BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

23.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 Auszug: Kapitel I vom 3. März 2023

Sehr geehrte Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2022 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. März 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2023-0153

BBl 2023 870

BBl 2023 870

Bericht Kapitel I

An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Dieses Kapitel ist auch im Bundesblatt publiziert.

Bundeskanzlei 2020 M 19.4390

Anlaufstelle(n) in Sachen Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen (Geschäftsprüfungskommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine oder mehrere Stellen zu bezeichnen, welche über die erforderlichen Verfahrenskenntnisse bezüglich Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen verfügen, sich über den aktuellen Wissensstand und die Rechtsprechung in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und dadurch bei Bedarf anderen Einheiten des Bundes Rechtsauskünfte erteilen und diese beraten können. Er soll überdies dafür sorgen, dass sich die durchführenden Stellen bei formellen und rechtlichen Fragen systematischer an diese Beratungsstelle(n) wenden.

Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Weisungen des Bundesrates vom 18. August 2021 über Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen (BBl 2021 1903) bezeichnen Beratungsstellen in Sachen Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen und legen die Konsultations- und Dokumentationspflichten der für die Anordnung dieser Untersuchungen zuständigen Stellen fest. Diese Weisungen sind für die Departemente und die ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten sowie die Bundeskanzlei verbindlich und werden in der Praxis umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren p.

2020 P 20.3240

Covid-19. Bildung eines Zentrums für Innovation in der Bundesverwaltung (Public Innovation Hub) (FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Schaffung eines «Public Innovation Hubs», in Verbindung mit einer Innovationsstrategie für die Verwaltung, vorzulegen. Ziel des Hubs ist die Verknüpfung von «Innovationsschaffern» mit der Verwaltung, damit innovative Ideen geprüft und allenfalls rasch umgesetzt werden können. Der Bericht soll auf folgende Punkte eingehen: 1.

2 / 70

Trägerschaft: Der Hub ist interdepartemental auszugestalten. Die Interessen der Kantone werden berücksichtigt.

BBl 2023 870

2.

Vernetzung: Der Hub ist als Schnittstelle zwischen Verwaltung auf der einen und Forschung und Tech-Unternehmen auf der anderen Seite zu konzipieren.

3.

Funktionsweise: Dank des Hubs sollen innovative Ideen rasch und unkompliziert getestet, wo nötig mit «Pilotnormen» temporär ermöglicht und im Erfolgsfall verwaltungsweit (und gegebenenfalls über alle föderalen Ebenen) verbreitet und implementiert werden können.

Postulatsbericht vom 23. September 2022 «Covid 19. Bildung eines Zentrums für Innovation in der Bundesverwaltung (Public Innovation Hub)».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3280

Wissenschaftliches Potenzial für Krisenzeiten nutzen (Michel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, wie ein interdisziplinäres wissenschaftliches Netzwerk oder Kompetenzzentrum für Krisenlagen geschaffen werden kann. Der Bericht soll die entsprechenden Vor- und Nachteile, mögliche Umsetzungsoptionen sowie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.

2022 P 20.3542

Ein Kompetenzzentrum für die Zeit nach Covid-19 (de Quattro)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Schaffung eines Kompetenzzentrums zu prüfen, das aus einem festen Pool von Expertinnen und Experten besteht und erlaubt, zukünftige Krisen ­ unabhängig davon, ob sie Gesundheit, Wirtschaft, Sicherheit, Technologie oder Gesellschaft betreffen ­ zu antizipieren.

Der Bericht soll die Vor- und Nachteile einer solchen Einrichtung aufzeigen und darlegen, ob allenfalls anderer Optionen vorzusehen und Gesetzesänderungen notwendig sind.

Postulatsbericht vom 23. November 2022 «Wissenschaftliches Potenzial für Krisenzeiten nutzen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.3363

Strategie «Digitale Schweiz» nach dem Coronavirus (Fivaz Fabien)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Strategie «Digitale Schweiz» aufgrund der während der Epidemie gesammelten Erfahrungen zu aktualisieren. Der Bericht soll die Risiken und Chancen der vermehrten Nutzung der digitalen Hilfsmittel im beruflichen und privaten Rahmen aufzeigen, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit und Datenschutz.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Strategie ­ Aktualisierung nach dem Coronavirus».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3 / 70

BBl 2023 870

2020 P 20.4099

Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen (Hegglin Peter)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die geltende Besoldung und berufliche Vorsorge von Magistratspersonen durch eine moderne Gehaltsordnung mit beruflicher Vorsorge inkl. Hinterlassenenrente sowie allfälliger Abgangsentschädigung bis zur Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit ersetzt werden können, welche weder systemische Ungereimtheiten mit dem BVG aufweist noch Schwierigkeiten im Vollzug bereitet. Der Bundesrat hat dabei mögliche Modelle zu prüfen und deren Vor- und Nachteile sowie finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen.

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

4 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretariat EDA 2020 P 18.3059

Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU (Nussbaumer)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU auch die Möglichkeiten der zukünftigen Mitwirkung des Parlamentes in europapolitischen Angelegenheiten darzulegen.

2021 M 19.3170

Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitspracheund Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens (Lombardi)

Eingereichter Text: Sollte der Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) unterzeichnen, wird er beauftragt, dem Parlament ergänzend zum institutionellen Rahmenabkommen eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, die den demokratischen Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht rechtlich definiert und das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen gewährleistet.

Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Abschluss der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen am 26. Mai 2021 sind das Postulat und die Motion gegenstandslos geworden. Zudem sind die darin enthaltenen materiellen Forderungen, die insbesondere die Übernahme von EU-Recht und die Beteiligung des Parlaments an der Gestaltung der schweizerischen Europapolitik betreffen, derzeit Gegenstand von Arbeiten des Parlaments (Subkommission der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats «Übernahme von EU-Recht. Mitwirkungsrechte des Parlaments»).

Der Bundesrat will dem Anliegen des Parlaments, stärker in die Gestaltung der Europapolitik eingebunden zu werden, Rechnung tragen. Hingegen ist er der Ansicht, dass es nicht mehr gerechtfertigt ist, das Postulat und die Motion aufrechtzuerhalten, und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.4145

Mehr Transparenz, Konsistenz und Koordination im Abstimmungsverhalten der Schweiz in den UNO-Organisationen (Binder)

Eingereichter Text: Das Abstimmungsverhalten der Schweiz in den verschiedenen UNO-Organisationen wirft immer wieder Fragen auf. Wie werden die Entscheide begründet? Wer verantwortet sie? Wie gestalten sich die Entscheidprozesse? Die Antworten auf entsprechende Interpellationen (Grüter 20.3476 und Bigler 19.4010) zeigen, dass die Koordination nur punktuell stattfindet, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten nur eingeschränkt entscheidet und diverse andere Departemente in sogenannten Fachfragen weitgehend eigenständig zu

5 / 70

BBl 2023 870

Beurteilungen kommen und wiederum selber entscheiden. Eine konsistente Position der Schweiz existiert unter diesen Umständen nicht. Gerade im Hinblick auf die Kandidatur der Schweiz in den UNO Sicherheitsrat ist es mehr als angebracht, Vertrauen und Transparenz zu schaffen.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten folgende Prämissen für eine bessere Koordination unter Federführung des EDA zu prüfen und Umsetzungsvorschläge in einem Bericht darzustellen: 1.

Die Fachstelle «UNO-Koordination» koordiniert alle Geschäfte der UNOOrganisationen, inkl. aller UNO-Unterorganisationen.

2.

Jährliche wiederkehrende Resolutionen (z. B. im UNO-Menschenrechtsrat und der WHO) werden bei jeder Neuvorlage inhaltlich und politisch neu beurteilt.

3.

Konsultationen der Aussenpolitischen Kommissionen werden auf alle Resolutionen von UNO-Organisationen und -Unterorganisationen ausgeweitet.

Konsultationen finden nach Bedarf, aber mindestens halbjährlich statt.

4.

Die Information des Parlaments erfolgt über einen mindestens jährlich erstellten Bericht, der detailliert Auskunft über das Abstimmungsverhalten der Schweiz in allen UNO-Organisationen und -Unterorganisationen Auskunft gibt.

5.

Im Sinne der Transparenz informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit auf der Internetseite des EDA aktuell über das Abstimmungsverhalten der Schweiz in allen UNO-Organisationen und UNO-Unterorganisationen.

Postulatsbericht vom 26. Januar 2022 «Koordination des Abstimmungsverhaltens der Schweiz in den UNO-Organisationen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 20.4332

US-Blockade gegen Kuba aktiv bekämpfen zugunsten einer der ärmsten Bevölkerungen weltweit (Aussenpolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie er mit Blick auf die neue US-Regierung einen Beitrag leisten will, damit eine der ärmsten Bevölkerung auf diesem Planeten von den jahrzentelangen Fesseln der notbringenden Wirtschaftsblockade befreit werden kann.

Folgende zwei Fragen sind vordergründig zu klären: 1.

Eine aktive Rolle der Schweiz innerhalb der UN-Gremien, um neben den mehrmals von der UN-Generalversammlung beschlossenen Rechtswidrigkeit der US-Sanktionen den Druck für eine Deblockierung auf die neue USRegierung zu erhöhen.

2.

Massnahmen überprüfen, damit Handel und Investitionen mit Kuba aus der Schweiz heraus ermöglicht werden. Dabei können Instrumente von Investitions- und Exportgarantien mit einbezogen werden, aber auch allfällige Hilfe-

6 / 70

BBl 2023 870

stellungen von bundesnahen Institutionen wie die PostFinance, die Schweizerische Nationalbank oder einer zu gründenden Zwischengesellschaft (analog INSTEX) geprüft werden.

Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition «19.2034 Pet. mediCuba-Suisse. Unblock Cuba» Folge gegeben.

Postulatsbericht vom 16. November 2022 «Engagement der Schweiz gegenüber der Wirtschaftsblockade gegen Kuba».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 21.3012

Klare Regeln für autonome Waffen und künstliche Intelligenz (Sicherheitspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Einsatzdoktrin für künftige autonome Waffensysteme und künstliche Intelligenz in der Sicherheitsinfrastruktur unter Berücksichtigung internationaler ethischer Standards ausgestalten werden kann und welche Möglichkeiten er sieht, sich international für ethische Standards einzusetzen.

Das Anliegen des Postulats wurde im Rahmen der «Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022­2025» vom 2. Februar 2022 erfüllt (abrufbar unter www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Strategien und Grundlagen > Thematische Strategien).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Direktion für Völkerrecht 2019 P 18.3750

Verstärkte Regulierung der EU im Bereich der internationalen Rheinschifffahrt. Interessenwahrung der Schweiz (Janiak)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die Entwicklung des Rheinregimes der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), gut zehn Jahre nach Vorlage des Berichtes zur Schifffahrtspolitik des Bundes, mit den damaligen Zielen für die Rheinschifffahrt darstellt. Darin soll der Bundesrat aufzeigen, welche Strategie er ­ vor dem Hintergrund einer stärkeren Regulierung des Binnenschifffahrtsrechts auf EU-Ebene mit der Folge, dass die Schweiz immer mehr zum Drittstaat zurückgestuft wird, trotz des völkerrechtlichen Rheinregimes ­ zur Interessenwahrung der Schweiz für die zukünftige institutionelle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) verfolgt.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Verstärkte Regulierung der EU im Bereich der internationalen Rheinschifffahrt. Interessenwahrung der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

7 / 70

BBl 2023 870

2022 P 22.3385

Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik (Aussenpolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen aktuellen departementsübergreifenden Neutralitätsbericht zu unterbreiten. Er behandelt dabei die Grenzen qua Neutralitätsrecht (z.B. Überflüge, Waffenlieferungen, NATOMitgliedschaft oder -kooperation) und die beabsichtigte Nutzung des Handlungsspielraums der Neutralitätspolitik (Sanktionen: Verhängung und Vollzug).

Postulatsbericht vom 26. Oktober 2022 «Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

8 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Departement des Innern

Generalsekretariat 2019 P 19.3668

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (Rytz Regula)

2019 P 19.3670

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (Lohr)

2019 P 19.3672

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (Romano)

2019 P 19.3684

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno-BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.

1.

Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?

2.

Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht «Behindertenpolitik», um Diskriminierung von Gehörlosen zu vermeiden?

3.

Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. gleichzeitiger Erwerb von Gebärden-sprache und gesprochener Sprache oder Schriftsprache, erreicht wird?

4.

Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?

5.

Wie erreicht der Bundesrat barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?

Die Postulate verlangen vom Bundesrat, in einem Bericht die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Der Bundesrat hat in Erfüllung dieser Postulate am 24. September 2021 den Bericht «Mög9 / 70

BBl 2023 870

lichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache» vorgelegt. Am 12. Dezember 2022 wurde zudem die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachgesetz» der WBK-N angenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2019 P 18.4048

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten und vorzulegen über sexuelle Belästigungen (am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum), damit wir mehr wissen über das Ausmass dieses Phänomens und seine Entwicklung.

Postulatsbericht vom 27. April 2022 « Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung ».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4064

Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärung für Schutzplätze (Wasserfallen Flavia)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, eine Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen zu erheben sowie eine Abklärung vorzunehmen, wie hoch der Bedarf an Schutzplätzen für Mädchen und junge Frauen schweizweit ist, die zuhause oder in ihrem Umfeld von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind.

Postulatsbericht vom 29. Juni 2022 «Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen und Bedarf an Schutzplätzen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 19.3621

Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus? (Moret Isabelle)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, der einen Überblick verschafft über die Bedürfnisse und das Angebot hinsichtlich Beratung zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In diesem Bericht wird ausführlich erklärt, wie es um die elf Beratungsstellen vom Zeitpunkt der Ankündigung im Jahr 2016, dass deren Finanzierung eingestellt werde, bis zum 1. Januar 2019 stand. Ebenfalls aufgelistet werden die von den Kantonen entwickelten Massnahmen, um das Verschwinden dieser Dienstleistung zu kompensieren oder um 10 / 70

BBl 2023 870

die Stellen ab diesem Datum weiterzuführen. Der Bund erstellt ferner eine Analyse zu den Bedürfnissen hinsichtlich Beratung und Begleitung von Frauen in von Risiken geprägten Momenten ihrer Leben (Schwangerschaft, Geburt, beruflicher Wiedereinstieg, berufliche Neuorientierung usw.). Der Bundesrat schliesst den Bericht, indem er angibt, wie er diesen Bedürfnissen gerecht zu werden gedenkt.

Seit dem 1. Januar 2019 werden die Finanzhilfen nach Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) nicht mehr ausgezahlt. Grund dafür ist ein Prioritätenwechsel bei der Zuweisung von Subventionen für den Zeitraum 2017-2020. Es obliegt nun den Kantonen, Beratungsangebote und Massnahmen zur Erleichterung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs von Personen auf der Suche nach einer Stelle zu finanzieren. Hiervon betroffen sind auch Personen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben. In seiner Antwort auf die Frage 19.5111 erklärte der Bundesrat, dass die Beratungsstellen dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Anfang 2019 Berichte zu ihrer Situation vorlegen würden.

Diese Berichte sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Nur ein Teil der Informationen zum Status von neun Stellen (zwei Stellen fehlen) ist abrufbar, was nicht ausreicht, um sich einen richtigen Überblick über das für Betroffene verfügbare Angebot zu verschaffen.

In einer Zeit, in der Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen, ist es widersprüchlich, ein Angebot zu reduzieren, das konkret auf die Chancengleichheit im beruflichen Werdegang hinwirkt. Die Beratungsstellen geben den Frauen nämlich das Gefühl, gehört zu werden, und helfen ihnen durch persönliche Beratung dabei, wieder in ihre beruflichen Kompetenzen zu vertrauen und ihr professionelles Netzwerk zu erweitern.

