Trägerschaft für diese Massnahme einen massgeblichen weiteren Nutzen aufzeigen konnte.

SR 172.061 www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2022 > UVEK

26 / 80

BBl 2023 656

­

Die Quartierverbindung «Guthirt» beim Bahnhof Zug kann mitfinanziert werden, nachdem die Trägerschaft auf eine nicht realisierte Massnahme einer früheren Leistungsvereinbarung verzichtet hat und die neue Massnahme ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

Einige Stellungnahmen fordern unter Verweis auf die aktuell hohe Teuerung, dass auch die nach Artikel 21a MinVV pauschal mitfinanzierten Massnahmen in den Genuss eines Teuerungsausgleichs kommen. Für diese Forderung hat der Bundesrat angesichts der aktuellen Wirtschaftslage grosses Verständnis. Nach einer langen Phase ohne nennenswerte oder gar rückläufige Teuerung ist der Baupreisindex von April 2021 bis April 2022 um 7,7 Prozent gestiegen. Der Bundesrat sieht daher in dieser Vorlage einen Zuschlag auf den Bundesbeitrag für pauschal mitfinanzierte Massnahmen vor. Dem Bundesrat ist es dabei wichtig, dass die allseits geschätzten Vereinfachungen bei der Umsetzung der pauschal mitfinanzierten Massnamen ungeschmälert erhalten werden können.

In mehreren Eingaben wird bemängelt, dass die Gründe für die Reduktion der Mitfinanzierung durch den Bund aufgrund einer ungenügenden Umsetzung der Massnahmen aus der zweiten Generation zu wenig transparent dargelegt sind. Der Bundesrat legt Wert darauf, die Ergebnisse der Prüfung stufengerecht und transparent zu begründen. In der Botschaft sind politisch relevante Informationen ausgeführt. Die Gründe für den Abzug von fünf Prozent werden summarisch wiedergegeben. Die angewandte Methode ist im Erläuterungsbericht detailliert dargelegt. Im Prüfbericht wird schliesslich bei jedem Agglomerationsprogramm einzeln dargelegt, wie der Bund die Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen der zweiten Generation quantitativ und qualitativ beurteilt. Aufgrund zusätzlich beigebrachter Unterlagen und die mit den Trägerschaften durchgeführten Besprechungen verzichtet der Bund bei zwei Agglomerationsprogrammen auf den Abzug von fünf Prozentpunkten.

3

Inhalt des Bundesbeschlusses

3.1

Antrag des Bundesrates und Begründung

Damit Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssysteme in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen durch den Bund weiter unterstützt werden können, beabsichtigt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Bewilligung von zwei Verpflichtungskrediten für die Mitfinanzierung von Massnahmen der Agglomerationsprogramme der vierten Generation ab 2024 in der Höhe von rund 1,58 Milliarden Franken zu beantragen.

Die Verpflichtungskredite erfüllen die Voraussetzungen des MinVG. Demnach leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen führen und zu einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Schweiz beitragen.

Finanzielle Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassenund Schienenverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs ausgerichtet, sofern sie nicht

27 / 80

BBl 2023 656

bereits durch andere Bundesmittel finanziert werden53. Sie können unter gewissen Bedingungen auch für Massnahmen im grenznahen Ausland ausgerichtet werden.

Werden mit speziellem, der Feinerschliessung dienendem Rollmateriel erhebliche Infrastrukturkosten eingespart, so können auch Beiträge an die entsprechenden Mehrkosten des Rollmaterials ausgerichtet werden (Art. 17a Abs. 2bis MinVG). Betriebsund Unterhaltsbeiträge sind von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen.

Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des jeweiligen Agglomerationsprogramms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionssumme (Art. 22 MinVV). Die Programme und die darin enthaltenen Massnahmen wurden gestützt auf die Kriterien gemäss Artikel 17d des MinVG priorisiert. Für Massnahmen, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen, ein gutes oder sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen und finanz- und baureif sind, beantragt der Bundesrat die Bewilligung der Mittel bei den eidgenössischen Räten.

3.2

Inhalt der Vorlage, Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Mit dem Bundesbeschluss werden die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des PAV bewilligt und die für eine Mitfinanzierung berechtigten Städte und Agglomerationen mit dem jeweiligen Beitragssatz sowie dem Höchstbeitrag des Bundes für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen im Rahmen der vierten Generation des PAV festgelegt.

Art. 1 Mit dieser Bestimmung werden in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (FHG)54 die beiden Verpflichtungskredite nach Artikel 7 Buchstabe b NAFG für Massnahmen der A-Liste der vierten Generation des PAV bewilligt. Die nach anrechenbaren Kosten mitfinanzierten Massnahmen gemäss Artikel 21 MinVV werden exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer bewilligt (vgl. Bst. a). Für die in einzelnen Kategorien zu Paketen zusammengestellten pauschal finanzierten Massnahmen gemäss Artikel 21a MinVV wird ein Höchstbeitrag beschlossen (vgl. Bst. b). Die Gründe für diese Unterscheidung werden in den nachfolgenden Ausführungen zu Artikel 2 des Beschlussentwurfs ausgeführt.

Art. 2 Der Bundesrat kann in Übereinstimmung mit Artikel 27 Absatz 2 FHG den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Buchstabe a um die ausgewiesene Teuerung und Mehrwertsteuer erhöhen. Angesichts der zum Teil langen Realisierungsdauer der grösseren Massnahmen wäre es schwierig, schon im Zeitpunkt des Bundesbeschlusses exakte Werte für Teuerung und ­ davon abhängig ­ Mehrwertsteuer in den Verpflichtungs53

54

Massnahmen im Schienenverkehr werden in erster Linie durch den Bahninfrastrukturfonds finanziert; davon ausgenommen sind nach Art. 49 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes Strecken, die nur zur Feinerschliessung (z. B. Tram- und Metrobahnen) dienen.

SR 611.0

28 / 80

BBl 2023 656

kredit einzurechnen. Um die eidgenössischen Räte später nicht mit Aufstockungen des Verpflichtungskredits zu belasten, bei denen faktisch kein Entscheidungsspielraum besteht, wird die entsprechende Kompetenz an den Bundesrat übertragen. Diese Lösung hat sich bei den Verpflichtungskrediten der früheren Programme bewährt.

Bei den nach Artikel 21a MinVV pauschal finanzierten Massnahmen bewilligt das Parlament hingegen einen pauschalen Höchstbeitrag als Verpflichtungskredit. Dieser Höchstbeitrag beinhaltet die Mehrwertsteuer und einen Zuschlag von 8 Prozent. Mit diesem Zuschlag wird die seit der Einreichung der Massnahmen aufgelaufene Teuerung berücksichtigt. Die künftige Teuerung wird jedoch nicht ausgeglichen. Denn einerseits kann der exakte Wert für die Teuerung zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nicht abgeschätzt werden. Andererseits würde ein nachträglicher Ausgleich durch den Bundesrat analog zu den Einzelmassnahmen zu erheblichem administrativem Mehraufwand führen und die mit den pauschal mitfinanzierten Massnahmen angestrebte Erleichterung würde verloren gehen. Zudem können diese Massnahmen relativ kurzfristig realisiert werden, so dass bis zur Leistung des Bundesbeitrags im Grundsatz keine namhafte Teuerung anfällt.

Art. 3 Die vom Bund mitzufinanzierenden Agglomerationsprogramme, die jeweiligen Beitragssätze sowie der Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21 MinVV (Preisstand Oktober 2020, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) und für die Massnahmen nach Artikel 21a MinVV (Höchstbeitrag) pro Agglomerationsprogramm werden im Anhang des Bundesbeschlusses festgelegt.

Der Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21 MinVV setzt sich aus den Höchstbeiträgen der einzelnen gemäss der A-Liste vom Bund zur Mitfinanzierung vorgesehenen Massnahmen zusammen. Der Beitragssatz kommt auch für die einzelnen Massnahmen und Massnahmenpakete zur Anwendung. Der pro Massnahme festgelegte Höchstbeitrag kann dabei nicht überschritten werden (siehe A-Listen in Anhang 1). Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Trägerschaften der Agglomerationsprogramme.

Der über Leistungseinheiten berechnete Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21a MinVV setzt sich aus den vier Massnahmenkategorien für Pakete von Kleinmassnahmen zusammen. Der pro Paket festgelegte Höchstbeitrag kann dabei nicht überschritten
werden (siehe A-Listen in Anhang 1). Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Trägerschaften der Agglomerationsprogramme.

Art. 4 Der Finanzierungsbeschluss untersteht als einfacher Bundesbeschluss nicht dem Referendum (Art. 163 Abs. 2 BV sowie Art. 141 Abs. 1 Bst. c e contrario und Art. 163 Abs. 2 BV und Art. 25 Abs. 2 Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 200255).

55

SR 171.10

29 / 80

BBl 2023 656

3.3

Teuerungsannahmen

Gestützt auf die von den eidgenössischen Räten angenommene Motion Dittli vom 27. September 2019 (16.3705 «Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt») will der Bundesrat in den Beschlüssen zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen jeweils die Annahmen zur Teuerung aufführen, damit eine eindeutige Grundlage für allfällige späteren Anpassungen an den realen Teuerungsverlauf vorhanden ist.

Dies ist insbesondere bei Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen für die Bundesrechnung bedeutsam, denn sie werden aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert und stehen somit in Konkurrenz zu anderen Aufgaben.

Bei den Entnahmen aus dem NAF kann auf diese jährlichen Anpassungen an die Teuerungsentwicklung verzichtet werden, da diese Ausgaben vollumfänglich aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert sind. Der ausgabenpolitische Spielraum wird also durch die Höhe der Einnahmen definiert. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht erforderlich, die Teuerungsannahmen zu den Verpflichtungskrediten, mit denen die Entnahmen aus dem NAF gesteuert werden, in den Bundesbeschlüssen auszuweisen.

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

4.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten die Bewilligung von zwei Verpflichtungskrediten in der Höhe von 1581,29 Millionen Franken für die Mitfinanzierung von Massnahmen im Rahmen des PAV ab 2024. Die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Verkehrsinvestitionen der Agglomerationsprogramme werden über den NAF finanziert. Der Fonds wird grossmehrheitlich durch zweckgebundene Finanzquellen gespeist. Mit dieser Finanzierungsform belasten die Ausgaben für das PAV den Bundeshaushalt nicht. Durch die Einführung der Fristen für den Beginn der Ausführung von Bauvorhaben wird mit einem erhöhten Mittelbedarf in den kommenden Jahren für die ersten drei Generationen des PAV gerechnet. Danach wird davon ausgegangen, dass der Mittelbedarf wieder abnimmt. Bis 2030 entwickeln sich die Entnahmen des NAF voraussichtlich wie in Tabelle 3 dargestellt56. Dabei basieren die Angaben für die Jahre 2021 bis 2025 auf den Angaben der Kantone zum geplanten Mittelbedarf. Die Angaben für die vierte Generation sowie ab 2027 sind Hochrechnungen des Bundes.

56

Zahlen 2021 gemäss Rechnung, 2022 und 2023 gemäss Voranschlag, Zahlen 2024 bis 2026 gemäss Finanzplan, 2027­2030 gemäss Annahmen ARE unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens 2024­2027 gemäss Botschaft STEP Nationalstrassen 2023.

30 / 80

BBl 2023 656

Tabelle 3 Entnahmen aus dem NAF für den Agglomerationsverkehr 2021­2030 (Angabe in Millionen Franken)

Dringliche Projekte

2021

2022

2023

2024

2025

3

0

0

0

0

2026

2027

2028

2029

2030

1. Generation

55

55

80

80

87

70

60

60

40

20

2. Generation

63

122

115

134

107

103

80

60

40

20

3. Generation

56

70

102

134

107

102

80

20

40

50

70

100

140

190

210

40

50

70

388

351

345

320

320

320

320

4. Generation 5. Generation Total PAV

177

247

297

Die Finanzierung der geplanten Entnahmen aus dem NAF für das PAV und die Nationalstrassen ist bis 2027 sichergestellt. Die Fondsreserve sinkt gemäss aktueller NAFSimulation bis dahin jedoch stark. Nach aktuellem Planungsstand57 könnten deshalb Steuerungsmassnahmen nötig werden. Diese Prognosen sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet. Die Mittelverfügbarkeit für das PAV hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich einerseits die Einnahmen des NAF und andererseits die Umsetzung der Nationalstrassenprojekte entwickeln. Auf der Einnahmenseite sind insbesondere die Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung des Strassenverkehrs schwierig vorhersehbar. Der Mittelbedarf für die Erweiterungsprojekte der Nationalstrasse sowie für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen könnte aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Massnahmen tiefer ausfallen. Wenn die in Artikel 18 PAVV und den Leistungsvereinbarungen festgelegten Fristen für den Beginn der Ausführung des Bauvorhabens bzw. die Umsetzung der Massnahmen zu greifen beginnen, wird sich ab 2025 für die dritte Generation des PAV und ab 2027 für die ersten beiden Generationen zeigen, ob die verpflichteten Mittel im vorgesehenen Umfang benötigt werden.

