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Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 9. März 2023

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 9. März 2023 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die Behandlung von Schwerverletzten wird der hochspezialisierten Medizin zugeordnet.1 Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin vom 9. März 2023 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin vom 9. März 2023 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

21. März 2023

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

1

Die Zuordnungsdefinition des HSM-Bereichs ist im Schlussbericht vom 9. März 2023 abgebildet.

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BBl 2023 709

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