Postulatsbericht vom 26. Oktober 2022 «Beratung von Frauen zum beruflichen Wiedereinstieg».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.4263

Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über eine Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit zu erstellen. Darin zeigt er Möglichkeiten, wie mehr Kantone, Gemeinden und bundesnahe Unternehmen zur Teilnahme an dieser Charta ermutigt werden könnten, sowie die ergriffenen Massnahmen zur Durchsetzung der Charta auf. Er evaluiert die Umsetzung der Charta im Rahmen des jährlichen Monitorings.

Postulatsbericht vom 9. Dezember 2022: «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

11 / 70

BBl 2023 870

Bundesamt für Gesundheit 2002 P 00.3536

Patientenfonds (Gross Jost)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich von Patientenschäden zu schaffen, die weder dem Arzt oder dem Spitalträger als haftpflichtig zugerechnet noch über die Leistungspflicht einer Sozialversicherung abgegolten werden können; dies insbesondere bei Gesundheits-schäden aus Spitalinfektionen.

Es seien folgende Lösungsansätze zu prüfen: ­

eine Lösung im Rahmen der Revision des Haftpflichtrechtes (Übergang zur Kausalhaftung, Umkehr der Beweislast zugunsten der Patienten und Patientinnen usw.);

­

eine Lösung im Rahmen des Sozialversicherungsrechtes (Kranken- und Unfallversicherung);

­

die Schaffung eines von Leistungserbringern und Versicherern finanzierten Patientenfonds.

2018 M 17.3974

Schadenprävention und Umgang mit Schäden bei medizinischen Behandlungen (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen, der Stiftung Patientensicherheit, Gesundheitsfachpersonen, Patientenorganisationen und den Krankenkassen Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel der Stärkung der Schadenprävention wie: ­

Stärkung und flächendeckende Implementierung einer Sicherheits- und Fehlerlernkultur verbunden mit Regressmöglichkeiten und der Erleichterung der Beweissituation durch Verbesserung der Behandlungstransparenz insbesondere bei fehlerhaften Eingriffen;

­

Verbesserung des Medizinal-Haftpflichtrechts und Vereinfachungen zur Erleichterung der Beweis-situation betreffend Einhaltung bundesrechtlich verbindlicher Vorgaben der Qualitätssicherung und Patientensicherheit;

­

Klärung der Fragen das Haftungsrecht auf Bundes- und Kantonsebene betreffend.

Das Postulat 00.3536 Gross Jost wurde nach den Beratungen im Parlament als Postulat überwiesen (Beleg AB 2002 N 1507). Der Urheber des Vorstosses erwartete, dass der Bundesrat den Vorstoss mit der Stossrichtung «Patientenfonds auf der Basis eines Gruppenkonsenses» als Postulat entgegennehme. Der Bundesrat begrüsste die weniger zwingende Form des Postulates , weil er damit die Anstrengungen der Leistungserbringer und der Berufs- und Branchenverbände zur Patientensicherheit besser unterstützen konnte. Der Bundesrat ging deshalb bereits zum Zeitpunkt der Überweisung davon aus, dass die Zielsetzung mit konkreten, tragfähigen Lösungen erreicht werden kann. Verschiedene Ansätze wurden geprüft, wobei vor allem präventive Massnah12 / 70

BBl 2023 870

men wie die Stärkung der Patientensicherheit in den Fokus rückten und vertieft weiterverfolgt wurden.

Mit der Verabschiedung der Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung und der Ziele zur Qualitätsentwicklung für die Jahre 2022­2024 am 11. März 2022 (abrufbar unter www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien & Programme > Qualitätsstrategie Krankenversicherung) hat der Bundesrat das Anliegen der beiden Vorstösse aufgenommen. So steht die Implementierung einer Sicherheits- und Fehlerkultur (im Sinne der Just-Culture) im Fokus der Vierjahresziele sowie der Jahresziele der eidgenössischen Qualitätskommission.

Diese hat, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsakteuren und der Stiftung Patientensicherheit, verschiedene Projekte lanciert, die u.a. Themen wie die Analyse von unerwünschten Ereignissen, den Aufbau eines nationalen Risikomanagement-Prozesses oder ein Risikomonitoring und eine Risikoreduktion angehen. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Leistungserbringer verpflichtet, verschiedene Qualitätsanforderungen zu erfüllen, u.a. das Betreiben eines Qualitätsmanagementssystems und eines internen Berichts- und Lernsystems sowie der Anschluss an ein gesamtschweizerisch einheitliches Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen, sofern ein solches besteht. Damit besteht eine strukturell und finanziell nachhaltige Regelung der Qualitätsentwicklung, dies nicht zuletzt mit der Zielsetzung, Schäden und menschliches Leid zu vermeiden.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 24. Juni 2015 «Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz» vom 24. Juni 2015 in Erfüllung der Postulate 12.3100 Kessler, 12.3124 Gilli und 12.3207 Steiert zudem den Umgang mit Schäden im Rahmen einer medizinischen Behandlung geprüft. Er hat dabei unter anderem auf die Wichtigkeit der Bestrebungen zur Schadensprävention, etwa im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Spital- und Pflegeheiminfektionen, hingewiesen. Gleichzeitig hat der Bundesrat festgehalten, dass von grundlegenden Änderungen der Medizinalhaftpflicht, z. B. der Einführung eines umfassenden «no-fault»-Entschädigungssystems, zurzeit abzusehen ist.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Vorstösse als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3493

Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten (Heim)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Massnahmen gegen die Diskriminierung einzelner Patientengruppen durch die neuen OKPVersicherungsmodelle und zum Schutz der Patientendaten bei den Versicherern geplant sind.

Postulatsbericht vom 23. Februar 2022 «Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

13 / 70

BBl 2023 870

2010 P 10.3754

Einführung einer gesamtschweizerischen Kosten-Nutzen-Bewertung von medizinischen Leistungen (Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen und Bericht zu erstatten über die HTA-Strategie (Health Technology Assessment) des Bundes. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu klären: ­

Evaluation und Methode für ein gesamtschweizerisch einheitliches medizinisches Technologie-Assessment;

­

Strukturen, Partner und Finanzierung einer nationalen HTA-Organisation;

­

Einführung von HTA-basierten, national einheitlichen Vorgaben und Minimalstandards für Diagnose-, Behandlungs- und Therapiemethoden;

­

Verbindliche Umsetzung von standardisierten Diagnose-, Behandlungs- und Therapiemethoden für die obligatorische Krankenpflegeversicherung;

­

Ressourcen, Finanz- und Zeitplan für die Umsetzung eines Health Technology Assessment (HTA) bzw. einer Medizintechnik-Folgeabschätzung;

­

Allenfalls notwendige Gesetzesanpassungen.

Die Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien (Health Technology Assessment, HTA) hat zum Ziel, systematisch zu prüfen, ob die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen.

Hinsichtlich der Verbesserung der einheitlichen Bewertung der Leistungen der OKP auf deren Erfüllung der WZW-Kriterien wurde mit Einbezug der für die Beratung zuständigen Eidgenössischen Kommissionen ein Arbeitspapier zur Operationalisierung der WZW-Kriterien erstellt und im Juni 2011 veröffentlicht. Dieses stellte eine verbesserte nationale Grundlage für die Methodik der systematischen Evaluation von Leistungen im Sinne von HTA dar.

Bezüglich einer nationalen HTA-Organisation hatte der Bundesrat mehrere Ansätze geprüft und am 4. Mai 2016 den Aufbau einer Organisationseinheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossen sowie die notwendigen Ressourcen ab 2017 bewilligt.

Ab Mitte 2017 nahm die neue Sektion HTA die Arbeit auf. Die Prozesse und Grundlagen zur vertieften Evaluation von OKP-Leistungen mittels HTA wurden weiterentwickelt. Bis Dezember 2022 wurden seither 28 HTA-Berichte publiziert. 15 Vergütungsentscheide wurden insgesamt gefällt, wobei 6 Technologien die WZW-Kriterien erfüllten und bei 8 die Kriterien als teilweise erfüllt betrachtet wurden, sodass bei letzteren Vergütungseinschränkungen festgelegt wurden. Bei einer Technologie wurden die WZW-Kriterien als nicht erfüllt beurteilt, d. h. diese Leistung wird nicht von der OKP vergütet. Es konnten somit insgesamt effektive direkte (Fr. 75 Mio./Jahr) und indirekte Einsparungen (Behandlungs-und Versorgungsqualität) realisiert werden. Die Prozesse, die methodischen Grundlagen und die Berichte sind auf der Website des BAG veröffentlicht.

Weiter wurde das Grundlagepapier zur Operalisierung der WZW-Kriterien aus dem Jahr 2011 mit den Eidgenössischen Kommissionen gemäss den neuesten internatio14 / 70

BBl 2023 870

nalen Entwicklungen im Bereich HTA überarbeitet, verabschiedet und am 30. März 2022 in Form einer Verwaltungsverordnung auf der Website des BAG veröffentlicht.

Auf der Basis der vorhandenen Gesetzesgrundlagen konnten alle Aspekte des Postulats umgesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 10.3882

Versorgungsqualität mit DRG (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Ausund Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird.

Die von der Motion verlangten Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen und des gesamten Gesundheitspersonals sowie zur Sicherstellung der Versorgungsqualität wurden in den letzten Jahren erarbeitet und im Jahr 2022 definitiv geschaffen. Einerseits konnte die Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) und damit das neue Finanzierungsmodell («Modell PEP») zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung durch das Erreichen des notwendigen Quorums von 18 beigetretenen Kantonen im Januar 2022 in Kraft treten. Andererseits wird mit der vom Parlament in der Wintersession 2022 genehmigten ersten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative unter anderem eine Ausbildungsoffensive auf Tertiärstufe beschlossen. Zudem kann der Aufwand der Spitäler für die Ausbildung des nichtärztlichen Fachpersonals (hauptsächlich Personen mit Pflegeausbildung) weiterhin bei der Tarifberechnung im stationären Bereich berücksichtigt werden, womit er gemeinsam von der Krankenversicherung und den Kantonen zu finanzieren ist.

Die Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Versorgungsqualität wurden durch die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10, KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102, KVV) gestärkt.

So hat die KVG-Revision vom 21. Dezember 2007 (AS 2008 2049) im Bereich der Spitalfinanzierung den Zugang zu einer qualitativ hochstenenden Versorgung tendenziell leicht verbessert und die Struktur- und Prozessqualität der stationären Spitalleistungen haben sich positiv entwickelt. Mit der Revision vom 23. Juni 2021 der KVV (AS 2021 439) hat der Bundesrat die Versorgungsqualität durch die kantonale Spitalplanung gestärkt. Die Anforderungen ermöglichen insbesondere eine bessere Koordination der Planungen unter den Kantonen, eine einheitliche Wirtschaftlichkeitsprüfung der Spitäler und eine genauere Regelung der Anforderungen im Bereich der Qualität.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

15 / 70

BBl 2023 870

2014 P 14.3607

Stopp der Medikamentenverschwendung!

(Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, in welchen Bereichen und in welchem Ausmass Medikamente bezogen, von den Kassen bezahlt, aber nicht eingenommen, sondern weggeworfen werden.

1.

In welchem Umfang werden Medikamente jährlich in Apotheken und Abgabestellen zurückgebracht, und wie hoch sind deren Kosten?

2.

Wie hoch dürfte das Volumen der Medikamente sein, welche im Abfall landen?

Im Weiteren wird der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, welche Massnahmen gegen die Medikamentenverschwendung ergriffen werden können und wie Anreize für eine qualitativ bessere und kosteneffizientere Medikamentenversorgung geschaffen werden können. Insbesondere folgende Massnahmen sind zu prüfen: a.

Verbesserung der Medikamenten-Compliance; Verhinderung von Medikamentenüberversorgung sowie Medikamentenverschwendung;

b.

Einführung von kleineren Packungen in der Medikamentenabgabe sowie Abgabemöglichkeit von Einzeldosen (analog Spital);

c.

bei der Festlegung der Haltbarkeitsdauer von Medikamenten soll über die Vorschläge der Hersteller hinaus eine längere Haltbarkeit geprüft werden;

d.

Neugestaltung und Differenzierung der Margen bezüglich verschiedener Abgabenkanäle.

Postulatsbericht vom 2. November 2022 «Stopp der Medikamentenverschwendung!» Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3632

Rolle der Praxisassistentinnen im schweizerischen Gesundheitssystem (Steiert)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen über: 1.

die Erwartungen der betroffenen Leistungserbringer an die Kompetenzen der medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten und der medizinischen Praxiskoordinatorinnen und -koordinatoren;

2.

die Adäquation von deren Ausbildung mit diesen Erwartungen;

3.

die leistungsverzerrenden Konsequenzen (insbesondere effizienzmindernde und kostenerhöhende Kompetenzunternutzungen) der nichttarifären Abbildung eines Grossteils ihrer Leistungen; sowie

4.

die Auswirkungen einer Reduzierung dieser Konsequenzen mittels einer verstärkten tariflichen Abbildung dieser Leistungen insbesondere im Bereich des «Chronic Care Management».

16 / 70

BBl 2023 870

Postulatsbericht vom 26. Oktober 2022 «Implementierung der eidgenössischen Berufsprüfung ».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.3797

Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie und mit welchen Massnahmen eine Angleichung der Preise der eidgenössischen Sozialversicherungen UV/MV/IV und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erreicht und wie die Gleichbehandlung der Versicherten im Bereich der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sichergestellt werden kann. Es gibt keine sachlichen Gründe, weshalb für medizinische Leistungen unterschiedliche Preise vergütet werden, je nachdem, wer bezahlt.

Mit den beiden Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. Juni 2021 (Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1a, AS 2021 837: Art. 47a KVG «Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen») und vom 30. September 2022 (Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1b, BBl 2022 2405: Art. 47c KVG «Überwachung der Kosten») kann eine Harmonisierung der Tarife in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung mit denjenigen der Krankenversicherung erzielt werden. Insbesondere durch die Massnahme der neu eingeführten Tariforganisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen ist von einer Angleichung der Preise auszugehen, da sowohl im Krankenversicherungs- wie auch im Unfallversicherungsbereich der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz (Tarmed) für die Vergütung der ambulanten Behandlung zur Anwendung kommt. So hat auch die Medizinaltarif-Kommission (MTK) Einsitz in die am 15. November 2022 neu einberufene Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT) genommen (www.gsi.be.ch > News > Medienmitteilungen > 15. November 2022 «Organisation ambulante Arzttarife AG ist gegründet»). Die MTK handelt unter anderem die Tarifverträge für die Versicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung aus.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 P 15.4225

Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung (Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie Daten aus verschiedenen krankheitsspezifischen Registern oder medizinischen Studien für eine verbesserte Auswertbarkeit miteinander verknüpft werden können. Dazu braucht es Vor-

17 / 70

BBl 2023 870

schläge, wie bei einer Umsetzung insbesondere folgende Aspekte sichergestellt werden können: 1.

die Vergleichbarkeit der Daten,

2.

die klare Zuordnung zur gleichen Person (etwa über die AHV-Nummer) und

3.

die Wahrung des Datenschutzes (etwa über geeignete Verschlüsselung der identifizierenden Information und klar definierte sowie rechtlich geregelte Vorgehensweisen für die Verknüpfung der Daten).

Postulatsbericht vom 4. Mai 2022 «Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 17.3942

Einzelverkauf von Medikamenten. Wagen wir den Versuch!

(Tornare)

Eingereichter Text: In meinem Postulat 13.4156, «Einzelverkauf von Medikamenten.