4.1.2

Personelle Auswirkungen

Aus der Vorlage entsteht als Freigabe der wiederkehrenden Verpflichtungskredite kein personeller Mehrbedarf. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Massnahmen liegt bei den Trägerschaften. Die inhaltliche und finanzielle Begleitung dieser Arbeiten erfolgt mit den Ressourcen von ARE und ASTRA. Die Fondsadministration obliegt dem ASTRA im Rahmen des NAF.

57

Botschaft vom 22. Februar 2023 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024­2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, BBl 2023 ....

31 / 80

BBl 2023 656

4.2

Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen und Berggebiete

Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen profitieren von Beiträgen des Bundes an die Investitionskosten der Verkehrsinfrastrukturen. Weil die grössten Verkehrsprobleme in den Agglomerationen bestehen, ist die Vorlage für diese Gebiete von grösster Wichtigkeit. Kantone, Städte und Gemeinden wären alleine oft nicht in der Lage, die erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Dies insbesondere auch deshalb, weil Verkehrsinfrastrukturen in dichten Siedlungsräumen besonders hohe Investitionen erfordern und meist nur im Verbund mit anderen Massnahmen ihre Wirkung erzielen.

Die Mitfinanzierung des Bundes gemäss Entwurf des Bundesbeschlusses in der Höhe von rund 1,58 Milliarden Franken löst aufgrund des durchschnittlichen Beitragssatzes von 37 Prozent ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 4,25 Milliarden Franken aus. Dies bedeutet, dass die Kantone, Städte und Gemeinden entsprechende Mittel in der Höhe von rund 2,67 Milliarden Franken bereitstellen müssen. Die Kantone, Städte und Gemeinden tragen also weiterhin die Hauptlast der Investitionen, sodass sich die Geschwindigkeit der Umsetzung der Massnahmen vorab nach deren finanziellen Möglichkeiten richtet.

Die Einführung einer Frist von fünf Jahren bis zum Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens ab der vierten Generation des PAV wird bewirken, dass die Massnahmen in den kommenden Jahren schneller als bisher umgesetzt werden. Die Pflicht zur schnelleren Umsetzung bedingt, dass die Trägerschaften sich auf die Eingabe von baureifen und politisch breit abgestützten Projekten fokussieren.

Durch die gesicherte langfristige Finanzierung, die wiederkehrenden, nun eingeführten Prozesse und bereits realisierte Vereinfachungen im Prozess des PAV sollte sich der Ressourcenaufwand der Trägerschaften in jeder Generation noch weiter reduzieren. Diese Vereinfachungen umfassen beispielsweise die Mitfinanzierung von Massnahmen gewisser Massnahmenkategorien über pauschale Bundesbeiträge oder die Möglichkeit, bei einzelnen Bausteinen des Agglomerationsprogrammes den vierjährigen Erarbeitungszyklus bis auf zwölf Jahre auszuweiten.

Mit dem NAF leistet der Bund keine Beiträge an Unterhalt oder Betrieb im Agglomerationsverkehr. Die Betriebs- und Unterhaltskosten für die neuen Infrastrukturen in diesem Bereich werden demzufolge bei Kantonen, Städten und Gemeinden anfallen.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

4.3.1

Auswirkungen auf die Agglomerationen

Die Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen der Schweiz leidet nachweislich unter Verkehrsproblemen. Vielerorts sind die Verhältnisse durch Lärm- und Luftschadstoffimmissionen, Unfälle und Staus gekennzeichnet. Die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt führten 2019 zu jähr-

32 / 80

BBl 2023 656

lichen Kosten von 14 Milliarden Franken externer Kosten in der Schweiz.58 Dazu addieren sich Kosten des Zeitverlusts auf Grund von überlasteten Strassen und Komforteinbussen im ÖV von jährlich mehreren Milliarden Franken.59 Der NAF stellt die für die Verbesserung des Verkehrssystems in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen benötigten Bundesmittel sicher. Für die Agglomerationen wird mit dem vorgelegten Bundesbeschluss eine substanzielle Mitfinanzierung von Massnahmen des Agglomerationsverkehrs mit einem guten bis sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährt. Damit kann die Abstimmung zwischen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung weiter vorangetrieben werden.

4.3.2

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Von den Verbesserungen des Verkehrssystems in den Städten und Agglomerationen und der damit einhergehenden Erhöhung der Erreichbarkeit profitieren nebst der Wohnbevölkerung und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch das Gewerbe, der Dienstleistungs- sowie der Freizeitsektor. Mit dem vorgelegten Bundesbeschluss werden direkte Investitionen in einem Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Franken ausgelöst. Dies umfasst nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch Planungsleistungen und zum Beispiel mit Investitionen in die E-Mobilität auch Hersteller von Fahrzeugen.

Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur bildet eine wichtige Basis für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Ziel des NAF im Allgemeinen und des PAV im Speziellen ist es, auch in Zukunft eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und damit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes beizutragen. Die Unterstützung von verkehrs- und raumplanerisch abgestimmten Agglomerationsprogrammen führt dazu, dass die Verkehrsprobleme aus einer Gesamtsicht heraus, durch ein intelligentes Zusammenspiel aller Verkehrsträger und abgestimmt auf die Siedlungsentwicklung der Agglomerationen gelöst werden. Die Verkehrsträger werden entsprechend ihren komparativen Vorteilen weiterentwickelt.

Dadurch wird der effiziente Einsatz der knappen Mittel gewährleistet.

4.4

Auswirkungen auf Raum und Umwelt

Das PAV hat über die mitfinanzierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen zahlreiche Wirkungen auf die Siedlungen und die Umwelt, insbesondere auf die Luftqualität, das Klima, Landschaften, Lebensräume und Gewässer, die Beanspruchung von Flächen sowie die Lebensqualität in Siedlungen. Das Gebot der Nachhaltigkeit verlangt, dass 58

59

ARE (2022), Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz ­ Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 2019, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Mobilität > Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz.

ARE (2022), Kosten der Überlastung der Transportinfrastruktur 2019, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Medien & Publikationen > Publikationen > Mobilität > Kosten der Überlastung der Transportinfrastruktur (KÜTI): Grundlagenstudie.

33 / 80

BBl 2023 656

der wachsende Verkehr möglichst über flächeneffiziente Verkehrsträger umweltverträglich gestaltet und die Qualität der Siedlungen erhalten oder verbessert wird. Das PAV leistet hier einen wichtigen Beitrag. Der gesamtheitliche Ansatz wird in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen zu einem optimierten Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel führen. Damit ist mit einer Verschiebung des Modal-Splits zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs zu rechnen, was eine verträglichere Bewältigung des Verkehrs in Bezug auf die Flächenbeanspruchung, den Energieverbrauch und die Lärm- und Luftbelastung ermöglicht.

Durch die Abstimmung mit der qualitätsvollen Entwicklung der Siedlungen nach innen wird der weiteren Zersiedlung und dem fortschreitenden Verlust von Kulturland und Naturräumen entgegengewirkt. Die Entwicklung von Zentren in allen Landesteilen wird gestärkt. Die Verlagerung des Agglomerationsverkehrs in Richtung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs in dicht besiedelten Gebieten trägt auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele gemäss dem CO2-Gesetz vom 23. Dezember 201160 und dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 201561 zu erreichen. So dienen auch rund die Hälfte der Investitionen für Massnahmen des strassengebundenen ÖV der Umstellung auf E-Mobilität und tragen damit zur Dekarbonisierung bei. Im Weiteren tragen Massnahmen zur Aufwertung von Strassenräumen, Platzgestaltungen und weiteren Aufwertungen der Freiräume im Siedlungsgebiet zur Förderung von Lebens- und Landschaftsqualität bei.

4.5

Auswirkungen auf die vernetzte Mobilität sowie nationale Verkehrsinfrastrukturen

Mit den beantragten Mitteln werden Verkehrsinfrastrukturen in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen mitfinanziert, die in Wechselwirkung mit den nationalen Verkehrsinfrastrukturen stehen. Die Verkehrsmengen sollen aber nicht einfach bewältigt, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufgefangen werden. Dabei sind alle Verkehrsarten und die Siedlungsentwicklung berücksichtigt. Eine besondere Rolle spielen die Verkehrsdrehscheiben, mit denen eine Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und der verschiedenen Regionen des Landes sichergestellt wird. Zudem werden die geplanten nationalen Ausbaupläne bei den Nationalstrassen und dem Schienenverkehr berücksichtigt.

Beim PAV spielt die Förderung kurzer Wege und die Nutzung flächeneffizienter Verkehrsmittel eine zentrale Rolle. Damit wird die multimodale Mobilität gefördert, die Effizienz des Gesamtverkehrssystems verbessert und die nationalen Verkehrsinfrastrukturen können von agglomerationsinternem Verkehr entlastet werden. Umgekehrt soll der Ausbau der nationalen Verkehrsinfrastrukturen dazu dienen, den verkehrlichen Druck in den Agglomerationen zu entschärfen. Auch mit den vorgesehenen Projekten werden ohne weitere begleitende Massnahmen (z. B. Verkehrslenkung, Parkraummanagement und weitere Massnahmen zum Glätten von Verkehrsspitzen)

60 61

SR 641.71 SR 0.814.012

34 / 80

BBl 2023 656

Verkehrsüberlastungen im regionalen Verkehrssystem der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen nicht vollständig vermieden werden können.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gemäss Artikel 86 Absatz 1 BV werden die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr über einen Fonds finanziert. Dafür wurde der NAF geschaffen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Bundesbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV. Nach Artikel 7 Buchstabe b NAFG beantragt der Bundesrat in der Regel alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit für Beiträge des Bundes an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Mittel ab 2024 beantragt.

5.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Finanzierung von Massnahmen im grenznahen Ausland in den Agglomerationen Basel, Grand Genève, Rheintal und Réseau Urbain Neuchâtelois ist nach Artikel 17a Absatz 3 MinVG möglich. Verkehrsinfrastrukturmassnahmen im grenznahen Ausland können Bestandteil der Programmfinanzierung sein, sofern die Infrastrukturen in erster Linie zur Verbesserung der Verkehrssituation im Schweizer Teil der beitragsberechtigen Stadt oder Agglomeration dienen, sich das benachbarte Ausland ebenfalls finanziell engagiert und zweckmässig in die Trägerschaft integriert ist.62 Der vorliegende Bundesbeschluss steht somit im Einklang mit dem europäischen Recht.

5.3

Erlassform

Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe c e contrario und Artikel 163 Absatz 2 BV und nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.4

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte erforderlich für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrenden Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken nach sich ziehen.

62

BBl 2006 763, 791

35 / 80

BBl 2023 656

Die Bewilligung des vorliegenden Beschlusses über den Gesamtkredit führt zu jährlich wiederkehrenden Ausgaben, die zwei Millionen Franken bei weitem überschreiten, weshalb Artikel 1 Buchstaben a und b des Bundesbeschlusses der Ausgabenbremse zu unterstellen sind.

5.5

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199063 sind für den NAF subsidiär gültig. Die Abgeltungen sind an Kantone oder ihre öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften vorgesehen und werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und der Trägerschaft der Agglomerationsprogramme ausgerichtet.

