BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie Änderung vom 9. März 2023 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 6. Dezember 2021 und vom 25. Januar 20221 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Anhang 1 Art. 1 1.1

Anpassung der effektiven Löhne Die effektiven Löhne aller (...) unterstellten Arbeitnehmer/innen werden (...)

generell um 130 Franken für im Monatslohn Angestellte und um 72 Rappen für im Stundenlohn Angestellte erhöht.

Der restliche Teil des Anhangs bleibt unverändert.

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2023 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 GAV anrechnen.

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BBl 2021 2870; 2022 306

2023-1005

BBl 2023 827

BBl 2023 827

III Dieser Beschluss tritt am 1. April 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

9. März 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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