Verschwendung reduzieren», habe ich den Bundesrat aufgefordert, die Möglichkeit des Einzelverkaufs bestimmter Medikamente vertieft zu prüfen und dazu einen Bericht vorzulegen. Der Bundesrat hat mein Postulat abgelehnt und gewisse Risiken hervorgehoben: Aufbewahrung, unvollständige Kennzeichnung, Verwechslungsgefahr, Falschanwendung, Zusatzaufwand für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Das Problem der Medikamentenverschwendung, das die Öffentlichkeit teuer zu stehen kommt, besteht aber nach wie vor. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt werden 30 Prozent der in der Schweiz gekauften Medikamente nicht konsumiert. Die Vorteile des Einzelverkaufs liegen auf der Hand. Der Einzelverkauf reduziert nicht nur die Menge weggeworfener Medikamente, sondern auch das Risiko der Selbstmedikation mit nichtkonsumierten Tabletten. Zudem lässt sich das Problem lösen, dass Krankheitserreger resistent werden, wenn die Patientin oder der Patient die Behandlung mit Antibiotika nicht so lange wie verschrieben fortsetzt. Ausserdem stellt der Einzelverkauf sicher, dass Medikamente dank Medikamentendosierer nicht verwechselt und zu Hause richtig aufbewahrt werden. Dies ist vor allem für ältere Menschen hilfreich. Und letztlich lassen sich mit einer solchen Massnahme bei den Krankenkassen grosse Summen einsparen. Eine Einzelverkaufs-Testphase für Antibiotika in Zusammenarbeit mit freiwillig mitwirkenden Apothekerinnen und Apothekern drängt sich auf.

Der Bundesrat ist aufgefordert, die nötigen Grundlagen zu schaffen, um eine Testphase für den Einzelverkauf von Antibiotika zu ermöglichen.

Bericht des Bundesrats vom 2. November 2022 «Einzelverkauf von Medikamenten: Wagen wir den Versuch!» Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

18 / 70

BBl 2023 870

2019 M 17.4270

KVG. Transparenz bei der Leistungsabrechnung nach Tarmed (Brand)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, das KVG und die dazugehörigen Bestimmungen derart anzupassen, dass die Leistungsabrechnung im Tarmed einfach kontrollierbar, transparent und für die Patienten nachvollziehbar ist. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorzusehen.

Mit der Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)(Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1a, AS 2021 837) ist seit dem 1. Januar 2022 auf Gesetzesstufe die explizite Verpflichtung der Leistungserbringer vorgesehen, der versicherten Person im System des «Tiers payant» eine Rechnungskopie zukommen zu lassen (vgl. Art. 42 Abs. 3 KVG). Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die Leistungserbringer sanktioniert werden. Damit erfolgt ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Möglichkeit der Rechnungskontrolle. Mit Änderung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat zudem die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102; AS 2022 814) dahingehend angepasst, dass die Leistungserbringer sicherstellen müssen, dass die Rechnung für die versicherte Person nachvollziehbar ist und insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung verständlich dargestellt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.4098

Vergütung von Medikamenten für krebskranke Kinder (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der die Situation der Kostenübernahme bei Medikamenten für krebskranke Kinder aufzeigt und mögliche Handlungsfelder darstellt, um Fälle von Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Insbesondere soll der Bericht aufzeigen: ­

Unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen die Kosten von Medikamenten für krebskranke Kinder übernehmen;

­

mögliche Lösungen für die Rückerstattung der Kosten von Medikamenten, die bereits im Ausland zugelassen wurden, aber in der Schweiz noch nicht;

­

wie man Ungleichbehandlung bei den Kostenübernahmen von sogenannten Off-Label-Use-Medikamenten vermeiden kann.

Postulatsbericht vom 7. September 2022 «Vergütung von Arzneimitteln für krebskranke Kinder».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

19 / 70

BBl 2023 870

2019 P 19.3064

Vergleichender Bericht über die Gesundheit von LGB (Marti Samira)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Gesundheit von LGB (Lesben, Schwule, Bisexuelle) zu erstellen. Dieser Bericht enthält geschlechterspezifische Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung, um Bereiche zu identifizieren, in denen spezifische Massnahmen erforderlich sind.

Postulatsbericht vom 9. Dezember 2022 «Gesundheit von LGBT-Personen in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4283

ADHS. Resultate des Projektes Fokus in die Ausbildung integrieren (Herzog Verena)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die positiven Ergebnisse des Forschungsprojektes Fokus, welches das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben hatte, gesamtschweizerisch in die Ausbildung von Fach- und Lehrpersonen zu integrieren.

Postulatsbericht vom 31. August 2022 «ADHS. Resultate des Projektes FOKUS in die Ausbildung integrieren ».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3162

Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR)

2020 M 20.3165

Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Hinblick auf eine potenzielle zweite Ausbreitungswelle von COVID-19 sowie mögliche weitere Krisen im Zuge des Auftretens neuartiger übertragbarer Krankheiten so rasch wie möglich folgende Berichte und Analysen vorzulegen: ­

20 / 70

Eine unter Einbezug unabhängiger Expertinnen und Experten der Human-, Bio- und Wirtschaftswissenschaften erstellte erste Analyse der von unterschiedlichen Ländern gewählten Strategien im Kampf gegen COVID-19.

Diese Analyse soll insbesondere darlegen, welche Mittel und Massnahmen sich für den Schutz der öffentlichen Gesundheit bei gleichzeitiger Minimierung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden als am effektivsten erwiesen haben.

BBl 2023 870

­

Zur Vorbereitung einer eventuellen zweiten Welle des COVID-19 sollten diese besonderen Massnahmen vom Bundesrat rasch evaluiert und vorbereitet werden: 1. Isolation der Infizierten und umfassender Schutz der Risikogruppen.

2. Prioritäre Beschaffung von zur Pandemiebewältigung in der Intensivmedizin benötigten Medikamenten, Gerätschaften, Schutzmitteln etc., sowie Ausbau der Testkapazitäten.

3. Sicherstellung der erforderlichen Kapazitäten im Gesundheitswesen und der Versorgungssicherheit.

4. Transparentes Monitoring aller relevanten Corona-Fallzahlen, inkl. Genesene, Alter, Vorerkrankungen, Todesursachen etc., sowie Weiterentwicklung des Sentinella-Meldesystems, um zeitnah über konkrete Kenngrössen ­ anstelle von Hochrechnungen ­ zu verfügen.

5. Transparentes Monitoring der Auslastung der Spital- und Pflegekapazitäten und der relevanten medizinischen Einrichtungen.

­

Eine Übersicht zu den organisatorischen, finanziellen und gesetzgeberischen Massnahmen, welche es in gesundheitlichen Krisensituationen ermöglichen, rasch zusätzliche Kapazitäten in den Bereichen der Intensivpflege-Infrastruktur, Akutpflegebetten, Altersheim und Spitexeinheiten sowie des Pflegepersonals der erforderlichen Qualifikationsstufe zu schaffen. Diese Übersicht sollte auch die langfristigen Investitionen beschreiben, die im Gesundheitswesen nötig sind, um den Mangel an Infrastrukturen und an ausgebildetem Pflegepersonal zu kompensieren.

­

Eine Liste der für die öffentliche Gesundheit unverzichtbaren medizinischen Diagnose-, Therapie- und Schutzprodukte sowie die Darlegung der auf gesetzlicher und organisatorischer Ebene nötigen Massnahmen zur Schaffung einer ausreichenden inländischen Produktion dieser Produkte. Zudem sollen die durch den Bund zu garantierenden Mindestreserven dieser Produkte und Materialien definiert werden sowie ein Lagerhaltungs- und Verteilkonzept vorgeschlagen werden.

­

Eine Strategie zur Unterstützung der Forschung im Bereich der Virologie und Bakteriologie. Erheblicher Finanzierungsbedarf besteht neben der Impfforschung für die Therapieforschung bei Viren und Bakterien, welche der öffentlichen Gesundheit grossen Schaden zufügen können. Ein spezieller Fokus muss dabei auf der Antibiotikaresistenz und den Mitteln zu ihrer Eindämmung (insbesondere der Phagentherapie) liegen.

­

Eine Standortbestimmung zum schweizerischen Sozialversicherungssystem (AHV/IV/EO, BVG, ALV, EL, Sozialhilfe) unter Berücksichtigung der in der Konsequenz der Corona-Krise zu erwartenden sozialen und ökonomischen Perspektiven sowie Szenarien der zu erwartenden Finanzierungsdeterminanten (Beitragszahlungen und Leistungsansprüche). Auch die Auswirkungen im Bereich des KVG sind zu evaluieren und Massnahmen vorzuschlagen, damit ein allfälliger Corona-bedingter Anstieg der Krankenkassenprämien vermieden werden kann.

21 / 70

BBl 2023 870

­

Eine ganzheitliche Überprüfung des gesundheitspolitischen Risikomanagements des Bundes, der entsprechenden Regierungsführung (Good Governance, inkl. Führungsgrundsätze, Verantwortlichkeiten, Prozessstrukturen, der Zusammenarbeit der Departemente und der Schnittstellen), speziell unter den Gesichtspunkten der staatspolitischen (insb. Föderalismus) und direktdemokratischen Eigenheiten der Schweiz.

Der Bundesrat ist in seiner Antwort dazu angehalten, zwischen rasch umzusetzenden sowie mittel- und längerfristig planbaren Massnahmen zu unterscheiden und einen entsprechenden Zeithorizont aufzuzeigen. Der bereits 2018 vom BAG präsentierte Influenza-Pandemieplan ist dabei in vielerlei Hinsicht ein relevantes Bezugsdokument, weshalb eine Analyse seiner Umsetzung, Adäquatheit und Wirksamkeit sinnvollerweise in die Antwort des Bundesrates miteinfliesst.

Die beiden gleichlautenden Motionen 20.3162 und 20.3165 sind im Kontext der ersten Pandemiewelle zu sehen. Sie beziehen sich ursprünglich auf Massnahmen, welche zur Vorbereitung auf eine «zweite Welle» im Jahr 2020 (z. B. die Isolation von infizierten Personen und der Schutz der Risikogruppen) zu treffen waren. Einige Empfehlungen konnten bereits im Laufe der Pandemie umgesetzt und die verlangten Anpassungen vorgenommen werden.

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben Evaluation «Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 bis Sommer 2021» (Schlussbericht von Interface vom 4. Februar 2022) und der Bericht «Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020)» der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) vom 17. Mai 2022 nehmen die Anliegen der Motionen in grossen Teilen auf. Insbesondere werden im Rahmen der Auswertungen der Bundeskanzlei zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung in der Covid-19-Krise Varianten für die Organisation des Krisenmanagements der Bundesverwaltung auf strategischer und operativer Ebene erarbeitet. Dabei soll auch der Rollenverteilung zwischen diesen Krisenorganisationen und der ordentlichen Departements-Struktur Rechnung getragen werden.

Das Monitoring der relevanten Corona-Indikatoren (inkl. Genesene, Alter, Vorerkrankungen, Todesursachen usw.) wurde erweitert und öffentlich zugänglich gemacht, ebenso das Monitoring der Auslastung der Spital- und Pflegekapazitäten.

Im Bereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) wurde im Rahmen der Publikation der Krankenkassenprämien für 2023 durch das BAG ausführlich über die Auswirkungen der Pandemie berichtet. Der Anstieg der mittleren Prämie auf 2023 beträgt 6,6 Prozent. Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1,5 Prozent, gegenüber 3,8 Prozent in den fünf Jahren davor
(2013­2018).

Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Nach vier Jahren, in denen die Krankenkassenprämien relativ stabil geblieben sind, gibt es für 2023 einen deutlichen Anstieg. Die Pandemie verursachte direkte Kosten, die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an. Im Rückblick zeigt sich, dass die in den Jahren 2021 und 2022 gezahlten Prämien nicht kostendeckend waren. Da alle Versicherer über ausreichende Reserven verfügten, konnten die versicherungstechnischen Verluste vollum-

22 / 70

BBl 2023 870

fänglich gedeckt werden. Ausserdem konnten die Reserven einen Teil der erforderlichen Prämienerhöhung per 2023 abfedern.

Die Anliegen bezüglich der Versorgungssicherheit mit medizinischen Gütern werden in einem noch laufenden Projekt untersucht und Verbesserungsansätze werden erarbeitet. Darin werden Steuerungselemente wie Bedarfsermittlung, Monitoring von Beständen und Erarbeitung des Lagebilds thematisiert. Zudem werden als präventive Elemente die Bevorratung wichtiger medizinischer Güter und die Möglichkeit der Eigenproduktion nach den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Prozesse zur Beschaffung, Bewirtschaftung, Zuteilung und Verteilung von wichtigen medizinischen Gütern werden im Projekt ebenfalls überarbeitet.

Der Influenza-Pandemieplan von 2018 wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Stakeholdern überarbeitet. Der reviderte Pandemieplan soll Erregerunspezifisch sein und auf einer Informationsplattform veröffentlicht werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.3242

Covid-19. Die richtigen Lehren aus der Krise ziehen (FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, eine umfassende Analyse der auf nationaler und kantonaler Ebene getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie durchzuführen. Er soll dabei auch die Massnahmen von anderen Ländern prüfen, denen es gelungen ist, die Krise mit weniger weitreichenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden zu überwinden. Basierend auf diesen Auswertungen soll er mögliche Änderungen des Pandemieplans und des Epidemiegesetzes präsentieren.

Das Postulat wurde 2020 überwiesen und steht im Kontext der ersten Pandemiewelle.

Die Covid-19-Massnahmen, zu deren Prüfung der Bundesrat aufgefordert wurde (schneller Zugang zu Tests, Quarantäne, Einsatz von Smartphone-Anwendungen, Einrichtung eines Koordinationszentrums, Kommunikation der Behörden über Statistiken und ergriffene Massnahmen) sind seither umgesetzt worden.

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben Evaluation «Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 bis Sommer 2021» (Schlussbericht von Interface vom 4. Februar 2022) und der Bericht «Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020)» der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) vom 17. Mai 2022 nehmen die Anliegen des Postulats in grossen Teilen auf. Ergänzend dazu lieferte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in ihrem Schlussbericht «Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Covid-19-Epidemie: Schlussfolgerungen und Empfehlungen» vom 29. April 2022 weitere wichtige Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des Krisenmanagements. Der Bundesrat hat darüber beraten und am 12. Oktober 2022 dazu eine Stellungnahme verabschiedet.

Das BAG hat Massnahmen im Ausland fortlaufend analysiert und diese in den Entscheidungsfindungsprozess miteinbezogen. Durch das Eidgenössische Departement 23 / 70

BBl 2023 870

für auswärtige Angelegenheiten hat das BAG regelmässig Anfragen bei Schweizer Botschaften im Ausland gemacht, um zeitnah über aktuelle und geplante Massnahmen in anderen Ländern informiert zu sein. Ebenfalls fanden regelmässig Absprachen mit anderen Ländern ­ speziell den Nachbarländern ­ statt, um die grenzsanitarischen Massnahmen abzustimmen. Die wissenschaftliche Analyse der Wirksamkeit der verschiedenen Massnahmenpakete, die von Staaten zur Eindämmung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zur Abmilderung ihrer Folgen ergriffen wurden, bleibt aufgrund der Unterschiede der Gesundheitssysteme und der Vielzahl von externen Faktoren, die schwer messbar beziehungsweise quantifizierbar sind, schwierig. Nach Möglichkeit werden jedoch auch heute Daten zur Wirksamkeit von einzelnen Massnahmen verwendet ­ zum Beispiel bei der Revision des Pandemieplans.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3297

Einsetzung einer Expertengruppe zwecks Nachbearbeitung der Corona-Pandemie und Erarbeitung der daraus zu ziehenden Konsequenzen (Binder)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Einsatz einer Expertengruppe mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Behörden zu prüfen, welche die Coronakrise umfassend analysiert, Schlussfolgerungen daraus zieht und Empfehlungen für die Zukunft formuliert.

Am 30. Juni 2020 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossen, die Covid-19-Krisenbewältigung extern evaluieren zu lassen, um die Reaktionen des Bundes und der Kantone während der Pandemie zu überprüfen und Verbesserungspotenzial in Bezug auf Krisenvorbereitung, -bewältigung und -nachbereitung zu identifizieren.