63

SR 616.1

36 / 80

BBl 2023 656

Abkürzungsverzeichnis ARE

Bundesamt für Raumentwicklung

ASTRA

Bundesamt für Strassen

BAFU

Bundesamt für Umwelt

BAV

Bundesamt für Verkehr

BFS

Bundesamt für Statistik

BV

Bundesverfassung (SR 101)

MinVG

Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (SR 725.116.2)

MinVV

Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (SR 725.116.21)

MWST

Mehrwertsteuer

NAF

Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr

NAFG

Bundesgesetz vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (SR 725.13)

ÖV

Öffentlicher Verkehr

PAV

Programm Agglomerationsverkehr

PAVV

Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2019 über das Programm Agglomerationsverkehr (SR 725.116.214)

RPAV

Richtlinien vom 13. Februar 2020 zum Programm Agglomerationsverkehr

STEP

Strategisches Entwicklungsprogramm

UVEK

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

37 / 80

BBl 2023 656

Anhang 1

Liste der Massnahmen der vierten Generation des Programms Agglomerationsverkehr A1-1

Öffentlicher Verkehr

Tabelle A1-1

Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV ­ Priorität A Agglomeration

Massnahme

Aareland

Egerkingen, Optimierung der ÖV-Erschliessung Areal Gäupark Neuendorf, Neue Haltestelle Kreisschule Gäu

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST exkl. MWST Höchstbeiträge

2,09

35

0,73

0,28

35

0,10

2,62

30

0,79

Agglo Y

Arrêts de bus

Basel

BS: Tram Petersgraben BL: Tram Letten BS: Aufwertung Ortsdurchfahrt Riehen Dorf Weil am Rhein: Verlängerung Tram 8 Weil am Rhein bis Läublinpark BL: Neue Tramhaltestelle Freilager BS: Bussystem 2027 (Buselektrifizierung inkl. Lade- und Depotinfrastruktur) BL: Elektrifizierung Buslinien Kaiseraugst: Neue Bushaltestelle «Aurica» BS: Haltestellen Schifflände/Marktplatz

19,62 75,53

40 40

7,85 30,21

1,75

40

0,70

20,67 4,98

40 40

8,27 1,99

54,66 5,89 0,17 16,42

40 40 40 40

21,86 2,36 0,07 6,57

Stadt Bern, neue Haltestelle Guisanplatz Stadt Bern, Zukunft Bahnhof Bern: Verkehrsmassnahmen im 1. Ausbauschritt, Teil 1: Baustein 4 Stadt Bern, S-Bahnhof Europaplatz Nord, ehemals Stöckacker, Verschiebung inkl.

neuer Zugänge Stadt Bern, Bus-/LV-Verbindung Neuenschwanderstrasse Stadt Bern, Elektrifizierung Buslinie 28

8,00

40

3,20

6,70

40

2,68

5,10

40

2,04

4,00 4,46

40 40

1,60 1,78

Bern

38 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Stadt Bern, Feinerschliessung unterhalb des Viadukts A12 Ausserholligen Bern, Elektrifizierung Buslinien 38, 41, 44, 46 und 47 Münsingen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Münsingen, Perron West Biel/Bienne ­ Evilard, Wendeschlaufe Ortsbus Lyss Magglingen-Leubringen Biel, Fahrbahnhaltestellen zur Buspriorisierung Biel, Umstellung Buslinie 2 und 5 auf batterieelektrischen Betrieb Chur

Coude du Rhône Fribourg

Grand Genève

Langenthal

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST exkl. MWST Höchstbeiträge

15,00

40

6,00

7,22

40

2,89

5,90

40

2,36

0,60

35

0,21

3,70

35

1,30

5,21

35

1,82

Busspur Chur West, Stadt Chur Pauschales Massnahmenpaket A, Aufwertung Bushaltestellen

3,70

30

1,11

0,90

30

0,27

Electrification du réseau de bus urbain

1,58

30

0,47

22,40

35

7,84

8,13

35

2,85

0,84

35

0,29

35,00

35

12,25

84,00

35

29,40

35,20

35

12,32

18,70

35

6,55

6,30

35

2,21

1,10 2,80

35 35

0,39 0,98

Surcoûts pour la décarbonisation du matériel roulant A Modifications à apporter aux infrastructures pour la décarbonisation Aménagement du réseau routier pour de nouvelles lignes TP Adaptation de l'infrastructure tram Cornavin ­ Terreaux du Temple y compris requalification du boulevard James Fazy Prolongement transfrontalier du tram Nations-Grand-Saconnex entre l'interface multimodale P47-P49 et Ferney-Voltaire Prolongement du tram Annemasse ­ secteur Dusonchet Perrier, y compris requalification des espaces publics Aménagement d'un BHNS en rabattement du Léman Express: gare d'Annemasse ­ Cranves-Sales ­ Bonne-Hôpital CHAL Axe fort TC sud autoroute section Chemin du Pavillon ­ Pont Pavillon Langenthal, Bushaltestelle Wiesenstrasse Verlegung Verkehrsmanagement Dreilinden

39 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Locarnese

Nuova fermata bus Avegno, Centro Punto Valle Sicurezza, accessibilità e attrattività delle fermate del TP su gomma (fuori perimetro CDAC)

Luzern

Mobul

K15a Rothenburg, Knoten Butzibach ­ Autobahnanschluss A2 Busbevorzugung, Kriens, Nidfeldstrasse Batterie-Trolleybus: Leistungsstarke Batteriepakete, punktuelle Fahrleitungsergänzungen und Energieversorgung (A-Horizont) Ladeinfrastruktur in Depots für DepotladerBatteriebusse Verlängerung Linie 4 bis Mattenhof K15 Emmen, Anschluss Emmen Nord Liaison multimodale sur l'axe Planchy ­ Pâla entre la ZI Planchy et le giratoire Sous-Crêt Electrification du réseau TP urbain Aménagement définitif des nouveaux arrêts du réseau TP urbain

Schaffhausen E-Busse im Stadt- und Regionalverkehr Solothurn

Bus-/ÖV-Infrastruktur: Luterbach, Riedholz: Neue Businfrastruktur Entwicklungsgebiete Attisholz Bus-/ÖV-Infrastruktur: Elektrifizierung Buslinien BSU Bus-/ÖV-Infrastruktur: Bushaltestellen: Luterbach, Derendingen, Biberist: Bushaltestellen innere Tangentiallinie Bus-/ ÖV-Infrastrutkur: Kriegstetten: Neue Buswendeschlaufe

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST exkl. MWST Höchstbeiträge

0,60

40

0,24

1,25

40

0,50

6,35 2,75

40 40

2,54 1,10

3,74

40

1,50

2,36 7,40 5,99

40 40 40

0,94 2,96 2,40

5,36 11,17

35 35

1,88 3,91

3,57

35

1,25

18,83

35

6,59

8,58

40

3,43

6,41

40

2,56

0,30

40

0,12

0,78

40

0,31

St. Gallen ­ Bodensee

St. Gallen, Elektrifizierung Buslinien 7 und 8

5,00

40

2,00

Talkessel Schwyz

Bahnhof Seewen neuer Perronzugang Südende

2,72

30

0,82

Zug

Kreisel Forren, Bypass Blegistrasse, Rotkreuz (TB3020.0433) Buserschliessung Steinhausen Nord und Ost

0,99 1,18

35 35

0,35 0,41

40 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Kreisel Blegi-/Birkenstrasse, Rotkreuz Ladeinfrastruktur für E-Busse ZVB ZürichGlattal

Zürich ­ Erschliessung Lengg (Gesundheitsstandort), Teil ÖV Zürich ­ Tram Affoltern Kloten ­ Verlängerung Stadtbahn (Flughafen ­ Kloten Industrie) Zürich ­ Erschliessung Lengg (Gesundheitsstandort), Teil ÖV Zürich ­ Erschliessung Hochschulgebiet: Erschliessung öffentlicher Verkehr Zürich ­ Elektrifizierung Buslinie 89 Bassersdorf ­ Busspur neue Baltenswiler/Bassersdorferstrasse

Total

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST exkl. MWST Höchstbeiträge

2,27 2,67

35 35

0,79 0,93

4,01 264,69

40 40

1,60 105,88

262,88

40

105,15

6,06

40

2,42

40,09 12,84

40 40

16,04 5,14

1,38

40

0,55

1183,44

458,62

Tabelle A1-2 Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV ­ Priorität A Bereich Tram- und Bushaltestellen Agglomeration

Massnahme

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Höchstbeiträge inkl. MWST und Zuschlag

Aareland

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

0,54

35

0,19

Basel

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

0,30

40

0,12

Chablais

Paquet Bus Liste A

0,40

30

0,12

Coude du Rhône

Paquet Bus Liste A

2,20

30

0,66

Fribourg

Paquet Bus Liste A

10,97

35

3,84

Limmattal

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

0,54

35

0,19

Locarnese

Pacchetto Bus lista A

1,10

40

0,44

Mobul

Paquet Bus Liste A

1,51

35

0,53

Obersee

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

1,28

40

0,51

Rheintal

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

1,13

30

0,34

41 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Réseau Urbain Neuchâtelois

Paquet Bus Liste A

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Höchstbeiträge inkl. MWST und Zuschlag

0,73

30

0,22

Talkessel Schwyz Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

3,40

30

1,02

Zug

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

5,11

35

1,79

Zürcher Oberland Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

0,46

35

0,16

0,65

40

Zürich-Glattal

Paket Aufw. Bushalt. A-Liste

Total

30,32

0,26 10,39

Tabelle A1-3 Liste der Massnahmen ­ Priorität B64 Agglomeration

Massnahme

Basel

BS: Tram Klybeck

Bern

Belp, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Belp Paket Aufw. Bushalt. B-Liste

Biel/Bienne ­ Biel, Umstellung Buslinien 6 und 8 Lyss auf batterieelektrischen Betrieb

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST, exkl. MWST Höchstbeiträge

60,15

40

24,06

6,63 2,00

40 40

2,65 0,80

8,20

35

2,87

Chablais

Reconstruction de la passerelle entre Massongex et Bex pour les TP et MD

2,66

30

0,80

Chur

Neue Busführung Saltinisstrasse, Trimmis E-Mobilität Busse Buserschliessung ESP Neugut, Malans

1,56 3,05 0,56

30 30 30

0,47 0,92 0,17

Fribourg

Surcoûts pour le passage aux bus électriques à hydrogène B Aménagement d'une voie bus d'accès, secteur Gérine

9,80

35

3,43

2,63

35

0,92

64

Hinweis: Bei den Beitragssätzen und Bundesbeiträgen (Höchstbeitrag) aller Listen der Prioritäten B handelt es sich um eine Annahme, die auf der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation basiert. Weder der Beitragssatz noch der Bundesbeitrag sind zugesichert. Vorbehältlich einer zukünftigen Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund können die Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme der fünften oder künftigen Generationen erneut zur Prüfung eingereicht werden.

42 / 80

BBl 2023 656

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio. Fr.]; [Mio. Fr.]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl. MWST, exkl. MWST Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Grand Genève

Réaménagement de l'avenue A,F, Dubois en faveur des MD et des TP Aménagement d'un axe TP en site propre et d'une voie MD avec traitement paysager du tronçon Cherpines-Bernex

6,30

35

2,21

12,80

35

4,48

Luzern

Batterie-Trolleybus: Leistungsstarke Batteriepakete, punktuelle Fahrleitungsergänzungen und Energieversorgung (B-Horizont) Busbevorzugung, Kriens, Arsenalstrasse

0,64 2,75

40 40

0,26 1,10

Réseau Réalisation d'un axe TP ­ MD structurant Urbain entre la halte de Marin-Epagnier et le Neuchâtelois PDE Littoral Est, 2e étape, y,c, route de desserte TIM depuis la route des Perveuils et aménagement du carrefour d'accès Paquet Bus Liste B

5,81 4,05

30 30

1,74 1,22

0,85

35

0,30

4,10

35

1,44

Schaffhausen Stadtbuserweiterung: Verlängerung Linie 1 Verbesserung der ÖV-Anbindung von Feuerthalen und Flurlingen an Schaffhausen Solothurn

Bus-/ÖV-Infrastruktur: Elektrifizierung Buslinien BSU

2,54

40

1,02

Zug

Kreisel Neuhof, Baar Busspur Neuhofstrasse, Baar Busspur Langgasse, Baar (TB3020,0280)

4,33 1,18 2,17

35 35 35

1,52 0,41 0,76

Zürcher Oberland

Uster ­ Busbeschleunigung

7,08

35

Total

151,84

2,48 56,03

43 / 80

BBl 2023 656

A1-2

Motorisierter Individualverkehr

Tabelle A1-4

Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV ­ Priorität A Agglomeration Massnahme

Aareland

Zofingen/Oftringen, Aufhebung Niveauübergang Aarburger-strasse K104 Suhr, VERAS Abschnitt Ostumfahrung

Aargau-Ost

Umgestaltung Mellingerstrasse, Baden, 1. Etappe Verkehrstechnische Sanierung Knoten Bibenlos, Bremgarten Realisierung Parkleitsystem, Lenzburg

Basel

Bern

44 / 80

BL: Laufen, neue Birsbrücke Süd inkl, kommunaler FlaMa BL: Laufen, Brücke Norimatt und Verlegung Nau CEA: Réaménagement RD105 Saint-Louis/Hésingue ­ 5A3F BL: Arlesheim ­ Münchenstein, Verlegung Kantonsstrasse ins Tal (inkl, FlaMa) SLA: Améliorer le fonctionnement et les performances du réseau de bus (feux) BL: Fahrplanstabilität in Pratteln BL: Fahrplanstabilität in Oberwil BL: Fahrplanstabilität (Punktuelle Verbesserungen) BL: Birsfelden, Umgestaltung Ortsdurchfahrt BL: Aesch, Erneuerung und Umgestaltung Hauptstrasse, Abschnitt Nord Stadt Bern, Inselplatz Stadt Bern, Verkehrsmanagement Stadt Bern Kehrsatz, Verlegung Zimmerwaldstrasse, Anbindung an Umfahrungsstrasse Stadt Bern/Köniz; Sanierung Seftigenstrasse, Knoten Seftigen-/ Morillonstrasse bis Sandrain

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

14,75 181,17

35 35

5,16 63,41

7,00

45

3,15

9,50 1,30

45 45

4,28 0,59

15,45

40

6,18

14,49

40

5,80

40,72

40

16,29

19,32

40

7,73

0,86 1,38 0,61

40 40 40

0,34 0,55 0,24

1,01 15,50

40 40

0,40 6,20

6,02

40

2,41

6,00 11,00

40 40

2,40 4,40

7,00

40

2,80

13,92

40

5,57

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Biel/ Bienne ­ Lyss

Brig-VispNaters

Biel, Erweiterung Parkleitsystem Biel, Neugestaltung Bözingenstrasse, Abschnitt Falkenstrasse bis Gutenbergstrasse Biel, Ergänzung und Erweiterung Verkehrsberuhigung Mett Biel, Neugestaltung Mettstrasse, Abschnitt Bushaltestelle Piasio bis Mühlestrasse

