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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08, Kanton Bern vom 9. März 2023

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit beim Nationalstrassenanschluss N8 Leissigen Ost, Kantonsstrasse 1114 im Baustellenbereich: in beide Fahrtrichtungen ­

Anschluss Nr. 22 Leissigen Ost im Baustellenbereich: 40 km/h

II Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3.50 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Verschwenkung mit Spurabbau einer Fahrtrichtung im Baustellenbereich und wechselseitigem Betrieb mittels Lichtsignalanlage.

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SR 741.01 SR 741.21

2023-0840

BBl 2023 726

BBl 2023 726

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 24.04.2023 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. Mitte Oktober 2023).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

22. März 2023

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Valentina Kumpusch, Vizedirektorin, Abteilungschefin

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