Die in diesem Postulat geforderte Gesamtschau der Ereignisse, die Aufarbeitung und die Analyse wurden in einer vom BAG in Auftrag gegebenen Evaluation «Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 Januar 2020 bis Sommer 2021», im InterfaceSchlussbericht vom 4. Februar 2022, festgehalten. Die Evaluation gibt Empfehlungen für die Optimierung des Krisenmanagements in fünf Themenbereichen, namentlich Krisenorganisation, Gesundheitsversorgung und rechtliche Regelungen, Digitalisierung und Datenmanagement, Stakeholdermanagement und Gesundheitsverständnis.

Dazu gehören die Entwicklung einer nationalen Strategie für die Verwaltung von gesundheitsrelevanten Daten und die Integration von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Pandemievorbereitung und -planung.

Im März 2020 wurde die Swiss National Covid-19 Science Task Force (NCS-TF) eingesetzt. Sie hatte während der Krise die Aufgabe, den Bundesrat mit ihrer Expertise zu unterstützen. Die NCS-TF löste sich mit dem Ende der besonderen Lage per Ende März 2022 auf und schloss ihre Arbeit mit dem Abschlussbericht vom 29. März 2022 ab.

Die im Postulat genannten Anliegen wurden in den nachfolgend aufgeführten Berichten aufgegriffen und es wurden notwendige Massnahmen eingeleitet: ­

24 / 70

Bericht zur Auswertung Krisenmanagement Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020) der Bundeskanzlei vom 30. November 2020;

BBl 2023 870

­

Bundesratsbeschlüsse und Bundesratsaufträge an die Departemente/Ämter vom 11. Dezember 2020;

­

Bericht «Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19Pandemie (Januar bis Juni 2020)» der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vom 17. Mai 2022;

­

Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR Schrift 1/2022) «Akzeptanz von Krisenmassnahmen durch die Bevölkerung».

Die Konferenz der Kantonsregierungen empfiehlt dem Bundesrat in ihrem Schlussbericht vom 29. April 2022, die Entscheidungskompetenzen in einem «Fach-Krisenstab» klar zu definieren und die Kantone in die Willensbildung und Entscheidfindung zeitnah einzubeziehen.

Die Aufarbeitung der Coronakrise ist durch die in dieser Übersicht dargestellten Evaluationen und Berichterstattungen erfolgt. Die im Postulat genannten weiteren Anliegen werden in die laufende Revision des Epidemiengesetzes und in die Projekte zur Pandemievorbereitung und Versorgungssicherheit aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3352

Je besser die Daten, desto besser die Politik (Andrey)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die Erhebung und Aufbereitung der Daten in Zusammenhang mit den Covid19-Fallzahlen und der Kapazität respektive Belegung der Spitalinfrastrukturen in den Kantonen zu erstellen. Diese Daten waren und bleiben die wesentliche Grundlage zur Ausgestaltung der behördlichen Massnahmen in der der Bewältigung der Corona-Krise.

Zudem soll der Bericht Aussagen über den Stand der Umsetzung der Open Data Strategie des Bundes enthalten.

Der vom Bundesamt für Gesundheit verfasste «Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements» vom 12. Januar 2022 deckt die im Vorstoss aufgegriffenen Themen und Aspekte im Zusammenhang mit der Erhebung, Aufbereitung und Publikation der Covid-19-Daten ab. Die durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie zutage getretenen Schwächen bei der Digitalisierung und der Datenverwaltung im Gesundheitssystem werden ausführlich beschrieben. Verbleibende Lücken und entsprechende technische und organisatorische Massnahmen, um eine längerfristige Verbesserung der Situation zu erreichen, werden im Kontext bestehender Projekte und Strategien dargelegt.

Die im Postulat erwähnten kritischen Aspekte bezüglich der Unvollständigkeit der für die Entscheidungsfindung wichtigen epidemiologischen Indikatoren wurden im Verlauf der Pandemie unter hohem Druck und in kurzer Zeit deutlich verbessert. So wurden beispielsweise die Meldewege für die medizinischen Befunde von Covid-19-Infektionen aus den Labors, Spitälern und der Ärzteschaft vereinfacht, und durch das Online-Portal www.covid19.admin.ch wurde ein wirkungsvolles Instrument zur Darstellung und Einschätzung der Lage eingeführt. Zusätzlich werden alle Daten, die öf-

25 / 70

BBl 2023 870

fentlich zugänglich gemacht werden dürfen, gemäss den Vorgaben für «Open Government Data» auch über die Plattform www.opendata.swiss verfügbar gemacht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 21.3962

Hürden für die Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons abbauen (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Hürden, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen, beseitigt werden können und ein gewisser Wettbewerb zwischen den Listenspitälern der Kantone gewährleistet werden kann.

Dabei sind die gesetzgeberischen Ziele der neuen Spitalfinanzierung durchzusetzen, insbesondere dass ­

Spitäler und Kliniken einzig auf der Spitalliste des Standortkantons stehen müssen;

­

Versicherte bei Wahleingriffen Zugang zu allen Listenspitälern der Schweiz haben und sowohl vom Wohnsitzkanton wie von der Krankenversicherung den Beitrag zu Gute haben, den sie bei einer Behandlung im Wohnsitzkanton kosten würden.

Postulatsbericht vom 25. Mai 2022 «Verbesserungspotenzial bei der Spitalfinanzierung und Hürden für die freie Spitalwahl».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2022 M 21.4313

Schaffung eines elektronischen Impfausweises (Dobler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines elektronischen Impfausweises kompatibel mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) zu realisieren. Dieser Ausweis, der als Ersatzlösung der Online-Plattform meineimpfungen.ch dienen soll, ist freiwillig und soll im medizinischen oder behördlichen Kontext verwendet werden können, wie der bisherige Papierschein. Der Halter des Ausweises soll seine Impfungen auch in einer App verwalten können. Aufgrund der Erfahrungen von meineimpfungen.ch, ist bei der Umsetzung einer neuen Lösung der Datenschutz und die Sicherheit zentral.

2022 P 21.4453

Covid-Impfkampagne als Chance für das elektronische Patientendossier nutzen (Dittli)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob aus den registrierten Covid-Impfdossiers und den Impfzertifikaten des Bundes und der Kantone individuelle Elektronische Patientendossiers (EPD) generiert werden können.

Mit Inkrafttreten der Änderung vom 28. Oktober 2022 der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (SR 816.111; AS 2022 657) am 1. Dezember 2022 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um einen elektronischen Impfausweis im 26 / 70

BBl 2023 870

elektronischen Patientendossier abzulegen. Anhang 4 beinhaltet die allgemeinen Vorgaben zu den administrativen und medizinischen Inhalten der Austauschformate und regelt die technische Umsetzung des Austauschformates eImpfung. Die Umsetzung kann mittels Impfmodul realisiert werden, welches eHealth Suisse zuhanden der Gemeinschaften und Stammgemeinschaften entwickeln liess.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2020 P 19.4132

Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden (Marti Samira)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes zu klären, wie der Gender Overall Earnings Gap (GOEG) sowie andere wichtige Daten zu unbezahlter Arbeit und Lohndiskriminierung in Zukunft regelmässig als Zeitreihendaten erhoben oder berechnet und veröffentlicht werden können.

Postulatsbericht vom 7. September 2022 «Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2016 P 16.3908

Die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden analysieren (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden zu analysieren. Der Bericht soll insbesondere die folgenden Punkte untersuchen: 1.

Mögliche Vorsorgelücken.

2.

Mögliche Versicherungsmodelle (inkl. Prüfung eines Obligatoriums im BVG, punktuelle Massnahmen usw.).

3.

Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen.

4.

Vorsorgesituation von Personen, die gleichzeitig einer selbstständigen und einer unselbstständigen Teilzeitarbeit nachgehen.

Postulatsbericht vom 22. Juni 2022 «Analyse der Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden».

27 / 70

BBl 2023 870

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3172

Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters (Hegglin Peter)

Eingereichter Text: Mit dem Ziel, Anreize zu schaffen, die Erwerbstätigkeit nach dem Regelrentenalter zu fördern, wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht Lösungsvarianten zu AHV, BVG und den Steuern vorzuschlagen, dies unter Berücksichtigung der Parameter Freibetrag und Auffüllen von Beitragslücken sowie einer attraktiveren Gestaltung des Rentenaufschubs in der AHV und in der beruflichen Vorsorge.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3954

Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie - auf der Grundlage des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms gegen Armut - die Aufgabe der Armutsprävention bundesseitig weitergeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, wie das Armutsrisiko bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dank Bildungsmassnahmen verringert werden kann.

Postulatsbericht vom 6. April 2022 «Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3598

Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen (Suter)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die veralteten Codizes bei der Klassifikation von IV-Gebrechen durch ein differenzierteres und international anerkanntes System zu ersetzen sind. Parallel zur neuen Codierung soll die alte jedoch weitergeführt werden, damit die historische Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt.

Postulatsbericht vom 9. Dezember 2022 «Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

28 / 70

BBl 2023 870

2021 M 19.4320

IV-Verfügungen mit leichter Sprache ergänzen, um sie für die betroffenen Menschen verständlich zu machen (Flach)

Eingereichter Text: Der Bund integriert in seine Zielvereinbarungen mit den kantonalen Stellen der Invalidenversicherung (IV) das Ziel, dass Entscheidungen und Mitteilungen der IV den versicherten Personen so zu kommunizieren sind, dass zumindest die Kernbotschaft des Entscheids von durchschnittlichen versicherten Personen verstanden wird, indem eine Erklärung in leichter Sprache den wesentlichen Inhalt erklärt. Der Zielerreichungsgrad ist regelmässig zu überprüfen.

Das Bildungszentrum der IV bietet einen Kurs in deutscher und französischer Sprache an, mit dem Ziel, Verfügungstexte verständlich und individuell zu formulieren; dieser Kurs beinhaltet ein Modul zu leichter Sprache».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2020 P 20.3913

Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Punkte zu analysieren: 1.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Nutri-Score bei der Nährwertqualität des Warenkorbes, insbesondere jenes von Haushalten mit bescheidenem Einkommen, sein volles Potenzial entfalten kann?

2.

Wie hoch muss der Mindestanteil der Produkte sein, die mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen ist, damit ein Effekt auf die Nährwertqualität des Warenkorbes der Schweizer Haushalte erzielt wird?

3.

Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen die gesamte Palette ähnlicher Produkte, z. B. Joghurts aller Marken, vor dem Kauf vergleichen können. Wie können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Produkte den Nutri-Score anzeigen?

4.

Migros, Coop und Aldi beschränken ihr Engagement auf einen kleinen Teil ihres Sortiments. Mit welchen Anreizen könnte in allen Segmenten des Sortiments (Fertiggerichte, Frühstückszerealien, Kindersnacks usw.) ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden?

5.

Wie viel kostet es ein Unternehmen, den Nutri-Score auf seinen Produkten einzuführen?

29 / 70

BBl 2023 870

Postulatsbericht vom 2. Dezember 2022 «Verbesserung der Wirksamkeit des NutriScore».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

30 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Justiz 2016 P 15.3431

Ein «Pacs» nach Schweizer Art (Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und in welchen möglichen Ausgestaltungen die Schweiz ergänzend zur Ehe ein Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen als die Ehe für Paare jeglichen Geschlechts einführen könnte.

2016 P 15.4082

Ein «Pacs» nach Schweizer Art (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Anlehnung an das von Nationalrat Andrea Caroni eingereichte Postulat 15.3431 einen Bericht vorzulegen, welcher einen «Pacs nach Schweizer Art» prüft, der die Eintragung einer Partnerschaft als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung ermöglichen soll.

2018 P 18.3234

Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht (Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats im geltenden Recht.

Postulatsbericht vom 30. März 2022 «Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht ­ Ein PACS nach Schweizer Art?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 16.3961

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie Daten über Diskriminierungen im Bereich LGBTI und im selben Rahmen ebenfalls Daten über Mehrfachdiskriminierungen gesammelt werden können.

Postulatsbericht vom 22. Juni 2022 «Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

31 / 70

BBl 2023 870

2018 M 16.3945

Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt (Jositsch)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weiter gehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.

Die Motion führte zu verschiedenen Umsetzungsarbeiten mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheit religiöser und anderer Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt. Am 24. November 2017 verabschiedeten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone und der Städte den gemeinsam erarbeiteten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Dieser sieht 26 Massnahmen vor. Der Bundesrat beschloss am 1. Dezember 2017 eine Impulsfinanzierung von 5 Millionen Franken für die Umsetzung der Massnahmen. Am 1. November 2019 trat die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SR 311.039.6) in Kraft. Diese ermöglicht die Unterstützung von Präventions- und Sicherheitsprojekten, namentlich auch im baulich-technischen Bereich, durch den Bund. Entsprechende Gesuche wurden 2020, 2021 und 2022 bewilligt.

Das Bundesamt für Polizei hat 2021 einen Zwischenbericht zur bisherigen Umsetzung der Verordnung erarbeitet. Gemäss diesem haben sich die Finanzhilfen grundsätzlich bewährt. Allerdings wurde festgestellt, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichend sind. Der Bundesrat hat deshalb im April 2022 entschieden, die Unterstützungsbeiträge zu erhöhen. So werden die jährlichen Mittel für spezifische Schutzmassnahmen, insbesondere für bauliche und technische Massnahmen, um 500 000 Franken auf eine Million Franken aufgestockt. Überdies wird sich der Bund ab 2023 im Rahmen von ganzheitlichen Sicherheitskonzepten gefährdeter Einrichtungen mit maximal 1,5 Millionen Franken pro Jahr an den Gesamtkosten zur Sicherung gefährdeter Einrichtungen beteiligen. Damit stehen für die 2023­2027 insgesamt 2,5 Millionen Franken für Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zur Verfügung.

Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln und der neu vorgesehenen Möglichkeit,
sich an ganzheitlichen Sicherheitskonzepten gefährdeter Einrichtungen und den damit verbundenen Kosten zu beteiligen, erachtet der Bundesrat das materielle Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 17.4121

Drittes Geschlecht im Personenstandsregister (Arslan)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, was die Folgen wären, wenn im Personenstandsregister die Möglichkeit eröffnet würde, Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem («Frau» oder «Mann») einordnen lassen (wollen), mit einem dritten Geschlecht einzutragen, oder wenn das Personenstandsrecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde. Im Bericht ist darzulegen, welche Schwierigkeiten durch eine solche Erweiterung entstünden und 32 / 70

BBl 2023 870

wie diese beseitigt werden könnten. Dabei sind auch die Entwicklungen und Erfahrungen des Auslands darzustellen und in die Überlegungen mit einzubeziehen.

2018 P 17.4185

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Ruiz Rebecca)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der prüft, welche gesetzlichen Änderungen (Verfassung, Gesetze, Verordnungen) und welche Anpassungen im elektronischen Personenstandsregister (Infostar) im Falle folgender Massnahmen nötig wären: die Einführung einer dritten Geschlechtsidentität im Personenstandsregister, der vollständige Verzicht auf die Angabe des Geschlechts im Register oder ein vorübergehender Aufschub des Eintrags bei neugeborenen intergeschlechtlichen. Der Bericht soll einen Überblick geben über die zu erwartenden Kosten, die für die Umsetzung dieser Änderungen benötigte Zeit und die zusätzlichen Konsequenzen, die sich für die Infrastruktur der Register in der Schweiz ergeben würden.

Postulatsbericht vom 21. Dezember 2022 «Einführung eines dritten Geschlechts oder Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ­ Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Rechtsordnung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.4100

Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen (Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie im Schweizer Recht ein allgemeines System der pekuniären Verwaltungssanktionen sowie die erforderlichen rechtlichen Garantien eingeführt werden können.