5,03

35

1,76

6,04

35

2,11

5,27

35

1,84

8,56

35

3,00

Aufwertung Gliser Allee (Brig-Glis)

5,42

35

1,90

11,00

30

3,30

8,19

30

2,46

2,27

30

0,68

6,80

35

2,38

5,20

35

1,82

28,34

35

9,92

4,39

35

1,54

4,47

35

1,56

7,52

40

3,01

2,46

40

0,98

4,75

35

1,66

6,25

35

2,19

Chur

H3a Julierstrasse: Anschluss Rosenhügel, Stadt Chur Betriebs- und Gestaltungskonzept Kantonsstrasse, Zizers

Coude du Rhône

Requalification de l'axe du Gd-St-Bernard (partie A)

Grand Genève

Requalification de l'avenue de la Paix et reconstruction du pont supérieur en faveur des TP et des MD de la place des Nations à la place Albert-Thomas Réaménagement de la Place de Sardaigne et de la Place Vibert en faveur des transports publics et des modes doux Requalification de la route de Suisse (3e étape): tronçons sur Prangins et Gland Réaménagement de la Rue du Collège, Rue des Moraines et Rue de la Fontenette en faveur des MD et des TP

Limmattal

Dietikon ­ Knotenertüchtigung Anschluss Silbern zur Busbeschleunigung

Luzern

Kriens, Umgestaltung SüdAllee, Arsenal-/ Nidfeldstrasse Emmen, Sonnenplatz (inkl.) ­ Sprengiplatz (exkl.), Optimierung Gesamtverkehrssystem, Radverkehrsanlagen und Massnahmen für ÖV

Mobul

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Liaison multimodale entre le passage inférieur de Planchy et Combes nord Requalification multimodale des rues de la Léchère et de la Sionge

45 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Obersee

Kreisel/Umbau Feldlistich/Porthofstrasse Rapperswil-Jona Kantonsstrassen Kanton SG: ÖV-Bevorzugung mittels Linienerkennung Kreisel St.Galler-/Feldmoosstrasse Lachen BGK Ortskernaufwertung Siebnen-Ost BGK/Ortskernaufwertung Zentrum Tuggen BGK/Ortskernaufwertung Schmerikon

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

1,90

40

0,76

0,51 1,87 4,08 6,39 9,95

40 40 40 40 40

0,20 0,75 1,63 2,56 3,98

Widnau, BGK Poststrasse- / Diepoldsauerstrasse

9,69

30

2,91

Réseau Requalification de la RC5: priorisation TP, Urbain aménagement de bandes cyclables Neuchâtelois et connexion MD entre de l'axe structurant TP et la halte ferroviaire, abaissement de la vitesse à 30 km/h, étape 2

5,54

30

1,66

3,15

40

1,26

2,40

40

0,96

5,00

40

2,00

10,68 1,43 3,34 4,02

30 30 30 30

3,20 0,43 1,00 1,21

Rheintal

Solothurn

Verkehrsmanagement Westtangente Solothurn: Stauraummanagement Aarebrücke Westtangente Verkehrsmanagement Westtangente Solothurn: Optimierung Knoten Obach

St. Gallen ­ Herisau, Sanierung Schwänlikreisel Bodensee Talkessel Schwyz

Groberschliessungsstrasse Schuttweg Goldau Verlegung Franzosenstrasse BGK Bahnhofstrasse Seewen BGK Schwyz Ortskern (1, Etappe)

Thun

Uetendorf, BGK Ortsdurchfahrt

5,04

40

2,02

Wil

BGK Ortsdurchfahrt Eschlikon Glärnischstrasse, Umgestaltung inkl Bushaltestellen

4,92

30

1,48

6,17

30

1,85

Zug

Verbindung Zugerstrasse ­ Kirchmattstrasse, Steinhausen Strassenverbindung Altgasse ­ Weststrasse, Baar Verkehr Zug Nord, Stadt Zug Aufwertung Dorf-/Rathausstrasse, Baar Aufwertung Strassenräume Dorfzentrum, Oberägeri

1,63

35

0,57

3,15 5,91 4,54

35 35 35

1,10 2,07 1,59

9,85

35

3,45

46 / 80

BBl 2023 656

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Agglomeration Massnahme

Zürcher Oberland ZürichGlattal

Fehraltorf ­ Erschliessungsstrasse und Nordanschluss Allmendstrasse Regensdorf ­ Spange Althard Regensdorf ­ Spange Trockenloo Dübendorf/Wangen-Brüttisellen ­ Groberschliessung Innovationspark, Parkway Regensdorf ­ Anpassungen Wehntalerstrasse

Total

1,62

35

0,57

4,85 11,22

40 40

1,94 4,49

15,16 13,75

40 40

6,06 5,50

646,72

237,21

Tabelle A1-5 Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV ­ Priorität A Bereich Verkehrsmanagement Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; inkl, MWST Höchstbeiträge und Zuschlag

Agglomeration

Massnahme

Agglo Y

Paquet GT Liste A

4,43

30

1,33

Bern

Paket VM A-Liste

11,65

40

4,66

Biel/Bienne ­ Lyss

Paket VM A-Liste

11,66

35

4,08

Brig-Visp-Naters

Paket VM A-Liste

0,54

35

0,19

Chablais

Paquet GT Liste A

6,17

30

1,85

Grand Genève

Paquet GT Liste A

11,17

35

3,91

Grenchen

Paket VM A-Liste

0,86

35

0,30

Langenthal

Paket VM A-Liste

1,37

35

0,48

Obersee

Paket VM A-Liste

2,85

40

1,14

Rheintal

Paket VM A-Liste

0,40

30

0,12

Réseau Urbain Neuchâtelois

Paquet GT Liste A

1,63

30

0,49

Zürcher Oberland

Paket VM A-Liste

1,97

35

0,69

Total

54,70

19,24

47 / 80

BBl 2023 656

Tabelle A1-6 Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV ­ Priorität A Bereich Strassengestaltungskonzepte Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; inkl, MWST Höchstbeiträge und Zuschlag

Agglomeration

Massnahme

Aareland

Paket Aufw. Str. A-Liste

25,37

35

8,88

Aargau-Ost

Paket Aufw. Str. A-Liste

12,07

45

5,43

Agglo Y

Paquet VSR Liste A

3,70

30

1,11

Basel

Paket Aufw. Str. A-Liste

33,83

40

13,53

Bern

Paket Aufw. Str. A-Liste

10,45

40

4,18

Biel/Bienne ­ Lyss

Paket Aufw. Str. A-Liste

55,60

35

19,46

Brig-Visp-Naters

Paket Aufw. Str. A-Liste

7,94

35

2,78

Burgdorf

Paket Aufw. Str. A-Liste

4,73

30

1,42

Chablais

Paquet VSR Liste A

16,20

30

4,86

Chur

Paket Aufw. Str. A-Liste

21,43

30

6,43

Coude du Rhône

Paquet VSR Liste A

3,43

30

1,03

Fribourg

Paquet VSR Liste A

25,14

35

8,80

Grand Genève

Paquet VSR Liste A

15,77

35

5,52

Langenthal

Paket Aufw. Str. A-Liste

3,77

35

1,32

Limmattal

Paket Aufw. Str. A-Liste

9,94

35

3,48

Locarnese

Pacchetto RSS lista A

13,78

40

5,51

Luzern

Paket Aufw. Str. A-Liste

3,40

40

1,36

Mobul

Paquet VSR Liste A

2,03

35

0,71

Obersee

Paket Aufw. Str. A-Liste

16,23

40

6,49

Rheintal

Paket Aufw. Str. A-Liste

18,10

30

5,43

Réseau Urbain Neuchâtelois

Paquet VSR Liste A

53,03

30

15,91

Schaffhausen

Paket Aufw. Str. A-Liste

41,80

35

14,63

Solothurn

Paket Aufw. Str. A-Liste

9,78

40

3,91

St. Gallen ­ Bodensee

Paket Aufw. Str. A-Liste

8,45

40

3,38

Talkessel Schwyz

Paket Aufw. Str. A-Liste

3,27

30

0,98

48 / 80

BBl 2023 656

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; inkl, MWST Höchstbeiträge und Zuschlag

Agglomeration

Massnahme

Thun

Paket Aufw. Str. A-Liste

4,98

40

1,99

Unteres Reusstal

Paket Aufw. Str. A-Liste

1,80

35

0,63

Wil

Paket Aufw. Str. A-Liste

7,87

30

2,36

Zug

Paket Aufw. Str. A-Liste

32,63

35

11,42

Zürcher Oberland

Paket Aufw. Str. A-Liste

14,00

35

4,90

Zürich-Glattal

Paket Aufw. Str. A-Liste

24,73

40

9,89

Total

505,25

177,73

Tabelle A1-7 Liste der Massnahmen ­ Priorität

B65

Agglomeration Massnahme

Aareland

Oensingen, Entlastung Oensingen inkl. flankierende Massnahmen mit Aufwertung der Ortsdurchfahrt Paket Aufw. Str. B-Liste

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST exkl, MWST, Höchstbeiträge

73,31 0,20

35 35

25,66 0,07

8,00

45

3,60

8,93

45

4,02

APA Ouest Carrefours Ancienne-Douane ­ Remparts ­ Rue du Casino Rue des Prés-du-Lac

13,37

30

4,01

2,43 0,79

30 30

0,73 0,24

Basel

BS: Aeschenplatz BL: Aesch, Erneuerung und Umgestaltung Hauptstrasse, Bereich Zentrum

14,54

40

5,82

5,00

40

2,00

Bern

Kehrsatz, Neukonzeption Umfahrung Muri, Ausbau Knoten Melchenbühlplatz

4,00 12,00

40 40

1,60 4,80

Aargau-Ost

Agglo Y

65

Paket Aufw. Str. B-Liste Umgestaltung Mellingerstrasse, Baden, 2. Etappe

Hinweis: Bei den Beitragssätzen und Bundesbeiträgen (Höchstbeitrag) aller Listen der Prioritäten B handelt es sich um eine Annahme, die auf der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation basiert. Weder der Beitragssatz noch der Bundesbeitrag sind zugesichert. Vorbehältlich einer zukünftigen Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund können die Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme der fünften oder künftigen Generationen erneut zur Prüfung eingereicht werden.

49 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Kehrsatz, Umgestaltung innerörtliches Verkehrsnetz Paket VM B-Liste Stadt Bern, BGK Murtenstrasse Paket Aufw. Str. B-Liste

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST exkl, MWST, Höchstbeiträge

8,00 2,50 5,10 23,90

40 40 40 40

3,20 1,00 2,04 9,56

5,90 3,02

35 35

2,07 1,06

16,79

35

5,88

9,65

30

2,90

10,44

30

3,13

16,74

30

5,02

6,81

30

2,04

5,00

30

1,50

2,50 1,00 8,07

30 30 30

0,75 0,30 2,42

8,51

30

2,55

Paquet GT Liste B Requalification de l'axe du Gd-St-Bernard

0,78

30

0,23

6,10

30

1,83

Fribourg

Paquet GT Liste B Paquet VSR Liste B

3,16 8,78

35 35

1,11 3,07

Grand Genève

Réaménagement de la route de Peney entre la route de Canada et la route de Vernier communale

13,26

35

4,64

20,40

35

7,14

6,40

35

2,24

Biel/ Bienne ­ Lyss

Paket VM B-Liste Paket Aufw. Str. B-Liste

Brig-VispNaters

Paket Aufw. Str. B-Liste

Burgdorf

Paket Aufw. Str. B-Liste

Chablais

Paquet VSR Liste B Réaménagement de la RC302 de Monthey à Collombey

Chur

Coude du Rhône

Industriestrasse inkl. Knoten Freihofstrasse/Kantonsstrasse, Landquart Busoptimierungen (Verkehrsmanagement), Stadt Chur Einbahnregime/Pförtneranlage Welschdörfli, Stadt Chur Parkierungsmanagement, Stadt Chur Paket Aufw. Str. B-Liste Betriebs- und Gestaltungskonzept Ringund Kasernenstrasse, Stadt Chur

Réaménagement multimodal du réseau routier cantonal dans la ZIMEYSAVER: Route du Nant d'avril Ouest Requalification de l'avenue de la Praille (PAV): croix MD est-ouest du quartier de Pont-Rouge à la rue du Léopard

50 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Réaménagement multimodal et des espaces publics de la rue J.-Grosselin et du boulevard des Promenades (PAV) Requalification de la rue de Genève entre la rue Fontaine et la rue Adrien-Jeandin Aménagement MD et espaces publics dans le «Coeur de ville» de Nyon Requalification multimodale de la ceinture urbaine (tronçon Banc Bénit / Pont de Lancy / 1er août): réaménagement en surface

