BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2023
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2023 des Bundesrates vom 15. Februar 20232, beschliesst:
Art. 1
Beschaffung
Der Beschaffung von Armeematerial 2023 wird zugestimmt.
Art. 2
Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.
a.
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2023
150
b.
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2023
355
c.
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2023
110
Art. 3
Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.
1 2
SR 101 BBl 2023 619
2023-0512
BBl 2023 621
Beschaffung von Armeematerial 2023. BB
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2023 621