Postulatsbericht vom 23. Februar 2022 «Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 18.3262

SCoop. Irreführende Kurzbezeichnung der Genossenschaft in Italienisch und Französisch ändern (Romano)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich die italienische und französische Kurzbezeichnung der Rechtsform der Genossenschaft zu ändern. Die heutige Bezeichnung «Scoop» in diesen beiden Sprachen ist irreführend.

Die Abkürzung «SCoop» wurde durch «SCoo» ersetzt (Revision vom 2. Februar 2022 der Handelsregisterverordnung [SR 221.411; AS 2022 114]; die Revision wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

33 / 70

BBl 2023 870

2020 M 19.4377

Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht (Kommission für Rechtsfragen NR)

2020 M 19.4391

Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht (Kommission für Rechtsfragen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung der gesetzlichen Unvereinbarkeitsregelungen für nebenamtliche Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht zu unterbreiten, so dass diese Dritte nur vor dem Bundesstrafgericht nicht berufsmässig vertreten dürfen.

Das Anliegen der beiden gleichlautenden Motionen wurde mit der Revision vom 17. Juni 2022 der Strafprozessordnung (SR 312.0; BBl 2022 1560) umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 19.4389

Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes (Geschäftsprüfungskommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) so anzupassen, dass alle bundesnahen Unternehmen künftig als Gesellschaften des öffentlichen Interesses erachtet oder zumindest als solche behandelt werden.

Postulatsbericht vom 31. August 2022 «Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3185

Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung (Bulliard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzustellen, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann.

Postulatsbericht vom 19. Oktober 2022 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3463

Redlichkeitskultur im Schweizer Recht (Kommission für Rechtsfragen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie in der Aviatik, im Gesundheitswesen oder in anderen hochsicherheitsrelevanten Bereichen das Prinzip der Redlichkeitskultur («Just Culture», «Fehlerkultur») im Schweizer Recht als generelles Prinzip eingeführt werden kann.

34 / 70

BBl 2023 870

Postulatsbericht vom 9. Dezember 2022 «Fehlerkultur: Möglichkeiten und Grenzen ihrer rechtlichen Verankerung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 21.3969

Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch (Kommission für Rechtsfragen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu erstellen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches (StGB) Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.

Postulatsbericht vom 19. Oktober 2022 «Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2019 P 19.3533

Bekämpfung des Hooliganismus (Sicherheitspolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Kantone, die Verbände und die Vereine in die Pflicht genommen werden können zur Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Phänomene.

Zudem soll geprüft werden, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Phänomene generell und insbesondere im Rahmen des Hooligan-Konkordats durch den Bund koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann.

Auch soll der Bericht Aufschluss geben, wie die Umsetzung des Konkordates zu kontrollieren ist.

Postulatsbericht vom 22. Juni 2022 «Bekämpfung des Hooliganismus».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Migration 2018 P 17.3004

Syrische Flüchtlinge (Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Anschluss an seinen Bericht vom 30. Juni 2016, «Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit», einen aktualisierten Bericht vorzulegen, der insbesondere auch Auskunft gibt über: ­

die Zahlen der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch sämtliche Länder Europas; 35 / 70

BBl 2023 870

­

das Konzept einer direkten, schnellen und unkomplizierten Hilfe vor Ort;

­

einen konkreten Vorschlag für Massnahmen zur Eindämmung bzw. Abweisung von Wirtschaftsflüchtlingen;

­

die Möglichkeit der Durchsetzung des Dubliner Abkommens;

­

die Möglichkeiten, wie syrische Flüchtlinge unter Anerkennung ihrer Ausbildung besser beruflich oder ins Ausbildungssystem (Studium) integriert werden können;

­

die Fluchtgründe und die Möglichkeit der Schweiz, einen Beitrag zu ihrer Bekämpfung zu leisten;

­

die Waffenexporte aus der Schweiz, ihren allfälligen Widerspruch zur Aussenpolitik der Schweiz und ihren allfälligen Beitrag zur Entstehung problematischer Situationen;

­

den Beitrag der Schweiz zur Bekämpfung des Schleppertums;

­

die Unterstützung von besonders Schutzbedürftigen, namentlich Minderjährigen, alleinstehenden Frauen oder Frauen mit Kindern, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind;

­

die Möglichkeit der Öffnung von legalen und sicheren Fluchtwegen, damit Menschen auf der Flucht weniger Gefahren ausgesetzt sind.

Postulatsbericht vom 26. Januar 2022 «Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 19.3651

Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht (Nantermod)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die verschiedenen Varianten für ein besseres System zur Regelung der Zuwanderung aus Drittstaaten zu prüfen. Optionen sind eine Verbesserung des heute geltenden Kontingentsmodells oder der Ersatz dieses Modells durch ein System, das stärker auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet ist, dies insbesondere in den Hightech-Branchen, in denen ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften herrscht.

Postulatsbericht vom 4. März 2022 «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3130

Schrittweise Öffnung der Grenzen und Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit (Aussenpolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen ebenfalls einen Fahrplan aufzustellen, damit Familien rasch zusammengeführt und die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt werden kann.

36 / 70

BBl 2023 870

Am 13. März 2020 führte der Bundesrat Einreisebeschränkungen und Binnengrenzkontrollen gegen Italien ein, am 16. März 2020 dann gegen Frankreich, Deutschland und Österreich, am 18. März 2020 gegen Spanien und schliesslich am 24. März 2020 gegenüber allen Schengen-Staaten ­ dies, um die rasante Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen im Inland und an den Grenzen. Am 11. Mai 2020 traten daraufhin erste Lockerungen in Kraft, so im Bereich der Bearbeitung von bereits eingereichten Gesuchen um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, bei der Neumeldung von grenzüberschreitenden Dienstleitstungen gemäss dem Freizügigkeitsabkommen (SR 0.142.112.681), gegenüber Arbeitnehmenden aus Drittstaaten und im Bereich des Familiennachzugs. Ab dem 15. Mai 2020 konnten unverheiratete Paare sowie Liegenschafts- und Landwirtschaftsnutzer aus Deutschland und Österreich im Rahmen einer Selbstdeklaration wieder einreisen und ab dem 8. Juni 2020 wurden weitere Restriktionen aufgehoben und diverse sistierte Verfahren im Ausländerbereich wieder aufgenommen. Am 12. Juni 2020 schliesslich beschloss der Bundesrat, mit Wirkung per 15. Juni 2020 sämtliche Einreisebeschränkungen gegenüber sämtlichen SchengenStaaten aufzuheben und die Personenfreizügigkeit in ihrem vollen Umfang wieder einzuführen.

Auch gegenüber Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums wurden die Einreisebeschränkungen laufend angepasst und schliesslich auf den 2. Mai 2022 vollständig aufgehoben. Angesicht des gemeinsamen Schengen-Raums ohne Binnengrenzkontrollen erfolgten diese Anpassungen stets im Einklang mit den Empfehlungen der EU.

Damit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen mehr ­ weder an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz zu ihren unmittelbaren Nachbarn und zu anderen Schengen-Staaten, noch an der Schengen-Aussengrenze gegenüber Drittstaaten an den Flughäfen. Eine Planung schrittweiser Öffnungsschritte erweist sich damit als hinfällig.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 20.3143

Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens (Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Situation auf den ägäischen Inseln substanziell verbessert wird. Zudem soll die Schweiz auch eigene Solidaritätsleistungen ergreifen. Weiter wird der Bundesrat damit beauftragt, sich auf europäischer Ebene für eine Reform des Dublin-Abkommens einzusetzen, hin zu einer gerechteren und gleichmässigeren Verteilung unter Sicherstellung einer menschenwürdigen Behandlung der Flüchtlinge.

Die Situation in Griechenland und insbesondere auf den griechischen Inseln hat sich seit 2020 stark verändert: Aufgrund weniger neuer Anlandungen, konsequenter Transfers aufs Festland sowie namhafter Investitionen in die Infrastrukturen konnten die prekären Aufnahmebedingungen auf den ägäischen Inseln verbessert werden. Als Reaktion auf das Feuer in der Einrichtung Moria auf der Insel Lesbos beauftragte die 37 / 70

BBl 2023 870

Europäische Kommission eine Taskforce mit der Planung von fünf neuen, dem EUStandard entsprechenden Einrichtungen auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros. Die Praxis des EJPD, auf der Grundlage der bestehenden Dublin-Bestimmungen die rasche Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) mit familiären Verbindungen in die Schweiz zu ermöglichen, wurde umgesetzt. Zudem konnten nach dem Brand in der Einrichtung Moria auf der Insel Lesbos 20 UMA in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hat Griechenland seit 2014 mit rund 12 Millionen Franken beim Aufbau von Unterbringungs- und Asylstrukturen sowie mit humanitärer Hilfe zugunsten der Migrantinnen und Migranten unterstützt. Der Fokus der Schweiz lag dabei insbesondere auf der Verbesserung der Situation von vulnerablen Migrantinnen und Migranten. Schliesslich setzt die Schweiz dieses Engagement fort: Griechenland ist einer der Partnerstaaten für die Zusammenarbeit im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags (Rahmenkredit Migration). Das Budget für das entsprechende Länderprogramm beläuft sich auf 40 Millionen Franken. Auf EUEbene setzt sich die Schweiz weiterhin für eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems ein, die eine gerechtere Verteilung der Verantwortung unter den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten festlegt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.4265

Bericht zur Einführung elektronischer Fussfesseln im Ausländerund Integrationsgesetz (Kommission für Rechtsfragen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird damit beauftragt, in einem Bericht, nach Konsultation der Kantone, den Bedarf und die Zweckmässigkeit der Massnahme der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen näher zu prüfen. Dabei sollen auch Erfahrungen der europäischen Staaten berücksichtigt werden und weitere Alternativen zur Administrativhaft im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen geprüft werden.

Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob alternative Massnahmen zur Administrativhaft zweckmässiger wären als die elektronische Fussfessel und inwiefern diese umgesetzt werden könnten.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Einführung elektronischer Fussfesseln im Ausländer- und Integrationsgesetz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

38 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat 2019 P 19.3735

Einführung eines Bürgerdienstes. Ein Mittel, um das Milizsystem zu stärken und neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen? (Vonlanthen)

Eingereichter Text: In Ergänzung zum Bericht der Arbeitsgruppe Dienstpflichtsystem vom März 2016 wird der Bundesrat beauftragt zu evaluieren, inwiefern sich die Einführung eines Bürgerdienstes eignen würde als Lösungsansatz für die Schwierigkeiten, mit denen das schweizerische Milizsystem heute konfrontiert ist, sowie zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und als Antwort auf die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen. Insbesondere sollen Antworten auf die folgenden Fragen gefunden werden: 1.

Welche Vorteile hätte ein Bürgerdienst angesichts der gegenwärtigen politischen Diskussionen über die Dienstpflicht, die von Widerstand, wenn nicht gar von einer Konkurrenzsituation zwischen dem Militär- und dem Zivildienst geprägt ist?

2.

Wie könnte ein Bürgerdienst konkret ausgestaltet werden insbesondere in Bezug auf die zugewiesenen Personen, die Dienstdauer (Anzahl Tage, Alter) und die Einsatzbereiche?

3.

Könnte ein Bürgerdienst dazu beitragen, dem Attraktivitätsverlust von Stellen im Milizsystem, insbesondere in den Bereichen Armee, Zivilschutz, Gemeinden und Schule, entgegenzuwirken und ganz allgemein den Zusammenhalt der Schweiz zu stärken?

4.

Wäre es im Hinblick auf die absehbare Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten denkbar, mit einem Bürgerdienst das Arbeitskräfteangebot in denjenigen Sektoren, in denen eine starke Nachfrage besteht, z. B. in der Pflege und der Betreuung, zu erhöhen?

5.

Könnte mit einem Bürgerdienst die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer unbefristeten Aufenthaltsbewilligung gefördert und eine grössere Wertschätzung der unbezahlten Arbeit sichergestellt werden?

6.

Welche Auswirkungen hätte ein Bürgerdienst auf die Privatwirtschaft, den Arbeitsmarkt und das Rekrutierungspotenzial der Armee? Wie müsste der Bürgerdienst ausgestaltet sein, um negative Auswirkungen in diesen Bereichen zu vermeiden?

7.

Welche Auswirkungen hätte die Einführung eines Bürgerdienstes auf Verfassungs- und auf Gesetzesebene? Welche Auswirkungen wären für die Verwaltung zu erwarten? Wie wäre die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auszugestalten?

39 / 70

BBl 2023 870

Der Bundesrat hat das Anliegen des Postulats aufgenommen und im zweiten Teil des Berichts vom 4. März 2022 zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz die Einführung eines Bürgerdienstes geprüft (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 4.3.2022). Er ist im Bericht zum Schluss gekommen, dass die Einführung eines Bürgerdienstes nicht weiterverfolgt werden soll, weil dies insbesondere zu einer Mehrung von Diensttagen und Kosten führen würde, deren Bedarf nicht begründet werden kann.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3043

Auslandvergleich kosteneffizienter militärischer Schutzformationen (Zuberbühler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber auszuarbeiten, wie andere europäische Länder ihren Bedarf an Truppen für personalintensive Schutz- und Sicherungsaufgaben abdecken.

Postulatsbericht vom 12. Januar 2022 «Internationaler Vergleich von militärischen Schutzformationen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3650

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Binder)

Eingereichter Text: Gestützt auf die Erkenntnisse der Sicherheits-und Justizbehörden von Bund und Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht vorzulegen über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz. Insbesondere sollen folgende Fragen geklärt werden: 1.

Beobachten und überwachen die Organe des Staatsschutzes Personen oder Institutionen, die sich in der Schweiz aufhalten oder ansässig sind und der Hisbollah zugerechnet werden?

2.

Gibt es im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die Geldwäscherei Erkenntnisse darüber, ob die Hisbollah in der Schweiz Gelder sammelt und Konten besitzt?

3.

Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Hisbollah Kontakt zu islamischen Organisationen in der Schweiz pflegt?

4.

Wie stellt die Schweiz sicher, dass Personen und Organisationen aus Deutschland ihre Aktivitäten nach dem Verbot nicht in der Schweiz weiterführen?

5.

Ist die Unterscheidung der Schweiz, dass die Hisbollah einen «politischen» und einen «militärischen» Arm umfasst nach den jüngsten Entwicklungen in Deutschland noch haltbar?

40 / 70

BBl 2023 870

2020 P 20.3824

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Pfister Gerhard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die schiitische Terrormiliz «Hisbollah» nach dem Vorbild Deutschlands auf die Terrorliste gesetzt und ein Betätigungsverbot in der Schweiz verhängt werden kann. Falls der Bundesrat davon absehen würde, wird er dazu eingeladen, darzulegen, unter welchen Voraussetzungen er dazu bereit wäre.

Postulatsbericht vom 2. November 2022 «Die Hisbollah und die Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Gruppe Verteidigung 2021 P 20.4446

Gleichbehandlung bei der Zulassung zum Militärdienst (Hurni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Zulassung von Personen mit einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zum Militärdienst und folglich auch zum Zivilschutz und zum Zivildienst zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten: 1.

Welche medizinischen und körperlichen Kriterien stellen die grössten Hindernisse für eine Zulassung zum Militärdienst dar?

2.

Welche Personengruppen gelten zwar nicht als invalid, werden aber trotzdem für untauglich erklärt?

3.

Wie haben sich die Statistiken zur Tauglichkeit von Personen mit einer Behinderung oder mit chronischen Krankheiten entwickelt?

4.

Wurden aufgrund des Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch die Zulassungskriterien für den Zivildienst erweitert?

5.

Wie relevant wäre die Festlegung von anderen Tauglichkeitskriterien für den Zivildienst als für den Militärdienst?

6.