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST exkl, MWST, Höchstbeiträge

19,13

35

6,70

10,00

35

3,50

5,39

35

1,89

12,24

35

4,28

19,80

35

6,93

Grenchen

Paket Aufw. Str. B-Liste

Limmattal

Paket Aufw. Str. B-Liste Oberengstringen ­ Zürcherstrasse Aufwertung Zentrum, BGK

1,62

35

0,57

1,85

35

0,65

Locarnese

Pacchetto RSS Lista B

4,41

40

1,76

Luzern

K17: Ebikon/Dierikon, Einmündung Weichlerenstrasse (exkl.) ­ Einmündung Industriestrasse Paket VM B-Liste Emmen, Sprengiplatz mit Zufahrten K 13 bis Einmündung Weiherstrasse und Zufahrt K 15 bis Autobahnanschluss Emmen Nord (exkl.), Optimierung Gesamtverkehrssystem, Radverkehrsanlagen und Massnahmen für ÖV Kriens, Ringstrasse, Optimierung Gesamtverkehrssystem mit Massnahmen ÖV und LV Kriens, Umgestaltung SüdAllee, Arsenalstrasse Paket Aufw. Str. B-Liste Emmen, Seetalstrasse: Abschnitt Emmenbrücke Bahnhof Süd ­ Reusseggstrasse Luzern, Zürichstrasse, Löwenplatz ­ Einmündung Wesemlinstrasse (exkl.), Optimierung Gesamtverkehrssystem mit Anpassung und Erneuerung Strassenraum K17 Ebikon, Grenze Stadt Luzern ­ Schachenweid

5,62 14,13

40 40

2,25 5,65

5,63

40

2,25

9,51

40

3,80

7,52 4,96

40 40

3,01 1,98

18,87

40

7,55

3,06

40

1,22

5,51

40

2,20

2,44

35

0,85

Mobul

Paquet VSR Liste B

51 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Obersee

Umbau Wollerau- und Wilenstrasse, Freienbach Paket Aufw. Str. B-Liste

Rheintal

Umfahrung Altstätten: Netzergänzung Paket Aufw. Str. B-Liste

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST exkl, MWST, Höchstbeiträge

6,12 6,99

40 40

2,45 2,80

31,43 14,43

30 30

9,43 4,33

Réseau Urbain Neuchâtelois Paquet GT Liste B Paquet VSR Liste B

5,99 20,95

30 30

1,80 6,29

Schaffhausen Paket Aufw. Str. B-Liste

27,49

35

9,62

Aufwertung / Sicherheit Strassenraum: Solothurn: Knoten Dornacherstrasse / Berthastrasse Aufwertung / Sicherheit Strassenraum: Solothurn: Querungen Werkhofstrasse

1,15

40

0,46

3,83

40

1,53

BGK Mythenblick Seewen BGK Schwyz Ortskern (2. Etappe) Paket Aufw. Str. B-Liste

1,26 4,50 2,00

30 30 30

0,38 1,35 0,60

Thun

Thun, BGK Dürrenastquartier

7,71

40

3,08

Unteres Reusstal

Schattdorf: Erschliessung ESP und Aufwertung Knoten Rossgiessen Zweiter Erschliessungsetappe Werkmatt Uri, Altdorf Altdorf innerorts: Umgestaltung Ortsdurchfahrt

5,80

35

2,03

8,50

35

2,98

1,17

35

0,41

49,05

30

14,72

15,60

30

4,68

5,30 9,90 11,87

30 30 30

1,59 2,97 3,56

Solothurn

Talkessel Schwyz

Wil

Netzergänzung Nord Haupt- Bronschhoferstrasse, Umgestaltung Hubstrasse, Umgestaltung mit Fahrbahnhaltestellen BGK Gupfenstrasse Paket Aufw. Str. B-Liste

Zug

Paket Aufw. Str. B-Liste

6,50

35

2,28

Zürcher Oberland

Paket Aufw. Str. B-Liste

9,40

35

3,29

ZürichGlattal

Zürich ­ Hardturmstrasse ­ Umgestaltung Strassenraum

15,30

40

6,12

52 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Kosten Investition Beitragssatz Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST exkl, MWST, Höchstbeiträge

Dietlikon ­ Aufwertung Strassenraum Dietlikon, Bahnhofstrasse und Velo Bassersdorf ­ Dietlikon, Teil Süd Kloten ­ Aufwertung Strassenraum Kloten, Dorf-/Bassersdorferstrasse Paket Aufw. Str. B-Liste Regensdorf BGK Watt mit Dorf-, Rümlanger-, Niederhasli- und Unterdorfstrasse Total

A1-3

5,45

40

2,18

7,08 14,65

40 40

2,83 5,86

8,09

40

3,24

794,58

Fuss- und Veloverkehr

278,13

Tabelle A1-8

Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV ­ Priorität A Agglomeration Massnahme

Aareland

Agglo Y

Basel

Wangen b. O., Verkehrsraumgestaltung Entwicklungsgebiet Danzmatt / Bahnhof Velovorzugsroute Zofingen ­ Olten, Abschnitt Zofingen ­ Aarburg (östlich Bahnlinie, Korridor A) Franchissement axe routier/canal à créer ­ Accès en entrée au Y-Parc Tronçon Ouest de la voie verte de la Plaine de l'Orbe Lk Lörrach: Radschnellverbindung RS 7 (K) Wiesental Schopfheim ­ Lörrach BL: Birsstadt ­ Velovorzugsroute West, 1. Etappe (Schlüsselmassnahmen) BL: Birsstadt ­ Velovorzugsroute Ost, 1. Etappe CEA: Passerelle piétons/cycles entre Quartier du Lys et le Technoparc Duggingen: Neuer Treppenturm mit Lift als Dorfzugang BL: Neue Fuss- und Veloverkehrsunterführung am Bahnhof Laufen

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

7,30

35

2,56

18,91

35

6,62

0,40

30

0,12

2,56

30

0,77

13,52

40

5,41

14,49

40

5,80

19,32

40

7,73

4,39

40

1,76

1,21

40

0,48

7,73

40

3,09

53 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Weil am Rhein: Lückenschluss Pendlerroute Heldelinger Strasse BL: VVR Allschwil Bachgraben ­ Basel SBB, 1. Etappe Dornach: Langsamverkehrsunterführung Apfelsee SO: Birsstadt ­ Velovorzugsroute Ost, Abschnitt Solothurn Bern

Stadt Bern, Velostation 2, S-Bahnhaltestelle Wankdorf Stadt Bern, Fuss- und Velounterführung Ausserholligen Gemeinde Köniz, Fuss-/Veloverbindung Juch/Hallmatt-Rehag (UF/ÜF) Stadt Bern, S-Bahnstation Bümpliz Nord, Verbreiterung und Aufwertung Bahnunterführung Stadt Bern, Ausbau Angebot Velostationen Bahnhof Bern, A-Horizont / Zugang Länggasse, Aufwertung PostParc

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

5,41

40

2,16

11,59

40

4,64

4,83

40

1,93

15,45

40

6,18

7,00

40

2,80

25,41

40

10,16

12,00

40

4,80

11,50

40

4,60

10,10

40

4,04

Biel/ Bienne ­ Lyss

Brügg, Netzlücke Querung A6

6,50

35

2,28

Brig-VispNaters

LV Passerelle Dorf ­ Bahnhofplatz mit vertikaler Verbindung (Bitsch)

3,45

35

1,21

Chablais

Aménagement de zones de stationnement pour vélos Aménagement cheminement de mobilité douce entre Massongex et le Rhône Aménagement d'un itinéraire cyclable entre Ollon et Bex le long de la route cantonale

0,10

30

0,03

0,25

30

0,08

1,97

30

0,59

Aménagement de la TransAgglo Avry ­ Düdingen (CO Avry ­ Rosé)

7,00

35

2,45

Aménagement de la TransAgglo AvryDüdingen (Tunnelstrasse ­ Zelg ­ Garmiswil)

9,63

35

3,37

Aménagement de la TransAgglo Marly ­ Belfaux / Corminboeuf (Marly)

5,34

35

1,87

Construction d'une passerelle MD entre Champs-Prévost et les Batailles en lien avec la Voie Verte d'agglomération

9,00

35

3,15

Fribourg

Grand Genève

54 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Élargissement de la Voie verte Versoix / Pregny-Chambésy et extensions en direction de Collex-Bossy et de Genève Requalification en faveur des TC et des MD du passage inférieur Route de l'Etraz Aménagement d'une voie verte entre Bernex et le Bois de la Bâtie ­ tronçon du parc agro-urbain au Bois de la Bâtie

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

10,30

35

3,61

13,93

35

4,88

22,40

35

7,84

8,43

35

2,95

6,06

35

2,12

15,16

35

5,31

0,25 0,71

35 35

0,09 0,25

5,05

35

1,77

9,03

40

3,61

11,02

40

4,41

5,99

40

2,40

7,41

40

2,96

7,87

30

2,36

6,79

30

2,04

Velokorridor Solothurn ­ Grenchen: Velovorrangroute Solothurn ­ Grenchen, Abschnitt Solothurn ­ Bellach Langendorf: LV-Verbindung Delta-Areal ­ Bahnhof BLS ­ Migros

2,50

40

1,00

2,04

40

0,82

St. Gallen ­ St. Gallen, Veloschnellroute Haggenstrasse Bodensee bis Turnerstrasse

38,00

40

15,20

Limmattal

Luzern

Spreitenbach ­ Veloschnellroute, Abschnitt Spreitenbach Dietikon ­ Veloschnellroute, Abschnitt Dietikon ­ Kantonsgrenze Schlieren/Dietikon ­ Veloschnellroute, Abschnitt Schlieren ­ Dietikon Spreitenbach ­ Fuss- und VeloverkehrSteg Boostock: Ersatzneubau mit Aufwertung als Velo-Verbindung Dietikon ­ Velorouten Niderfeld Weiningen ­ Südliche Fuss-/Veloverbindung Unterengstringen ­ Weiningen K15: Rothenburg, Wegscheiden ­ Rain, Erstellen Radverkehrsanlage K17b: Dierikon/Udligenswil, Einmündung Rigistrasse (exkl.) ­ Einmündung K 30, Götzentalstrasse, Erstellen Radverkehrsanlage

Obersee

Langsamverkehrsführung Zürcherstrasse, Tuggen Langsamverkehrsführung Hüttnerstrasse, Wollerau

Rheintal

Rheinbrücke Au ­ Lustenau für den Fussund Veloverkehr Langsamverkehrsbrücke Widnau ­ Diepoldsau

Solothurn

55 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration Massnahme

Teufen, Veloschnellroute Lustmühle ­ Kantonsgrenze SG

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

10,00

40

4,00

Talkessel Schwyz

Aufwertung Veloverbindung TurmNasegg ­ Arth

1,40

30

0,42

Wil

Unterführung Hubstrasse, Kunstbau

5,78

30

1,73

Zug

Verbindung Seeweg Unterägeri ­ Oberägeri Quartierverbindung Guthirt Bahnhof Zug

12,31 19,41

35 35

4,31 6,79

Zürcher Oberland

Seegräben, Fuss- und Radwegbrücke Aathal

6,06

35

2,12

ZürichGlattal

Embrach ­ Übergeordnetes Velonetz

5,05

40

2,02

11,72

40

4,69

10,11 6,06

40 40

4,04 2,42

6,06

40

2,42

7,58

40

3,03

20,52

40

8,21

68,65 7,58

40 40

27,46 3,03

5,45

40

2,18

13,55

40

5,42

49,04

40

19,62

15,16

40

6,06

Regensdorf ­ Neue Personenunterführung Bahnhof Zürich ­ Einfallsachsen Velo /Weiterführung Veloschnellrouten, A-Horizont Zürich ­ Passerelle Juchstrasse Zürich ­ Veloabstellanlage Bahnhof Altstetten Fällanden ­ Velohauptverbindung Pfaffhausen ­ Fällanden, Teil Nord Wallisellen ­ Veloschnellroute Bahnhof Wallisellen ­ Stadt Zürich Kloten/Bassersdorf ­ Velohauptverbindung Kloten ­ Bassersdorf, Teil Kloten Regensdorf ­ Velostation Althardstrasse Dietlikon ­ West-Ost-Verbindung beim Bhf. Dietlikon (Teil Fuss- und Veloverkehr) Glattal ­ «Fil Bleu Glatt» ­ Langsamverkehrserschliessung entlang der Glatt, 2. Etappe Bassersdorf/Dietlikon ­ Velohauptverbindung Baltenswil ­ Dietlikon, Teil West Regensdorf ­ Velounterführung Watterstrasse Total

56 / 80

690,79

264,27

BBl 2023 656

Tabelle A1-9 Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV ­ Priorität A Bereich Fuss- und Veloverkehr Kosten Investition Beitragssatz [Mio, Fr,]; Bund [%] inkl, MWST und Zuschlag

Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Aareland

Paket LV A-Liste

3,14

35

1,10

Aargau-Ost

Paket LV A-Liste

17,13

45

7,71

Agglo Y

Paquet MD Liste A

2,43

30

0,73

Basel

Paket LV A-Liste

71,05

40

28,42

Bern

Paket LV A-Liste

60,78

40

24,31

Biel/Bienne ­ Lyss

Paket LV A-Liste

12,20

35

4,27

Brig-Visp-Naters

Paket LV A-Liste

10,09

35

3,53

Burgdorf

Paket LV A-Liste

12,90

30

3,87

Chablais

Paquet MD Liste A

4,87

30

1,46

Chur

Paket LV A-Liste

45,27

30

13,58

Coude du Rhône

Paquet MD Liste A

9,20

30

2,76

Fribourg

Paquet MD Liste A

24,63

35

8,62

Grand Genève

Paquet MD Liste A

52,40

35

18,34

Grenchen

Paket LV A-Liste

8,09

35

2,83

Langenthal

Paket LV A-Liste

5,86

35

2,05

Locarnese

Pacchetto TL lista A

12,75

40

5,10

Luzern

Paket LV A-Liste

52,58

40

21,03

Mobul

Paquet MD Liste A

8,83

35

3,09

Obersee

Paket LV A-Liste

17,15

40

6,86

Rheintal

Paket LV A-Liste

34,77

30

10,43

Réseau Urbain Neuchâtelois

Paquet MD Liste A

31,47

30

9,44

Schaffhausen

Paket LV A-Liste

12,54

35

4,39

Solothurn

Paket LV A-Liste

7,05

40

2,82

St. Gallen ­ Bodensee

Paket LV A-Liste

23,70

40

9,48

Talkessel Schwyz

Paket LV A-Liste

10,03

30

3,01

57 / 80

BBl 2023 656

Kosten Investition Beitragssatz [Mio, Fr,]; Bund [%] inkl, MWST und Zuschlag

Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Thun

Paket LV A-Liste

15,13

40

6,05

Unteres Reusstal

Paket LV A-Liste

11,26

35

3,94

Wil

Paket LV A-Liste

21,43

30

6,43

Zug

Paket LV A-Liste

41,34

35

14,47

Zürcher Oberland

Paket LV A-Liste

19,49

35

6,82

Zürich-Glattal

Paket LV A-Liste

56,00

40

22,40

Total

715,56

259,34

Tabelle A1-10 Liste der Massnahmen ­ Priorität

B66 Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Aareland

Paket LV B-Liste

6,60

35

2,31

Aargau-Ost

Paket LV B-Liste

28,40

45

12,78

Agglo Y

Paquet MD Liste B

1,39

30

0,42

Basel

Pratteln: Velounterführung Bahnhof Kaiseraugst: Überführung Landstrasse Rheinfelden (DE): Radweg Kraftwerk Rhyburg ­ Beuggen Lörrach: Grün- und Querverbindung

16,42 2,61

40 40

6,57 1,04

8,69 3,13

40 40

3,48 1,25

13,00

40

5,20

18,00 59,76

40 40

7,20 23,90

Bern

66

Stadt Bern, Fuss- und Radweg Bottigenstrasse Stadt Bern, Fuss-/Veloverbindung Breitenrain ­ Länggasse Paket LV B-Liste

Hinweis: Bei den Beitragssätzen und Bundesbeiträgen (Höchstbeitrag) aller Listen der Prioritäten B handelt es sich um eine Annahme, die auf der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation basiert. Weder der Beitragssatz noch der Bundesbeitrag sind zugesichert. Vorbehältlich einer zukünftigen Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund können die Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme der fünften oder künftigen Generationen erneut zur Prüfung eingereicht werden.

58 / 80

BBl 2023 656

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Biel/ Bienne ­ Lyss

Paket LV B-Liste

10,03

35

3,51

Brig-VispNaters

Paket LV B-Liste

1,51

35

0,53

14,55

30

4,37

8,10

30

2,43

0,64

30

0,19

1,97

30

0,59

2,36 3,94

30 30

0,71 1,18

5,00

30

1,50

6,01 13,83

30 30

1,80 4,15

Burgdorf

Chablais

Chur

Paket LV B-Liste Burgdorf, Fuss- und Radwegverbindung Bahnhofunterführung Ost ­ Anschluss Quartier Ämmebrügg (Gyrischachen) Aménagement cheminement de mobilité douce entre Bex et le Rhône Liaison de mobilité douce entre Ollon et le Rhône Passerelle au-dessus du Rhône, secteur Charbonnière Paquet MD Liste B Veloachse Nord-Süd (Obere Au ­ Rheinpromenade), Stadt Chur Veloachse Ost-West, Zentrum Bahnhof bis Bahnhof Chur West, Stadt Chur Paket LV B-Liste

Coude du Rhône

Paquet MD Liste B

8,88

30

2,66

Fribourg

Paquet MD Liste B

9,32

35

3,26

Grand Genève

Amélioration de l'itinéraire MD le long de la route de St-Julien entre la gare de LancyBachet et le chemin de Grange-Collomb Requalification de la rue Boissonnas (PAV): croix MD nord-sud aménagements MD et paysagers Construction d'une passerelle MD sur l'Arve au chemin de la Gravière (PAV) Extension de la voie verte d'agglomération depuis la Zimeysaver en direction de la gare de Satigny Franchissement dénivelé de la route de Saint-Julien au niveau du carrefour GrangeCollomb en lien avec la croix MD nord-sud (PAV)

5,80

35

2,03

14,40

35

5,04

7,30

35

2,56

6,60

35

2,31

15,00

35

5,25

9,30

35

3,26

Grand Genève

Paquet MD Liste B

59 / 80

BBl 2023 656

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Agglomeration

Massnahme

Grenchen

Paket LV B-Liste

2,00

35

0,70

Langenthal

Paket LV B-Liste

2,20

35

0,77

Limmattal

Killwangen ­ Veloschnellroute, Abschnitt Killwangen Dietikon ­ Velo- und Fussgänger-Unterführung Poststrasse Dietikon/Urdorf ­ Veloverbindung Bhf. Glanzenberg ­ Urdorf Herweg Schlieren/Oberengstringen ­ Veloverbindung Bhf/Zentrum Schlieren ­ Zentrum Oberengstringen

1,01

35

0,35

13,34

35

4,67

2,02

35

0,71

5,51

35

1,93

5,41

40

2,16

0,26 4,08

40 40

0,10 1,63

9,13

40

3,65

7,02

40

2,81

9,03 35,78

40 40

3,61 14,31

Locarnese

Luzern

Asse di collegamento e di transizione a lago: nuova passerella sul fiume Maggia tra Locarno e Ascona e raccordi Completamento e messa in sicurezza rete ciclo-pedonale: adattamento sottopasso ferroviario Rabissale a Muralto Pacchetto TL Lista B K19a Horw/Grenze Kriens, Kreisel Bahnhof ­ Kreisel Steinibach, Verbesserung Veloführung Ringstrasse Unterführung K19a: Horw, Kreisel Bahnhof ­ Kreisel Merkur, Verbesserung Veloführung Ringstrasse Inwil, Inwil Dorf (exkl.) ­ Autobahnanschluss A 14 Gisikon (exkl.), Ausbau Radund Gehweg Paket LV B-Liste

Mobul

Paquet MD Liste B

3,35

35

1,17

Obersee

Paket LV B-Liste

11,72

40

4,69

Rheintal

Paket LV B-Liste

12,76

30

3,83

10,07

30

3,02

6,52

35

2,28

2,80 3,00

40 40

1,12 1,20

Réseau Urbain Neuchâtelois Paquet MD Liste B Schaffhausen Paket LV B-Liste Solothurn

60 / 80

Velokorridor Solothurn ­ Grenchen: Velovorrangroute Solothurn ­ Grenchen, Abschnitt Selzach Paket LV B-Liste

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

St. Gallen ­ Bodensee

Paket LV B-Liste

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

59,70

40

23,88

5,40 1,75

30 30

1,62 0,53

Talkessel Schwyz

Knotensicherheit Nasegg ­ Fischchratten ­ Arth Paket LV B-Liste

Thun

Paket LV B-Liste

19,89

40

7,96

Unteres Reusstal

Paket LV B-Liste

2,50

35

0,88

Wil

Paket LV B-Liste PU Nord Uzwil

8,16 11,40

30 30

2,45 3,42

Zug

Paket LV B-Liste

13,57

35

4,75

5,56 2,02 9,60 7,90

35 35 35 35

1,95 0,71 3,36 2,77

12,13

40

4,85

39,13

40

15,65

9,60

40

3,84

9,10

40

3,64

32,34

40

12,94

9,10

40

3,64

11,63 17,88

40 40

4,65 7,15

6,06 6,47

40 40

2,42 2,59

Zürcher Oberland

ZürichGlattal

Total

Abschnitt Greifensee ­ Uster Zentrum Abschnitt Uster Zentrum ­ Aathal Abschnitt Aathal ­ Wetzikon Bahnhof Paket LV B-Liste Bachenbülach/Winkel ­ Velohauptverbindung Bachenbülach ­ Kloten (Teilabschnitt) Dübendorf ­ Personenunterführung Bahnhof Dübendorf Kloten/Bassersdorf ­ Velohauptverbindung Kloten ­ Bassersdorf, Teil Bassersdorf Dübendorf ­ Veloschnellroute Dübendorf ­ Greifensee, Teil Dübendorf bis Grenze Schwerzenbach Wallisellen/Dübendorf ­ Veloschnellroute Wallisellen bis Dübendorf Kloten / Zürich ­ Schliessung Netzlücke, Veloschnellroute Flughafen ­ Glattpark Glattal ­ «Fil Bleu Glatt» ­ Langsamverkehrserschliessung entlang der Glatt, 3. Etappe Paket LV B-Liste Nürensdorf ­ Velonebenverbindung Nürensdorf, Alte Winterthurerstrasse Dübendorf ­ Gleisquerung Säntisstrasse

750,44

281,84

61 / 80

BBl 2023 656

A1-4

Verkehrsdrehscheiben

Tabelle A1-11

Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV ­ Priorität A Agglomeration

Massnahme

Aargau-Ost

Multimodale Drehscheibe, Mägenwil P+R Rudolfstetten-Friedlisberg

Basel

Pratteln: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Pratteln Rheinfelden (DE): B&R und P&R an der S-Bahn Haltestelle Warmbach BL: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Zwingen Riehen: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Riehen BL: ÖV-Drehscheibe Bottmingen Schliengen: B&R und P&R am Bahnhof Schliengen

Bern

Thurnen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Thurnen Münsingen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Münsingen, Ausbau Bushof Grosshöchstetten, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Grosshöchstetten Stadt Bern, Fern- und Reisebusterminal Neufeld Agglomeration Bern, Regionales Veloverleihsystem Köniz, ÖV-Knotenpunkt Kleinwabern (Teil Ausgestaltung ÖV-Knoten)

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

3,70 1,13

45 45

1,67 0,51

13,52

40

5,41

0,82 3,19

40 40

0,33 1,28

2,67 19,80

40 40

1,07 7,92

0,22

40

0,09

4,00

40

1,60

1,30

40

0,52

4,00

40

1,60

4,62

40

1,85

2,00

40

0,80

3,50

40

1,40

Biel/ Bienne ­ Lyss

Lyss, Neugestaltung Bahnhofplatz

2,50

35

0,88

Brig-VispNaters

Intermodalität Bahnhof Brig Nord (Brig-Glis)

3,45

35

1,21

Chablais

Interface à la halte AOMC d'Ollon Interface à la halte CFF de Bex

0,30 4,92

30 30

0,09 1,48

Chur

Multimodale Drehscheibe Landquart Multimodale Drehscheibe Untervaz-Trimmis Multimodale Drehscheibe Domat/Ems Süd Bahnhofsentwicklung Bonaduz Multimodale Drehscheibe Chur West

5,81 2,96 2,50 1,64 25,02

30 30 30 30 30

1,74 0,89 0,75 0,49 7,51

62 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Coude du Rhône

Massnahme

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

Interface ferroviaire de la gare des Fumeaux Interface du hub de Martigny-Croix Interface de la gare de Martigny

0,25 1,10 8,82

30 30 30

0,08 0,33 2,65

Fribourg

Aménagement de la plateforme multimodale ­ nouvelle halte RER du plateau d'Agy

9,00

35

3,15

Grand Genève

Aménagement de l'interface multimodale en gare de Marignier Réaménagement des espaces publics de l'interface multimodale de Genève Cornavin (phase 1)

6,10

35

2,14

45,50

35

15,93

Grenchen

Stadt Grenchen, Multimodale Drehscheibe Bahnhof Grenchen Süd ­ Aufwertung Bahnhof, Etappe 1: Nordseite, Bahnhofplatz