Ist es wirklich nötig, die Wehrpflichtersatzabgabe von den zehn Personen pro Jahr einzufordern, die der Armee beitreten wollen, dies aber nicht dürfen, obwohl sie gemäss der Invalidenversicherung nicht als invalid gelten?

Postulatsbericht vom 27. April 2022 «Zulassungskriterien für Personen mit einer medizinischen Einschränkung zu Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

41 / 70

BBl 2023 870

Bundesamt für Sport 2019 P 18.3846

Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter (Lohr)

Eingereichter Text: Gemäss den Bewegungsempfehlungen der World Health Organization sollen sich Kinder und Jugendliche täglich mindestens eine Stunde mit mittlerer bis hoher Intensität bewegen. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern die Sportförderung in der Schweiz diese Zielsetzung erreicht.

Dabei interessieren insbesondere die Antworten auf folgende Fragen: 1.

Welche Massnahmen, Programme und Initiativen bestehen in der Schweiz, um die sportlichen Aktivitäten im Kindes- und Jugendalter zu fördern?

2.

Gibt es Bereiche und Zielgruppen, die im aktuellen System der Sportförderung zu wenig gut erreicht werden?

3.

Verfügen andere Länder über wirksame sportliche Fördermassnahmen, die auf die Schweiz übertragbar sind?

Postulatsbericht vom 12. Oktober 2022 «Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

42 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Finanzdepartement

Eidgenössische Finanzverwaltung 2017 P 15.3243

Swiss Fund. Ein Beitrag zur Meisterung aktueller Herausforderungen der Schweiz (Pfister Gerhard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten, wie die Schweiz einen Beteiligungsfonds initiieren kann, der exportorientierte schweizerische KMU nachhaltig stärkt und interessierten Parteien eine Möglichkeit bietet, Reserven in Fremdwährungen zukunftsträchtig und zu attraktiven Bedingungen anzulegen.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Beteiligungsfonds für exportorientierte KMU».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 18.4399

Die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sicherstellen (Birrer-Heimo)

Eingereichter Text: Privatpersonen können heute in der Schweiz neben anderen Zahlungsmitteln in der Regel mit Bargeld bezahlen. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Er prüft dabei insbesondere die Möglichkeit, die Annahme von Bargeld gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG, SR 941.10) von dispositivem Recht in zwingendes Recht umzuwandeln, und zeigt dabei auf, welche Ausnahmen, Beschränkungen (z. B. aufgrund der Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes, beim Online-Shopping usw.) oder begleitenden Massnahmen er bei einer Annahmepflicht von Bargeld als sinnvoll erachten würde.

Postulatsbericht vom 9. Dezember 2022 «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3012

Nachhaltigkeitsziele für die Schweizerische Nationalbank (Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen und aufzuzeigen, wie die Nationalbank den Bund bei der Erreichung seiner Nachhaltigkeitsziele unterstützen kann, und welche proaktive Rolle sie in der Koordination von Klimamassnahmen im Finanzsektor einnehmen kann.

Postulatsbericht vom 26. Oktober 2022 «Die Schweizerische Nationalbank und die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz».

43 / 70

BBl 2023 870

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2020 P 19.3974

Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung (Finanzkommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung zu prüfen und in einem Kurzbericht u. a. insbesondere aufzuzeigen, auf welchen Kriterien eine diesbezügliche Lohnpolitik basieren würde.

Postulatsbericht vom 6. April 2022 «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 20.3920

Monitoring der Bewerbungen auf offene Stellen bezüglich Sprachgemeinschaft und Herkunftskanton der Kandidaten und Kandidatinnen (Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Gestützt auf die Erkenntnisse des Berichts 2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung, ist der Bundesrat beauftragt während einer angemessenen Zeit (z.B. zwei Jahre) ein Monitoring der Bewerbungen bei den offenen Stellen durchzuführen, um die Sprachgemeinschaft und der Herkunftskanton der Kandidaten und Kandidatinnen zu eruieren.

Mit der Einführung der neuen Anwendung für das Bewerbungsmanagement im Rahmen des Programms «Superb» per 1. April 2022 können zusätzlich neben der Erhebung der Sprachgemeinschaften neu auch die Herkunftskantone der Bewerbenden ermittelt werden. Im Evaluationsbericht 2023 der Mehrsprachigkeitsdelegierten werden damit erstmals auch Aussagen zu den Herkunftskantonen der Bewerbenden gemacht werden können. Die geforderten Daten stehen somit grundsätzlich zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2022 P 20.4608

Schweizer Lebensmittel in Kantinen des Bundes fördern (Brenzikofer)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Kantinen des Bundes, der Bundesbetriebe, der Bundesunternehmen und verselbständigten Einheiten dazu angehalten werden können, alle Nahrungsmittel, welche in der Schweiz und im grenznahen Ausland erhältlich sind, regional zu beziehen und die saisonale Verwendung von Produkten zu fördern.

44 / 70

BBl 2023 870

Das neue Verpflegungskonzept der Bundesverwaltung, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, verpflichtet die Kantinen zur Einhaltung der «Schweizer Qualitätsstandards für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Gemeinschaftsgastronomie». Diese Standards, die mit dem UVEK (Bundesamt für Umwelt) abgestimmt sind, sehen vor, dass regionale, saisonale und möglichst biologisch produzierte Lebensmittel für die Verpflegung der Mitarbeitenden eingekauft und im gastronomischen Angebot verwendet werden.

Das genannte Verpflegungskonzept, einschliesslich der Anhänge, gelten für die Verwaltungseinheiten der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung sowie für die Parlamentsdienste, die Bundesanwaltschaft, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Ausgenommen ist der ETH-Bereich. Bei den übrigen Bundesunternehmen und den verselbstständigten Einheiten beschränkt sich der Bundesrat auf die strategische Steuerung der Anstalten und Unternehmen. Der Betrieb von Personalrestaurants ist dabei nicht enthalten. In der Praxis arbeiten jedoch die bundesnahen Betriebe wie die Post und die SBB bereits mit Catering-Anbietern zusammen, die auch für die Bundesverwaltung tätig sind und dieselben Standards bezüglich Schweizer Lebensmittel anwenden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2015 P 15.3381

Ergänzung des Wohlstandsberichtes (Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, künftig im Wohlstandsbericht die Entwicklung der Einkommen und Vermögen sowie die Steuerabgaben des obersten Prozents darzustellen.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Verteilung des Wohlstands in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3957

Reduzierte Bemessungsgrundlage bei Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer im Betrieb (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen eine reduzierte Besteuerung des Privatanteils für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2 pro Kilometer im Betrieb hätte.

Postulatsbericht vom 23. November 2022 «Reduzierte Bemessungsgrundlage bei Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer im Betrieb.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

45 / 70

BBl 2023 870

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 2017 M 15.4007

Implementierung des Abfertigungsverfahrens Transito auch am Grenzübergang Chiasso-Brogeda (Regazzi)

Eingereichter Text: Dank dem neuen Abfertigungsverfahren Transito, das am Grenzübergang Basel/Weil-Autobahn (BWA) eingesetzt wird, konnten die Verkehrsstaus an dieser Zollstelle stark verringert werden. Ich fordere, dass dasselbe Verfahren auch am Grenzübergang Chiasso-Brogeda eingeführt wird.

Im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms (DaziT) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit werden alle Zoll- und Abfertigungsprozesse umfassend überprüft und digitalisiert. Dank neuen digitalen Lösungen werden die Zollverfahren und der Grenzübertritt vereinfacht. Die Digitalisierung erfolgt Schritt für Schritt und in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.

In Chiasso und Stabio läuft ein Pilotprojekt mit Italien, das aufzeigt, wie der Zoll nach Abschluss des Programms DaziT schweizweit aussehen wird. Die Integration der Schweiz in den europaweit kompatiblen elektronischen Mautdienst der EU (European Electronic Toll Service, EETS) ermöglicht die automatische Entrichtung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Im Bereich der Zollverfahren erleichtern die Apps «Activ» und «Periodic» den Grenzübertritt, ohne dass der Lastwagenfahrer oder die Lastwagenfahrerin das Fahrzeug verlassen muss. Zudem wird in Chiasso und Stabio seit Neuestem auf das handschriftliche Ausfüllen eines PapierLaufzettels verzichtet. Bei Verwendung der neuen digitalen Lösungen können Warentransporte die Schnellspuren nutzen, die unter Berücksichtigung der örtlichen geografischen Möglichkeiten für sie errichtet wurden. So können an den erwähnten beiden Grenzübergängen bereits mehr als 40 Prozent der Transitfahrten über die Schnellspur abgewickelt werden. Für diese Warentransporte ist es nicht mehr nötig, für administrative Belange beim Zoll anzuhalten; dies ist nur noch im Falle einer Kontrolle nötig. Der Verkehrsfluss konnte durch die Einführung der neuen Verfahren bereits stark verbessert werden, mit der Einführung des Warenverkehrssystems «Passar 1.0» im Juni 2023 (Transit und Export) wird sich eine zusätzliche Verbesserung einstellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2019 P 19.3894

Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden (Flach)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht und einen Bericht über die Vollzugshilfen öffentlicher und privater Akteure im Planungs- und Bauwesen zu erstellen und deren Wirkung zu überprüfen.

46 / 70

BBl 2023 870

Weiter ist aufzuzeigen, wie der Bund künftig eine verbesserte Koordination der verschiedenen technischen Regelungen und der dahinterstehenden Akteure im Planungsund Bauwesen sicherstellt.

Postulatsbericht vom 18. März 2022 «Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4213

Sanktionen am Ort der Erbringung der Leistungen (Bourgeois)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des totalrevidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die Missachtung von Arbeitsschutzbestimmungen oder Arbeitsbedingungen durch Anbieterinnen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes oder durch Vertragspartner des Bundes wirksam verhindert und allenfalls sanktioniert werden kann.

Postulatsbericht vom 17 August 2022 «Sanktionen am Ort der Erbringung der Leistungen ­ Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungsverfahren.» Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 19.3750

Energieautonomie der Immobilien des Bundes (Français)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Investitionsplan vorzulegen (allenfalls mittels Vierjahresplänen), um die Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich bis in 12 Jahren sicherzustellen.

2022 M 19.3784

Energieautonomie der Immobilien des Bundes.

Fotovoltaik-Offensive (Jauslin)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen (allenfalls etappierten) Investitionsplan vorzulegen, um die Versorgung seines Immobilienbestandes mit erneuerbarer elektrischer Energie innerhalb von 12 Jahren sicherzustellen.

Bericht in Erfüllung der Motionen vom 26. Oktober 2022 «Energieautonomie der Immobilien des Bundes».

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

47 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Staatssekretariat für Wirtschaft 2011 M 10.3626

Lebensmittelproduktion. Ökologische und soziale Zustände (Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Agrarverhandlungen bei der WTO sowie anderer internationaler Handelsverträge dafür einzusetzen, dass Umwelt- und Sozialnormen einen vergleichbaren Stellenwert erhalten wie der Abbau von tarifären Handelshemmnissen.

Die Schweiz integriert bereits seit 2010 rechtlich verpflichtende Bestimmungen zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung in alle ihre Freihandelsabkommen. Auch in der Welthandelsorganisation setzt sich der Bundesrat für das Anliegen der Motion ein, und es wurden entsprechende Initiativen lanciert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3011

Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung (Geschäftsprüfungskommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den methodischen ­ quantitativen und qualitativen ­ Möglichkeiten vorzulegen, anhand deren vor dem Abschluss von Freihandelsabkommen Nachhaltigkeitsstudien durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang wird er ersucht, die bestehenden Möglichkeiten für ein dynamisches und flexibles, an die Bedürfnisse der Schweiz angepasstes Analysemodell vorzustellen, welches einer breiten Definition der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen Rechnung trägt.

Postulatsbericht vom 25. Mai 2022 «Ex-ante-Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

48 / 70

BBl 2023 870

2020 M 19.3033

Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2019 M 19.3043

Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (Germann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein umfassendes Revitalisierungspaket zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Diversifizierung der Absatzmärkte vorzulegen.

In seiner Gesamtschau vom 16. Februar 2022 «Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz» hat der Bundesrat aufgezeigt, mit welchen zwölf Massnahmen er 2022 zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beiträgt (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 16.2.2022). Die meisten dieser Massnahmen wurden mittlerweile umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 19.3239

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der MasseneinwanderungsInitiative) (Bruderer Wyss)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, basierend auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) den Inländervorrang auf die Stellensuchenden der Invalidenversicherung (IV) auszuweiten.

Bericht des Bundesrates vom 24. August 2022 in Erfüllung der Motion 19.3239 «Zugang der Invalidenversicherung zum Informationsvorsprung im Rahmen der Stellenmeldepflicht.» Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.3480

Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken (Jositsch)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 ParIG beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die bestehende arbeitsmarktliche Massnahme des Berufspraktikums in der Bewältigung der Corona-Krise intensiviert werden kann.

Postulatsbericht vom 31. August 2022 «Angebote der Arbeitslosenversicherung für junge Erwachsene am Übergang II».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

49 / 70

BBl 2023 870

2020 P 20.3544

Die Resilienz der Schweizer Unternehmen stärken (Noser)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Risikovorsorge der Schweizer Unternehmen gestärkt werden kann. Im Vordergrund steht die Bildung steuerbefreiter Reserven, die von den Firmen in ausserordentlichen Situationen wie Seuchen, Kriegen oder schweren Störungen des Finanzsystems auf Beschluss des Bundesrats aufgelöst werden können. Eine Lösung kann an das frühere Instrument der Arbeitsbeschaffungsreserven anlehnen, wobei Optimierungen vorzuschlagen wären. Die Vor- und Nachteile, einschliesslich der wettbewerbspolitischen Folgen für die Firmen und den Schweizer Unternehmensstandort, sind umfassend zu beurteilen.

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Die Resilienz der Schweizer Unternehmen stärken».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 20.3268

Essentielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern (Häberli-Koller)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Abhängigkeit von internationalen Liefer- und Produktionsketten für essentielle Güter zu verringern. So soll die Versorgungssicherheit in zukünftigen Krisen besser gewährleistet werden und die nachhaltige Wirtschaft der Schweiz gestärkt werden.

Im Bericht vom 31. August 2022 «Essentielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern» wurde die Rolle der globalen Wertschöpfungsketten für die Versorgungssicherheit der Schweiz bei essenziellen Gütern untersucht (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 31.8.2022). Er zeigt auf, dass der Bundesrat mit seinen zahlreichen Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit den aktuellen Herausforderungen Rechnung trägt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2018 M 17.3975

Austragungsort der World Skills in der Schweiz (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Kandidatur zur Durchführung der Berufsweltmeisterschaft 2023 (World Skills) zu erarbeiten und die regelmässige Teilnahme an World Skills sowie Euro Skills zu ermöglichen.

Die Entscheidung über eine Kandidatur obliegt nicht dem Bund, sondern der Stiftung Swiss Skills, welche durch den Bund, die Kantone, Schulen und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam getragen wird. Deshalb hat die Stiftung Swiss Skills 2022 Abklärungen getroffen, ob sie tatsächlich eine Kandidatur für die WorldSkills oder 50 / 70

BBl 2023 870

EuroSkills einreichen will. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützte und begleitete diese Abklärungen.

Auf Grundlage der von SwissSkills vorbereiteten Entscheidungsgrundlagen hat der Bund im Sommer 2022 entschieden, die Kandidatur der Schweiz für die EuroSkills 2029 (oder 2031) finanziell auf der Grundlage von Artikel 54/55 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, Berufsbildungsgesetz, BBG (AS 2003 4557) zu unterstützen, vorausgesetzt, die Berufsverbände erkennen den Mehrwert eines solchen internationalen Anlasses für die Schweizer Berufsbildung und sind ebenfalls bereit, sich an den Kosten zu beteiligen.

SwissSkills hat das Interesse der Berufsverbände abgeklärt und die Schweizer Kandidatur für die EuroSkills 2029 bei den WorldSkills Europe angekündigt. Bis Mitte 2023 soll nun unter Federführung von SwissSkills der Austragungsort in der Schweiz bekannt sein und das formelle Bewerbungsdossier bei WorldSkills Europe eingereicht werden.

Die in der Motion geforderte Unterstützung für eine regelmässige Teilnahme der Schweiz an den WorldSkills und EuroSkills ist nicht abhängig vom Entscheid einer Kandidatur. Mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und der Stiftung Swiss Skills ist die Unterstützung sichergestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 18.3240

Höhere Fachschulen stärken (Fetz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihre Abschlüsse national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert sind. Erforderlich sind die Einführung eines Bezeichnungsschutzes, eidgenössische Titel, durch den Bund unterzeichnete Diplome sowie die Möglichkeit institutioneller Anerkennung.

2019 M 18.3392

Höhere Fachschulen. Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihre Abschlüsse national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert sind.

Die Höheren Fachschulen (HF) ermöglichen Berufsleuten ohne Maturität den Zugang zu einem Abschluss auf Tertiärstufe. Das HF-System wurde ganzheitlich geprüft. Damit die HF weiterhin attraktiv bleiben, braucht es gezielte Optimierungen. Diese wurden im Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen» verbundpartnerschaftlich erarbeitet und werden nun umgesetzt.

Die Arbeiten im Projekt haben gezeigt, dass die HF und ihre Abschlüsse mehrheitlich als ein gut funktionierendes System beurteilt werden. Optimierungsbedarf wurde vor allem im Bereich der Bekanntheit und Sichtbarkeit der HF gesehen ­ die Vorzüge der 51 / 70

BBl 2023 870

Abschlüsse müssen besser sichtbar gemacht werden. Es benötigt systemkonforme Massnahmen, welche das Profil und die Arbeitsmarktorientierung der HF weiter stärken, ohne zu einer Vermischung mit den Bildungsgefässen der Hochschulen zu führen: ­

Institutionen stärken: gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsrechts/ -schutzes für «Höhere Fachschule»;

­

Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor);

­

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und der Hochschulen;

­

Optimierung der Rahmenbedingungen für die Studierenden und die HF als Institution, insbesondere Überprüfung der Optimierung der heutigen öffentlichen Finanzierung der HF;

­

Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmassnahmen auf verschiedenen Ebenen.

Die Teilnehmenden des Spitzentreffens der Berufsbildung haben am 14. November 2022 die Arbeiten im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen» des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zur Kenntnis genommen und ein systemkonformes Massnahmenpaket gutgeheissen. Mit den von 2019 bis 2022 erfolgten, breit abgestützten Arbeiten ist der politische Auftrag der ganzheitlichen Überprüfung der aktuellen Positionierung der HF und ihrer Abschlüsse erfüllt worden. Zudem liegt ein Gesamtpaket an systemkonformen Massnahmen zur besseren Positionierung der HF vor, das nun weiterverfolgt und konkretisiert werden kann.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 18.3834

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Eymann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Bildungszusammenarbeit mit den Kantonen (Art. 61a BV) und auf der Basis von Artikel 53 des Ausländergesetzes (AuG) zu prüfen und zu berichten, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden kann.

Bericht des Bundesrats vom 29. Juni 2022 in Erfüllung der Motion «Frühe Sprachförderung in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

52 / 70

BBl 2023 870

2019 P 18.3959

Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (Wasserfallen Christian)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, 1.

wie eine nationale Strategie der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BSLB) entwickelt werden kann;

2.

wie die Eigeninitiative der für die BSLB zuständigen Kantone gefördert werden kann;

3.

wie der Bund selbst aktiv werden könnte und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.

Die Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) hat von 2018 bis 2021 eine nationale Strategie der Berufs-, Studien- und Laufbahn und einen Aktionsplan zur Umsetzung entwickelt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Möglichkeiten der Förderung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung durch den Bund abgeklärt.

Die Förderung erfolgt während der laufenden Periode 2021­2024 für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) über die Projektförderung gemäss den Artikeln 54 und 55 des Berfufsbildungsgesetzes (SR 412.10) in zwei prioritären Bereichen: ­

viamia: Von 2019 bis 2024 unterstützt der Bund die Kantone bei der Entwicklung und Umsetzung des Projekts «viamia ­ Kostenlose berufliche Standortbestimmung für Personen über 40 Jahre».

­

Umsetzung der nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung: Die Umsetzung der Strategie führt zu verschiedenen Projekten. Entsprechende Projektanträge der Kantone werden zurzeit mit dem SBFI abgeklärt.

Der Bund nutzt damit die gesetzlichen Möglichkeiten, gewisse Leistungen der Kantone für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung abzugelten und so zu einem qualitativ hochwertigen Angebot in der Schweiz beizutragen (vgl. Antwort des Bundesrats auf die Motion 22.3391 der WBK-N «Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren»). Entsprechende Projekte können auch in der BFI-Periode 2025­2028 im Rahmen der Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen geprüft werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3163

Unterstützung der Lehrbetriebe (Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat ergreift im Dialog und in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt gezielte und verhältnismässige Massnahmen, damit die Lehrbetriebe trotz der Gesundheits- und Wirtschaftskrise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können.

53 / 70

BBl 2023 870

2021 P 21.3352

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildungsgänge (Bulliard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu prüfen, um zu verhindern, dass als Folge der Corona-Pandemie eine ganze Generation von Lernenden der Berufsbildung und Studierenden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt ist.

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Berufsbildung wirksam entgegenzutreten, hatte der damalige Bundespräsident Guy Parmelin im Mai 2020 die Task Force «Perspektive Berufslehre» ins Leben gerufen. Dabei richtete der Bund den Förderschwerpunkt «Lehrstellen Covid-19» ein. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation konnte so im Rahmen bestehender Kredite (Art. 54 und 55 Berufsbildungsgesetz; SR 412.10) Projekte mit bis zu 80 Prozent der Kosten prioritär unterstützen. Wie der am 19. Juli 2022 publizierte Erfahrungsbericht (www.tbbk-ctfp.ch > Themen > Coronavirus) zeigt, konnte der Bund zwischen Mai 2020 und März 2022 96 Projekte zur Stabilisierung des Lehrstellenmarktes mit Beiträgen von insgesamt 23 Millionen Franken unterstützen. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunkts gelang es, ein bedürfnisorientiertes Unterstützungsinstrumentarium bereitzustellen. Zudem haben sich die Verbundpartner während der Corona-Pandemie für die Sicherstellung der Qualifikationsverfahren eingesetzt (berufliche Grundbildungen und kantonale Berufsmaturitätsprüfungen) und die gesetzlichen Grundlagen befristet angepasst. Lernende konnten dadurch einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss erlangen. Auch wurde sichergestellt, dass Absolvierende der Sekundarstufe II sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich einen weiterführenden Studiengang auf Tertiärstufe aufnehmen konnten.

Die Berichterstattung 2020­2022 der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen zeigt, dass die Hochschulen den Betrieb von Lehre und Forschung mit digitalen Instrumenten aufrechterhalten haben, um so bald als möglich Präsenzformen mittels Teststrategien und Zertifkatspflicht wiedereinzuführen. Dies galt auch für die Durchführung der Prüfungen. Wo die Lehre auf Infrastruktur oder Interaktion angewiesen war, wurden diese unter Einhaltung strengster Gesundheitsvorschriften und Bewilligungspflichten durchgeführt. Für Studierende ohne gültiges Covid-Zertifikat wurden Online-Angebote zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen haben zudem neue finanzielle
Massnahmen vorgesehen oder bestehende aktiviert. Auch für die psychische Gesundheit der Studierenden wurden Vorkehrungen entwickelt oder bestehende ausgebaut.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2021 P 20.4285

Berufsbildung und Gleichstellung. Lust und Kompetenzen vermitteln, unternehmerisch tätig zu werden, Frauen wie Männern und in allen Branchen (FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Inhalte der vom Bund anerkannten Ausbildungsprogramme (höhere Fachschulen, Fachhochschulen usw.) einem Vergleich zu unterziehen. Untersucht werden soll, welchen Stellenwert in diesen Pro54 / 70

BBl 2023 870

grammen dem Unternehmertum zukommt (Entwicklung von Managementkompetenzen, Führung von Teams, Buchhaltung usw.). Dabei sollen insbesondere traditionelle Männerberufe und traditionelle Frauenberufe auf diesen Aspekt hin verglichen werden. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, Lösungen vorzuschlagen, wie zu erreichen wäre, dass alle Ausbildungen diesen unternehmerischen Aspekten den ihnen gebührenden Stellenwert einräumen.

Postulatsbericht vom 23. November 2022 «Unternehmertum und Gleichstellung in der Berufsbildung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2019 P 19.3988

Digitalisierung im Agrarsektor. Rolle des Bundes (Bourgeois)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Punkte zu behandeln: a.

Aufstellung der landwirtschaftlichen Datenbanken auf Bundesebene, die in einem Kompetenzzentrum für landwirtschaftliche Daten gespeichert sind oder sein könnten;

b.

Rolle und Kompetenzen des Bundes auf dem Gebiet der Digitalisierung in der Landwirtschaft, vor allem auf dem Gebiet der Datenverwaltung;

c.

Möglichkeit der Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Verwaltung der landwirtschaftlichen Daten;

d.

Regeln, die festgelegt werden müssen, damit die landwirtschaftlichen Daten das Eigentum des Landwirtschaftsbetriebs bleiben und der Schutz der Daten garantiert ist;

e.

Auswirkungen einer Zentralisierung der landwirtschaftlichen Daten und ihrer Bereitstellung an Landwirtschaftsbetriebe auf die Administration und das Betriebsmanagement.

Postulatsbericht vom 18. Mai 2022 «Digitalisierung im Agrarsektor. Rolle des Bundes».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 20.3931

Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik (Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens im Jahr 2022 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte vertieft zu prüfen: ­

Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Selbstversorgungsgrades.

55 / 70

BBl 2023 870

­

Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion.

­

Möglichst weitgehende Schliessung der Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette inklusive Konsum.

­

Reduktion der Komplexität und Fokussierung auf besonders wirksame agrarpolitische Instrumente; Reduktion des administrativen Aufwandes für die Landwirtschaft und Reduktion der Verwaltung beim Bund und den Kantonen.

­

Rahmenbedingungen schaffen für eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit und wirtschaftliche Perspektive für die Land- und Ernährungswirtschaft.

­

Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften für die Produktion unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen.

2021 P 21.3015

Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik.

Ergänzung des Auftrags an den Bundesrat (Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Bericht über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik in Erfüllung des Postulats 20.3931 mit folgenden weiteren Aspekten zu ergänzen: ­

Förderung und Unterstützung von Direktverkauf und kurzen Vertriebswegen

­

Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung, z. B. Vorgehen gegen eine übermässige Standardisierung von Obst und Gemüse oder andere Massnahmen, die in das Gesetz aufgenommen werden könnten.

Postulatsbericht vom 22. Juni 2022 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 17.3655

Tierwohlprogramm «Weide für Kälber und Jung-/Mastvieh» (Schelbert)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, wenn möglich per 1. Januar 2019 ein RAUS-Weide-Programm für männliche wie weibliche Kälber sowie für das Jung-/Mastvieh einzuführen und den Aufwand dafür fair abzugelten.

Für Kälber, Jung- und Mastvieh wurde per 1. Januar 2019 im RAUS-Programm ein Zusatzbeitrag für die Weide eingeführt (Art. 75 Abs. 2bis der Direktzahlungsverordnung, SR 910.13, AS 2018 4149). Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets zur parlamentarischen Initiative 19.475 («Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren») hat der Bundesrat am 13. April 2022 entschieden, den Auslauf generell zu stärken. Auf den 1. Januar 2023 wird mit der Änderung vom 2. November 2022 der Direktzahlungsverordnung (Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, AS 2022 264) der Zusatzbeitrag für Weide aufgehoben und ein allgemeiner Weidebeitrag für das Rindvieh eingeführt.

56 / 70

BBl 2023 870

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2021 M 21.3229

Erhaltung einheimischer Nutztierrassen (Rieder)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zeitnah auf Verordnungsebene die erforderlichen Anpassungen zur Förderung erhaltenswerter einheimischer Nutztierrassen zu erlassen. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf diejenigen Rassen zu legen, welche für die einzelnen Landesregionen eine prägende Bedeutung in landwirtschaftlicher, touristischer, kultureller und identitätsstiftender Hinsicht haben. Das Tierzuchtbudget ist mit den nötigen Mitteln auszustatten.

Das Anliegen der Motion wurde im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 umgesetzt. Der Bundesrat hat am 2. November 2022 mit der Änderung der Tierzuchtverordnung (SR 916.310, AS 2022 758) für die Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen auf den 1. Januar 2023 Beiträge für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus «kritisch» und «gefährdet» eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 2020 M 20.3448

Für einen Wiederaufbau des Ethanol-Pflichtlagers in der Schweiz (Michaud Gigon)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche rechtlichen Massnahmen zu ergreifen, um das Ethanol-Pflichtlager des Bundes wiederaufzubauen oder Dritte damit zu beauftragen.

Über den Aufbau einer Pflichlagerhaltung für Ethanol wurde von März bis Juni 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt (www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > WBF > Ethanolpflichtlagerverordnung). Die Vernehmlassungsteilnehmer lehnten eine Pflichtlagerhaltung aufgrund der strukturellen Eigenheiten des Ethanolmarktes in der Schweiz jedoch mehrheitlich ab.

Daher hat der Bundesrat das WBF beauftragt, für die Jahre 2023 bis 2027 mit der Alcosuisse AG einen Sicherstellungsvertrag für die Lagerhaltung von 6000 Tonnen Ethanol zu vereinbaren. Der Vertrag wurde im April 2022 unterzeichnet und der notwendige Verpflichtungskredit im Rahmen des Nachtrags zum Voranschlag 2022 vom Parlament genehmigt. Das Lager ist aufgebaut.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

57 / 70

BBl 2023 870

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bundesamt für Verkehr 2019 P 19.4199

Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr (Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem er die Tarifgestaltung und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten auslotet.

Postulatsbericht vom 2. Dezember 2022 «Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 21.3597

Zukunft des Güterverkehrs (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, bis spätestens Ende des 1. Quartals 2022 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Schienen-Güterverkehrs-Politik vorzulegen. Dabei sind bezüglich des Binnen- und Import/Exportverkehrs insbesondere folgende Aspekte vertieft zu prüfen: ­

Welche Güter und Verkehrsrelationen können im Inland, ökonomisch und ökologisch sinnvoll mit der Bahn transportiert werden?

­

Wo machen der Import und Export von Gütern per Bahn, geografisch und wirtschaftlich Sinn?

­

Was ist der Beitrag des Schienen-Güterverkehrs zur Landesversorgung mit Gütern?

­

Was ist der Beitrag des Schienen-Güterverkehrs zur Verkehrsverlagerung?

­

Was ist der Beitrag des Schienen-Güterverkehrs für eine nachhaltige, klimaund ressourcenschonende Ausrichtung der Lieferketten?

­

Wie sind Wirkung und Zielerreichung eines marktorientierten und eigenwirtschaftlichen Angebots von SBB Cargo AG zu beurteilen? bezüglich Organisationsstruktur, Verlagerungseffekte, Verkehrsleistung, Infrastrukturen, Bedienungspunkte, Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft und Personalbestand, klima- und ressourcen schonender Ausrichtung der Lieferketten

­

Was sind die Auswirkungen und Perspektive der strategischen Neuausrichtung von SBB Cargo AG?

­

Was sind die die politischen Szenarien für die Weiterentwicklung des Schienen-Güterverkehrs und gegebenenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf?