5,65

35

1,98

5,22

35

1,83

3,54

35

1,24

Limmattal

Würenlos ­ Vernetzung Bahnhof ­ Grosszelg / Im Grund Urdorf ­ Bahnhof Weihermatt: Optimierung Erschliessung und Zugänglichkeit

Locarnese

Nodo intermodale alla fermata ferroviaria di San Nazzaro

2,63

40

1,05

Luzern

Luzern, Bahnhofplatz, Bushaltestellen Durchmesserperronanlage

3,00

40

1,20

Obersee

Bahnhofsentwicklung Altendorf Multimodale Drehscheibe Uznach inkl. P+R Bahnhofsentwicklung Reichenburg Busdrehscheibe Eschenbach

0,88 8,51 0,90 3,02

40 40 40 40

0,35 3,40 0,36 1,21

5,44

30

1,63

0,99

30

0,30

1,48

30

0,44

3,96

30

1,19

Réseau Amélioration interface bus-train Gare Urbain de Neuchâtel: rue des Fahys et giratoire Neuchâtelois du Rocher Création d'une interface bus-train à la halte de Marin, en lien avec la prolongation de l'axe structurant TP vers le pôle Littoral Est Restructuration et valorisation de l'interface terminus du Littorail Amélioration et sécurisation de l'interface TP bus ­ Littorail de Colombier, y.c.

réaménagement de la RC, des arrêts de bus et des traversées de mobilités douces entre le centre et la halte

63 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Schaffhausen Optimierung Bahnzugang und Aufwertung Bahnhofplatz Bhf. Neunkirch (inkl. Gleisquerung) Solothurn

St. Gallen ­ Bodensee

Talkessel Schwyz Wil

Zürcher Oberland ZürichGlattal

Total

64 / 80

Multimodale Drehscheibe Bahnhof Luterbach-Attisholz Solothurn: Westbahnhof Multimodale Drehscheibe Solothurn Hauptbahnhof Süd / RBS

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

4,80

35

1,68

4,10 1,15

40 40

1,64 0,46

55,15

40

22,06

Gossau, Neugestaltung Bushof Wittenbach, Neugestaltung Bushof St. Gallen, Verschiebung Bahnhof Bruggen und Zugang neuer Bahnhof

5,40 3,20

40 40

2,16 1,28

23,00

40

9,20

Bushof Bahnhof Schwyz Seewen Bahnhofareal Brunnen ­ Drehscheibe öV

6,90 17,94

30 30

2,07 5,38

12,53

30

3,76

9,95

30

2,99

8,19

35

2,87

8,49 8,59 4,35 2,86

40 40 40 40

3,40 3,44 1,74 1,14

0,51

40

0,20

2,88 3,03

40 40

1,15 1,21

MD Stadtquerung Mitte: Veloquerung Posttunnel MD Bahnhof Wil: FWB-Haltestelle, Verschiebung (Modul 3) Pfäffikon (ZH) ­ Ausbau Bushof Regensdorf ­ Bushof Süd / Überdeckung Ostring Regensdorf ­ Bushof Nord (Ostring) Regensdorf ­ Bushaltestellen Althardstrasse Dietlikon ­ Bushof beim Bhf. Dietlikon Bassersdorf ­ Erschliessung Businfrastruktur Bahnhof Süd Embrach ­ Platzgestaltung beim Bahnhof und Fussverkehr Kloten ­ Unterführung Bhf. West

412,58

149,38

BBl 2023 656

Tabelle A1-12 Liste der Massnahmen ­ Priorität B67 Agglomeration

Massnahme

Aargau-Ost

Multimodale Drehscheibe, Döttingen Multimodale Drehscheibe, Turgi

Basel

Rheinfelden (CH): Mobilitätsdrehscheibe Schiffacker AG: ÖV-Drehscheibe Bahnhof Frick Saint-Louis: Réaménagement du parvis Est de la Gare de Saint-Louis

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

2,40 1,90

45 45

1,08 0,86

4,83 20,28

40 40

1,93 8,11

1,81

40

0,72

4,00

40

1,60

2,00

40

0,80

Bahnhof Visp Unterführung Ost (Visp)

4,43

35

1,55

Chablais

Interface à la halte CFF de Massongex Interface à la halte CFF Le Grand

1,58 0,59

30 30

0,47 0,18

Coude du Rhône

Interface ferroviaire de la gare de CharratFully

1,82

30

0,55

92,00

35

32,20

33,40

35

11,69

5,01

40

2,00

2,77

30

0,83

4,94

30

1,48

Bern

Köniz, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Niederwangen Köniz, ÖV-Knotenpunkt Liebefeld (Teil Ausgestaltung ÖV-Knoten)

Brig-VispNaters

Grand Genève Réaménagement des espaces publics de l'interface multimodale de Genève Cornavin (phase 2) Construction de la nouvelle interface multimodale de l'aéroport international de Genève Luzern

Ausbau Multimodale Drehscheibe Waldibrücke

Réseau Urbain Neuchâtelois P+R Morteau (gare) Amélioration de l'interface de la place de la gare Neuchâtel, secteur ouest

67

Hinweis: Bei den Beitragssätzen und Bundesbeiträgen (Höchstbeitrag) aller Listen der Prioritäten B handelt es sich um eine Annahme, die auf der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation basiert. Weder der Beitragssatz noch der Bundesbeitrag sind zugesichert. Vorbehältlich einer zukünftigen Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund können die Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme der fünften oder künftigen Generationen erneut zur Prüfung eingereicht werden.

65 / 80

BBl 2023 656

Agglomeration

Massnahme

Création d'une interface bus-train à la gare de Morteau, en lien avec la restructuration du réseau TP (rabattement des lignes jusqu'à la gare) Création d'une interface bus-train à la halte de Boudry Création d'une interface bus-train à la halte de Corcelles-Peseux pour la nouvelle ligne principale «Neuchâtel Ouest» restructurée Création d'une interface bus-train à la halte des Deurres pour la nouvelle ligne principale «Neuchâtel Ouest» restructurée

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

0,65

30

0,20

2,47

30

0,74

3,36

30

1,01

2,47

30

0,74

Unteres Reusstal

Multimodale Drehscheibe Bahnhof Erstfeld: Umsetzung Umgestaltung

6,50

35

2,28

Zug

Multimodale Drehscheibe Bahnhof Baar

7,88

35

2,76

Bushof Bahnhofplatz Süd/Bankstr.

9,10 1,72

35 35

3,19 0,60

Zürich-Glattal Bassersdorf ­ Massnahmen Personenverkehr im Vorbereich des Bahnhofs (Park+Ride / Bike + Ride / Haltestellen) Dübendorf ­ Bushof Bahnhof Dübendorf

1,72 9,50

40 40

0,69 3,80

Zürcher Oberland

Total

66 / 80

229,13

82,06

BBl 2023 656

A1-5

Weitere Massnahmen (Güterverkehr, E-Mobilität) Tabelle A1-13

Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV ­ Priorität A Agglomeration

Massnahme

Agglo Y

Mise à disposition de bornes de recharge électrique sur le domaine public

Basel

BS: Neue E-Ladestationen im öffentlichen Raum Kaiseraugst: Neue E-Tankstellen auf Gemeindeparkplätzen BS: Öffentliche Paketstationen und Mikro-Depots

Kosten Beitragssatz Bundesbeitrag Investition Bund [%] [Mio, Fr,]; [Mio, Fr,]; Preisstand Preisstand Oktober 2020 Oktober 2020 exkl, MWST, exkl, MWST Höchstbeiträge

0,98

30

0,29

4,64

40

1,86

0,23

40

0,09

0,97

40

0,39

Chablais

Stations de recharge pour vélos électriques dans vélostations

0,10

30

0,03

Coude du Rhône

Stratégie de développement des bornes de recharges sur domaine public

0,40

30

0,12

Talkessel Schwyz

Verlegung Freiverlad

7,75

30

2,33

Total

15,07

5,11

67 / 80

BBl 2023 656

Anhang 2

Umsetzungsstand früherer Generationen Tabelle A2-1 Dringende und baureife Eisenbahninfrastruktur-Projekte des Agglomerationsverkehrs Projekt

Stand per 31.12.2021

a. Durchmesserlinie Zürich (DML), 1, Teil S-Bahn

In Betrieb und abgerechnet

b. Schienenverbindung zwischen Mendrisio ­ Varese (FMV) In Betrieb c. Schienenverbindung zwischen Cornavin ­ Eaux-Vives ­ Annemasse (CEVA)

In Betrieb

Tabelle A2-2 Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs Projekt

Stand per 31.12.2021

a. ZH Glattalbahn, Etappen 2 und 3

In Betrieb

b. ZH Tram Zürich West

In Betrieb

c. BE Tram Bern West

In Betrieb und abgerechnet

d. BE Wankdorfplatz, Tramverlängerung

In Betrieb und abgerechnet

e. LU Doppelspur, Tieflegung Zentralbahn

In Betrieb

f. ZG Stadtbahn Zug, 1, Ergänzung

In Betrieb und abgerechnet

g. ZG Neubau Kantonsstr, Nr, 4 «Nordzufahrt»

In Betrieb und abgerechnet

h. FR Pont et tunnel de la Poya

In Betrieb und abgerechnet

i. SO Entlastung Region Olten

In Betrieb

j. BS Tramverlegung St, Johann/Pro Volta

In Betrieb

k. BS Tramverlängerungen Saint Louis u, Weil a, Rh

Basel Saint Louis sistiert; Weil a, Rh, in Betrieb

l. BL Bahnhof Dornach Arlesheim/Doppelspurausbau Stollenrain

In Betrieb und abgerechnet

m. BL H2 Pratteln­Liestal

In Betrieb und abgerechnet

n. AG Eigentrassierung WSB, Suhr­Aarau

In Betrieb und abgerechnet

o. TG Kerntangente Frauenfeld

Projekt abgebrochen (Volksabstimmung)

p. VD Ouchy­Les Croisettes, Métro M2

In Betrieb und abgerechnet

q. VD Bahnhof Prilly­Malley, RéseauExpressVaudois (REV) In Betrieb r. VD Durch TL-Netz 2008 bedingte Ausbauten

68 / 80

In Betrieb und abgerechnet

BBl 2023 656

Projekt

Stand per 31.12.2021

s. GE Tram Cornavin­Meyrin­CERN (TCMC)

In Betrieb und abgerechnet In Betrieb und abgerechnet

t. GE Tram Onex­Bernex

Tabelle A2-3 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, erste Generation Agglomerationsprogramm

Zürich ­ Dringliche Projekte ­ Programm

A-Liste Bundesbeitrag68 [Mio, Fr,]

Beitragssatz Bund [%]

50 35

282,33 121,42

Ausbezahlter Bundesbeitrag69 [Mio, Fr,]

381,89

Aareland

40

32,24

11,95

Aargau-Ost

40

55,66

40,36

Agglo Y

35

17,25

1,85

Basel

40

85,70

41,26

Bern

35

148,93

57,07

Biel/Bienne

40

20,88

7,09

Brig­Visp­Naters

40

4,85

2,45

Burgdorf

40

3,74

3,07

Chur

40

11,07

6,07

Delémont

40

5,93

2,28

Frauenfeld

35

7,51

1,53

Grand Genève

40

186,05

149,23

Interlaken

40

5,14

3,31

Lausanne­Morges

40

164,96

50,84

Lugano

30

27,45

9,06

Luzern

35

45,90

40,72

Mendrisiotto

35

19,40

10,33

Mobul

35

9,27

3,31

Obersee

30

11,00

2,10

Réseau Urbain Neuchâtelois

35

16,97

6,54

Schaffhausen

40

33,78

23,76

Solothurn

40

10,40

7,68

68 69

Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

69 / 80

BBl 2023 656

Beitragssatz Bund [%]

A-Liste Bundesbeitrag68 [Mio, Fr,]

Ausbezahlter Bundesbeitrag69 [Mio, Fr,]

St. Gallen/Arbon­Rorschach

40

74,37

68,88

Thun

40

45,22

39,58

Zug

40

Agglomerationsprogramm

Total

63,20

19,92

1510,62

992,14

Tabelle A2-4 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, zweite Generation Beitragssatz Bund [%]

A-Liste Bundesbeitrag70 [Mio, Fr,]

Ausbezahlter Bundesbeitrag71 [Mio, Fr,]

Aareland

40

58,52

10,10

Aargau-Ost

35

49,11

17,77

Agglo Y

35

10,94

1,77

Basel

35

92,78

44,66

Bellinzona

40

18,60

12,17

Bern

35

304,62

88,50

Biel/Bienne

30

5,76

0,61

Brig-Visp-Naters

35

20,42

1,42

Burgdorf

40

5,74

0,31

Chablais

30

2,90

0,23

Chur

40

10,93

4,73

Delémont

35

4,80

1,25

Frauenfeld

35

9,52

0,14

Fribourg

40

23,24

0,99

Grand Genève (Proje franco-valdo-genevois)

40

204,07

17,53

Interlaken

35

7,28

4,28

Kreuzlingen-Konstanz

35

5,27

0,72

Langenthal

35

11,89

0,00

Lausanne-Morges

35

185,48

5,56

Limmattal

35

82,91

53,27

Agglomerationsprogramm

70 71

Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

70 / 80

BBl 2023 656

Beitragssatz Bund [%]

A-Liste Bundesbeitrag70 [Mio, Fr,]

Ausbezahlter Bundesbeitrag71 [Mio, Fr,]

Locarno

40

11,66

5,16

Lugano

35

31,23

0,88

Luzern

35

32,26

7,12

Mendrisiotto

35

9,85

1,66

Nidwalden

40

3,53

0,34

Obersee

40

29,07

15,64

Réseau Urbain Neuchâtelois

30

16,63

0,85

Schaffhausen

40

24,94

3,35

Sion

40

29,25

0,91

Solothurn

35

18,84

2,82

St. Gallen-Arbon-Rorschach

40

78,85

15,67

Thun

35

10,42

0,79

Werdenberg-Liechtenstein

35

7,80

2,85

Wil

40

23,98

3,93

Winterthur

40

109,81

46,29

Zug

35

20,50

0,94

Zürcher Oberland

40

33,02

0,88

Zürich-Glattal

35

92,92

35,92

1699,34

412,01

Agglomerationsprogramm

Total

Tabelle A2-5 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, dritte Generation Agglomerationsprogramm

Beitragssatz Höchstbeiträge für Höchstbeiträge für Total A-Liste Ausbezahlter Bund Massnahmen nach Massnahmen nach Bundesbeitrag72 Bundesbeitrag73 [%] Artikel 21 MinVV Artikel 21a MinVV [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,]

Aareland

35

23,05

5,25

28,30

1,77

Aargau-Ost

35

27,20

11,32

38,52

4,47

Basel

40

80,17

30,1

110,27

9,81

Bellinzonese

40

4,61

4,93

9,54

0,07

Bern

35

69,85

21,09

90,94

1,81

72 73

Preisstand April 2016, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer.

71 / 80

BBl 2023 656

Agglomerationsprogramm

Beitragssatz Höchstbeiträge für Höchstbeiträge für Total A-Liste Ausbezahlter Bund Massnahmen nach Massnahmen nach Bundesbeitrag72 Bundesbeitrag73 [%] Artikel 21 MinVV Artikel 21a MinVV [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,]

Biel-Bienne/Lyss

40

2,20

5,04

7,24

0,00

Brig-Visp-Naters Burgdorf74

30

7,30

35

92,29

4,06

11,36

1,31

3,60

95,89

0,00

Chablais

35

Delémont

35

13,65

3,39

17,04

0,39

6,14

3,03

9,17

0,03

Fribourg

35

34,11

Grand Genève

40

101,21

3,48

37,59

0,53

17,89

119,10

3,01

KreuzlingenKonstanz

35

3,52

Langenthal

35

2,24

5,15

8,67

0,00

8,83

11,07

0,00

Lausanne-Morges

35

Limmattal

35

120,86

14,40

135,26

0,00

225,67

3,58

229,25

87,02

Locarnese Luganese

40

8,24

8,78

17,02

0,01

40

0,48

2,97

3,45

0,04

Luzern

35

41,31

16,68

57,99

8,51

Mendrisiotto

35

1,71

9,82

11,53

0,10

Mobul

40

5,30

8,37

13,67

2,01

Obersee

35

21,12

8,36

29,48

0,18

Réseau Urbain Neuchâtelois

40

8,10

19,24

27,34

1,15

Solothurn

35

2,39

4,32

6,71

1,11

St. Gallen-Bodensee

35

74,19

55,67

129,86

1,65

Talkessel Schwyz

35

4,81

7,82

12,63

0,36

Thun

35

2,35

0,34

2,69

0,90

Unteres Reusstal

35

14,07

3,16

17,23

3,40

Valais central

35

14,03

18,30

32,33

0,24

WerdenbergLiechtenstein

30

0,92

9,43

10,35

0,07

Wil

35

18,83

17,95

36,78

0,39

Winterthur und Umgebung

35

17,52

3,25

20,77

0,02

74

Inklusive Zusatzkredit vom 28. September 2021 (BBl 2021 2397).

72 / 80

BBl 2023 656

Agglomerationsprogramm

Beitragssatz Höchstbeiträge für Höchstbeiträge für Total A-Liste Ausbezahlter Bund Massnahmen nach Massnahmen nach Bundesbeitrag72 Bundesbeitrag73 [%] Artikel 21 MinVV Artikel 21a MinVV [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,]

Zug

40

5,27

Zürcher Oberland

40

1,77

Zürich-Glattal

40

46,5 1102,98

386,83

Total

18,3

23,57

1,11

6,17

7,94

0,49

22,76

69,26

1,18

1489,81

133,13

73 / 80

BBl 2023 656

Anhang 3

Vergleich der Mitfinanzierung in den verschiedenen Generationen In der ersten Generation mussten nahezu 15 Prozent der eingereichten Programme zurückgewiesen werden. Über die vier Generationen der Agglomerationsprogramme hinweg gelangten insgesamt immer mehr Agglomerationen in den Genuss einer Mitfinanzierung. Erhielten in der ersten Generation noch vier der insgesamt 30 eingereichten Programme keine Mitfinanzierung des Bundes, erhalten in der vierten Generation alle 32 eingereichten Programme eine Mitfinanzierung. Es kann somit festgestellt werden, dass die formalen Anforderungen an ein Agglomerationsprogramm je länger je weniger ein Hindernis für die Erlangung einer Mitfinanzierung des Bundes bedeuten.

In den ersten beiden Generationen blieb die Verteilung zwischen den Sprachregionen betreffend die eingereichten und mitfinanzierten Programme gleich. In der dritten Generation ist eine leichte Verschiebung zu Gunsten der West- und Südschweiz festzustellen. In der vierten Generation haben dann viele Agglomerationen aus West- und Südschweiz auf eine Eingabe verzichtet, so dass drei Viertel aller mitfinanzierten Programme aus der Deutschschweiz stammen.

Tabelle A3-1 Verteilung der Anzahl eingereichter und mitfinanzierter Agglomerationsprogramme nach Landesteilen

Region

Erste Generation

Zweite Generation

Dritte Generation

Vierte Generation

Eingereicht

mitfinanziert

Eingereicht

mitfinanziert

Eingereicht

mitfinanziert

Eingereicht

mitfinanziert

Deutschschweiz Westschweiz Tessin

21 7 2

18 6 2

28 9 4

26 8 4

24 9 4

23 8 4

24 7 1

24 7 1

Total

30

26

41

38

37

35

32

32

Die Anzahl eingereichter und mitfinanzierter Agglomerationsprogramme war in der zweiten und dritten Generation deutlich höher als in der ersten und vierten Generation.

Dies weil sich in der ersten Generation einige Agglomerationen noch nicht soweit organisiert hatten, um eine Eingabe machen zu können. In der dritten Generation wurde zudem der Kreis der berechtigten Agglomerationen ausgeweitet. Der Rückgang eingereichter Programme in der vierten Generation dürfte darauf zurückzuführen sein, dass viele Massnahmen aus früheren Programmen noch nicht umgesetzt sind. So haben einige Agglomerationen in der dritten und vierten Generation weniger Mittel beantragt oder es wurde gar eine Generation übersprungen, um die Umsetzung der bereits bewilligten Projekte voranzutreiben.

Über alle Generationen des Programms Agglomerationsverkehr betrachtet flossen am meisten Gelder in die fünf grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne und 74 / 80

BBl 2023 656

Zürich. In diesen Agglomerationen befindet sich auch der Grossteil der Bevölkerung und Beschäftigten. Diese Agglomerationen haben darum auch besondere verkehrliche Herausforderungen zu bewältigen.

Dennoch zeigt sich über die vier Generationen hinweg, dass vermehrt höhere Prozentanteile der Mitfinanzierungen des Bundes an die mittleren und kleinen Agglomerationen flossen. So vereinigen die grossen Agglomerationen nur noch 56 Prozent der Bundesinvestitionen der vierten Generation auf sich.

Tabelle A3-2 Zusammenstellung der Bundesbeiträge über alle Generationen Max. Bundebeitrag [Mio. CHF] Erste Generation

Grosse Agglomerationen Mittelgrosse Agglomerationen Mittelkleine Agglomerationen Kleine Agglomerationen Total

Zweite Generation

Dritte Generation

Vierte Generation

Total

65 %

989

57 %

963

51 %

754

56 %

885

57 % 3592

17 %

264

30 %

503

31 %

465

29 %

453

27 % 1684

12 %

185

9%

156

6%

83

10 %

161

9%

585

5%

73

5%

77

13 %

188

5%

82

7%

420

1511

1699

1490

1581

6281

Stellt man die absoluten Bundesbeiträge aller Generationen der Anzahl Einwohner und Einwohnerinnen sowie Beschäftigten75 gegenüber, wird ersichtlich, dass insbesondere kleine beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen hohe Pro-Kopf-Beiträge erhalten haben.

Die Unterschiede zwischen den Pro-Kopf-Beiträgen haben verschiedene Gründe. In dicht besiedelten Räumen sind die Massnahmen oftmals komplex und entsprechend teuer. Durch die hohe Anzahl der Bevölkerung und Beschäftigte relativiert sich jedoch der Pro-Kopf-Beitrag. Wie das Agglomerationsprogramm Burgdorf mit der Umfahrung Oberburg zeigt, führen in kleinen Agglomerationen oder weniger dicht besiedelten Räumen Massnahmen mit hohen Kosten angesichts der kleineren Anzahl Bevölkerung und Beschäftigten zu einem sehr hohen Pro-Kopf-Beitrag.

75

Die Kosten werden in Relation zur Anzahl an Einwohnern und Einwohnerinnen sowie 50 Prozent der Beschäftigten dargestellt.

75 / 80

BBl 2023 656

Abbildung A3-1 Bundesbeiträge über alle Generationen relativ zu Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Beschäftigten

* Die Bundesbeiträge für das Agglomerationsprogramm Zürich Glattal-Limmattal umfassten in der ersten Generation die Perimeter der Agglomerationsprogramme Glattal, Limmattal sowie

76 / 80

BBl 2023 656

Winterthur und beinhalteten die Ausfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich, welche vom Bund zu 50 Prozent mitfinanziert wurde. In der zweiten und dritten Generation wurden für die Agglomeration Zürich die Agglomerationsprogramme Zürich Glattal-Limmattal und Winterthur jeweils separat bewertet.

77 / 80

BBl 2023 656

Anhang 4

Agglomerationsprogramme sowie beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen Agglomerationsprogramm nach PAVV Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach Art. 19 Abs. 1 MinVV

Aareland

Aarau, Olten-Zofingen

Aargau-Ost

Baden-Brugg, Lenzburg, Wohlen, Teile der Agglomeration Zürich

Agglo Y

Teile der Agglomeration Yverdon

Basel

Basel, Stein

Bellinzonese

Bellinzona

Bern

Teile der Agglomeration Bern

Biel-Bienne/Lyss

Biel-Bienne, Lyss

Brig-Visp-Naters

Teile der Agglomeration Brig ­ Visp

Burgdorf

Burgdorf

Chablais

Teile der Agglomeration Monthey

Chur

Chur

Coude de Rhône

Martigny

Davos

Davos

Delémont

Delémont

Frauenfeld

Frauenfeld

Fribourg

Fribourg

Grand Genève

Genève

Interlaken

Interlaken

Kreuzlingen-Konstanz

Kreuzlingen

Langenthal

Langenthal

Lausanne-Morges

Teile der Agglomeration Lausanne

Limmattal

Teile der Agglomeration Zürich

Locarnese

Locarno

Luganese

Lugano

Luzern

Luzern

Mendrisiotto

Mendrisio

Mobul

Teile der Agglomeration Bulle

Nidwalden

Stans

78 / 80

BBl 2023 656

Agglomerationsprogramm nach PAVV Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach Art. 19 Abs. 1 MinVV

Obersee

Lachen, Rapperswil-Jona ­ Rüti, Teile der Agglomeration Zürich

Réseau Urbain Neuchâtelois

Teile der Agglomeration Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds ­ Le Locle

Rheintal

Teile der Agglomeration Rheintal

Rivelac

Vevey ­ Montreux

Schaffhausen

Schaffhausen

Solothurn

Solothurn

St. Gallen-Bodensee

St. Gallen, Arbon ­ Rorschach, Amriswil ­ Romanshorn

Talkessel Schwyz

Schwyz, Teile der Agglomeration Zug

Thun

Thun

Unteres Reusstal

Altdorf

Valais central

Sion, Sierre

Werdenberg-Liechtenstein

Buchs

Wil

Wil

Winterthur und Umgebung

Winterthur

Zug

Teile der Agglomeration Zug

Zürcher Oberland

Teile der Agglomeration Zürich

Zürich-Glattal

Teile der Agglomeration Zürich

79 / 80

BBl 2023 656

80 / 80