58 / 70

BBl 2023 870

­

Welche Rahmenbedingungen bei der Schieneninfrastrukturbenutzung (Trassenpreise) und der Finanzierung der nötigen Investitionen sind erforderlich, damit das Angebot möglichst flächen- und kostendeckend betrieben werden kann?

­

Welche Investitionen in neues Rollmaterial, in Automatisation und Digitalisierung sind nötig und wie können diese finanziert werden?

Postulatsbericht vom 30. März 2022 «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2020 M 20.3916

Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Übernahme der EU-Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen.

Dem Anliegen der Motion wurde mit der Totalrevision vom 24. November 2022 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941, AS 2022 802) Rechnung getragen. Die Verordnungsänderung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Energie 2020 P 20.3000

Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Strategie, allenfalls mit Varianten, für die Regulierung der Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) vorzulegen. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden: 1.

Es sollen Investitionen möglich sein, die zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winter beitragen.

2.

Es sollen Anreize bestehen, die jährliche Dauer des Betriebs dieser Anlagen mit fossilen Energieträgern so einzuschränken, dass diese Anlagen nur dann in Betrieb sind, wenn dies für die Stromversorgung unbedingt notwendig ist.

3.

Es soll vermieden werden, dass diese Anlagen in Betrieb sind, wenn genügend Solarenergie (oder eine andere Form erneuerbarer Energien) vorhanden ist.

59 / 70

BBl 2023 870

4.

Es soll sichergestellt werden, dass die Wärme meistens verwertet wird.

Im Bericht soll zudem untersucht werden, welche Art und welche Grösse von Anlagen (von WKK mit Brennstoffzellen-Batterien für Einfamilienhäuser bis zur an ein Fernwärmenetz angeschlossenen Gasturbine) sich hierfür am besten eignen.

Postulatsbericht vom 2. Dezember 2022 «Zukunftsstrategie für die Wärme-KraftKopplung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2018 M 17.4317

Fairere Verfahren im Strassenverkehr (Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) bzw. der einschlägigen Verordnungen oder Weisungen vorzulegen, um mehr Rechtsstaatlichkeit in die Verfahren rund um den Entzug von Führerausweisen zu bringen.

Der Bundesrat hat Artikel 54 Absatz 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) mit der Revision vom 22. Juni 2022 von Artikel 33 Absatz 2 der Strassenverkehrskontrollverordnung (SR 741.013; AS 2022 406) dahingehend präzisiert, dass abgenommene Führerausweise neu innert drei Arbeitstagen der Entzugsbehörde übermittelt werden müssen. Bisher fehlte eine konkrete Frist. Weiter wird die Entzugsbehörde verpflichtet, polizeilich abgenommene Führerausweise innert 10 Arbeitstagen zurückzugeben, sofern sie nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen muss (Revision vom 22. Juni 2022 von Art. 30 der Verkehrszulassungsverordnung [VZV; SR 741.51; AS 2022 407]). Vorsorgliche Entzüge müssen zudem auf Verlangen der betroffenen Person alle drei Monate überprüft werden (Art. 30a VZV in der Fassung gemäss AS 2022 407).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 17.3520

Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen! (Graf-Litscher)

Eingereichter Text: Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sollen so angepasst werden, dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen nach den Artikeln 16ff. SVG die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrerinnen und -fahrern die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren.

Mit der Revision vom 22. Juni 2022 von Artikel 33 Absatz 5 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51; AS 2022 407) wurde die Möglichkeit geschaffen, Personen während eines Führerausweisentzugs Fahrten zur Berufsausübung zu bewilligen.

60 / 70

BBl 2023 870

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 18.3420

Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie (Bourgeois)

Eingereichter Text: Ich beauftrage den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass das Gewicht elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie kompensiert wird.

Die Umsetzung der Forderung der Motion wurde mit der Änderung vom 17. Dezember 2021 von Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe f Ziffer 2 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51; AS 2022 15) erfüllt. Die Anpassung der Gewichtsbestimmungen ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2021 M 20.3524

Weniger Sozialdumping und mehr Kostenwahrheit beim Strassentransport. Berufschauffeure und Berufschauffeusen sollen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen (Storni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Chauffeurverordnung dahingehend anzupassen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.

Der Gütertransport auf der Strasse geniesst eine Vorzugsposition gegenüber dem Gütertransport auf der Schiene, auch wegen der Arbeitsbedingungen: Diese werden zwar durch die Chauffeurverordnung geregelt, sind aber trotzdem belastend, weil die Fahrerinnen und Fahrer gezwungen sein können, ganze Wochen in ihren Fahrzeugen zu verbringen, Wochenenden eingeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fahrpersonal aus Osteuropa, das zu extrem tiefen Löhnen angestellt wird; man spricht von 600 Euro pro Monat.

Verschiedene europäische Länder haben Regelungen erlassen, die es verbieten, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen.

Diese Regelungen zielen darauf ab, das Sozialdumping einzudämmen. Sie wollen aber auch einem Wettbewerb Grenzen setzen, der nahe an der Unlauterkeit steht und der von ausländischen Transportunternehmen ausgeht, die davon abhängig sind, dass sie ihr Personal zu solchen Arbeitsbedingungen anstellen können.

Kürzlich hat Dänemark, wo eine entsprechende Regelung seit Jahren in Kraft ist, die Sanktionen auf 10 000 Kronen (ca. 1500 Franken) für die Fahrerin oder den Fahrer und 20 000 Kronen (3000 Franken) für den Fahrzeughalter erhöht. Dies zeigt, dass das Problem existiert und dass es angegangen werden muss.

Der Wettbewerb im internationalen Gütertransport auf der Strasse, der auf inakzeptablen Arbeits- und sozialen Bedingungen und damit auf Dumpingpreisen beruht, schadet nicht nur den Schweizer Transportunternehmen, sondern ist auch problema-

61 / 70

BBl 2023 870

tisch mit Blick auf die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Art. 84 der Bundesverfassung).

Verbietet man den Fahrerinnen und Fahrern, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, so würde dies ­ neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer ­ zu einer Verbesserung der Kostenwahrheit beim Güterverkehr auf der Strasse beitragen.

Mit der Revision vom 17. November 2021 der Chauffeurverordnung (SR 822.221; AS 2021 792) wurde Artikel 11 Absatz 6 dahingehend angepasst, dass die regelmässigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht (mehr) im Fahrzeug verbracht werden dürfen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2019 P 19.4043

Nachhaltiges Mobilfunknetz (Häberli-Koller)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht zu erstatten, wie eine nachhaltige Ausgestaltung der Mobilfunknetze erzielt werden kann, um optimalen Strahlenschutz zu erreichen und dabei die Einführung von 5G und der kommenden Technologien innert vernünftiger Zeiträume sicherzustellen. Der Bericht soll auch objektiv darstellen, welche Vor- und Nachteile ein einheitliches Mobilfunknetz in der Schweiz gegenüber der heutigen mobilen Versorgung mit drei Anbietern hätte und wie die Datenübertragung mittels Glasfaser gefördert werden könnte.

Postulatsbericht vom 13. April 2022 «Nachhaltiges Mobilfunknetz» (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Geschäfte des Bundesrates > Nachhaltiges Mobilfunknetz).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 19.3574

Offensive für einen digitalen Service public (Marti Min Li)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie vorzulegen, wie er den digitalen Service public stärken und ausbauen könnte. Dabei geht es um Fragen der digitalen Infrastruktur im engen und im weiteren Sinne wie beispielsweise Umgang und Besitz von Daten (z. B. Förderung von Datengenossenschaften oder Investitionen in Plattformen als Infrastruktur), um eine Stärkung der digitalen Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner (E-Governement, bürgernahe Verwaltung), aber ebenso die Förderung von Innovationen und digitalen Prozessen innerhalb der Verwaltung und weitere Bereiche des Service public, in denen Digitalisierung eine wichtige Rolle spielt oder spielen wird wie Gesundheit oder Bildung.

Grundlagenbericht vom 12. Oktober 2022 «Digitaler Service public» sowie ergänzend dazu der Bericht des UVEK und des EDA vom 30. März 2022 «Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung»

62 / 70

BBl 2023 870

(www.bakom.admin.ch > Digitalisierung und Internet > Digitalisierung > Datenpolitik > Digitale Selbstbestimmung).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2018 P 18.3509

Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen (Noser)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, systematisch aufzuzeigen, wo relevante Potenziale für höhere Energie- und Ressourceneffizienz sowie Kreislaufwirtschaftsansätze nicht ausgeschöpft werden und welches die Hauptgründe hierfür sind.

Der Bericht soll dabei insbesondere auch jene Fälle identifizieren, wo bestehende Gesetze, Verordnungen und Reglemente die Nutzung dieser Potenziale behindern oder entsprechende Anpassungen eine Verbesserung bringen können.

Postulatsbericht vom 11. März 2022 «Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3610

Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement.

Grundlagenbericht (Rieder)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Grundlagenbericht zur aktuellen Situation der Schweiz im Bereich der Wasserversorgungs-sicherheit sowie des Wassermanagements zu erstellen.

Postulatsbericht vom 18 Mai 2022 «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement. Grundlagenbericht».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 15.3733

Streichung der VOC-Abgabe (Wobmann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die VOC-Abgabe ersatzlos zu streichen.

Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (SR 814.018, AS 2022 160) am 23. Februar 2022 verabschiedet. Sie wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

63 / 70

BBl 2023 870

2019 P 18.3196

Wie kann künftig ein ökologischer, effizienter und wirtschaftlich rentabler Umgang mit Kunststoffen garantiert werden?

(Thorens Goumaz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat soll darlegen, wie er künftig einen ökologischen, effizienten und wirtschaftlich rentablen Umgang mit Kunststoffen garantieren kann.

2019 P 18.3496

Aktionsplan zur Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt (Munz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht über die Quellen und Eintragswege von Plastik und Mikroplastik in die Umwelt sowie die Auswirkungen des Plastiks auf die Umwelt und die Gesundheit zu erarbeiten und zu prüfen, ob ein Aktionsplan zur Reduzierung der Einträge in die Umwelt ein zweckmässiges Instrument zur Reduzierung der Plastikbelastungen sein könnte.

2021 P 19.3818

Millionen Tonnen von Plastik einsparen, ersetzen oder recyclen statt verbrennen oder exportieren (Flach)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Gebrauch von Kunststoffen in der Land- und Bauwirtschaft vermindert, durch ressourcenschonendere Alternativen ersetzt und der Anteil des Recyclings erhöht werden kann.

2021 P 19.4355

Plastikmüll. Vermeiden und wiederverwerten statt exportieren (Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz in Bezug auf die Umweltverschmutzung durch Einwegplastik ihre Verantwortung wahrnehmen und die Abläufe im Sinne der Kreislaufwirtschaft verstärken kann.

Der Bericht soll insbesondere enthalten: 1.

Eine Analyse zum Stand der Schweiz im internationalen Vergleich. Es soll dargelegt werden, wie viel Plastik in der Schweiz und in den Nachbarländern pro Kopf verbraucht, stofflich und thermisch verwertet, rein stofflich rezykliert oder ins Ausland exportiert wird. Aufgrund der Zahlen soll das effektive Potenzial der Plastik-Kreislaufwirtschaft in der Schweiz dargelegt und der Bedarf an politischen Massnahmen (z. B. Sammelquoten, Ausfuhrbestimmungen, Verordnungs- und Gesetzesrevisionen usw.) abgeleitet werden.

2.

Eine Analyse zum aus der Schweiz exportierten Plastik und eine Auslegeordnung darüber, wie der Bundesrat sicherstellt, dass kein Plastik aus der Schweiz in minderwertiger Qualität exportiert wird, das schlussendlich in den Empfängerländern im Meer landet.

3.

Eine Strategie, wie parallel zu den laufenden Verhandlungen mit asiatischen Staaten Programme oder Projekte hin zu einer Plastik-Kreislaufwirtschaft in diesen Ländern etabliert werden können. In die entsprechenden Überlegun-

64 / 70

BBl 2023 870

gen sind die Umweltprogramme von SECO und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit einzubeziehen, welche im Bereich Plastik einen Schwerpunkt bilden sollen.

4.

Ein Bericht darüber, wie Pilotprojekte zu Plasmaverfahren des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Umwelt unterstützt werden können, mit welchen aus Plastik speicherfähiges Gas und daraus Strom produziert werden kann.

Postulatsbericht vom 23. September 2022 «Kunststoff in der Umwelt».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.3829

Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung (Chevalley)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung auszuarbeiten. Dieser Plan soll die bereits umgesetzten Massnahmen auflisten und deren Wirkung prüfen. Falls nötig soll er weiterführende Massnahmen zu den verschiedenen Stossrichtungen vorschlagen, damit das Ziel einer Food-Waste-Reduktion von 50 Prozent bis 2030 erreicht werden kann. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Index zu präsentieren, mit dem der Rückgang der Verschwendung in den verschiedenen betroffenen Sektoren regelmässig überprüft werden kann.

Postulatsbericht vom 6. April 2022 «Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 18.4099

Bereitstellung von Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren bereitzustellen. Die Ressourcen sollen für die Umsetzung folgender Massnahmen bereitgestellt werden: 1.

Weiterführung und Erweiterung bestehender Massnahmen zur Konsolidierung des schweizerischen Warnsystems (Sicherstellung eines krisensicheren Vorhersage- und Warnsystems, Entwicklung einer neuen Generation von Unwetterwarnungen für eine mobile und digitale Gesellschaft);

2.

neue Massnahmen zur Weiterentwicklung des schweizerischen Warnsystems (Entwicklung von Trockenheitswarnungen, Entwicklung von Warnung vor Massenbewegungsgefahren).

65 / 70

BBl 2023 870

Beschluss des Bundesrates vom 18. Mai 2022 «Zunehmende Trockenheit: Monitoring, Vorhersage, Information und Warnung» (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrates > 18.5.2022 > «Trockenheit: Bundesrat will nationales System zur Früherkennung und Warnung»).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3715

Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung (von Siebenthal)

Eingereichter Text: Die Waldbrandgefahr hat sich in den letzten 30 Jahren wegen der zunehmenden Trockenheit und den wärmeren Temperaturen verschärft. Gut die Hälfte der Waldbrände wird durch Menschenhand ausgelöst. Der Prävention von Waldbränden kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu. Um der Verschärfung der Situation durch die Klimaveränderung zu begegnen, muss die heutige Praxis der Waldbrandbekämpfung überprüft und dem aktuellen Bedarf und Stand der Technik angepasst werden.

1.

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob die Waldbrandpräventionsmassnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt werden sollten.

2.

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen noch zeitgemäss ist oder ob Prozesse effizienter gestaltet werden können. Zentrale Löschflugzeuge könnten zum Beispiel als Präventionsmassnahme vom Bund koordiniert werden.

3.

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob die Schweiz für grossflächige Waldbrände und solche mit grossem Ausdehnungspotenzial (Wind, Trockenheit) gerüstet ist und ob in kurzer Zeit genügende Einsatzkräfte, Löschflugzeuge usw. verfügbar sind, um eine grossflächige Ausbreitung zu verhindern.

4.

Der Bundesrat wird gebeten, den Ausbau von schnell verfügbaren Löschmöglichkeiten (Löschwasserbecken, Sperren, Hydrantennetze usw.) zu prüfen.

5.

Der Bundesrat wird gebeten, neue Systeme zu prüfen, um Waldbrände effizienter zu bekämpfen, zum Beispiel neue Löschflieger, Systeme ohne Wasser.

Postulatsbericht vom 26. Januar 2022 «Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 19.4177

Eine Gesamtstrategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel (Hêche)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel vorzulegen. Die Strategie wird die Problematik als Ganzes (Waldschutz, Schadenbewältigung, Jungwaldpflege, Verwaldung, Auswirkungen auf die Waldfunktionen, Waldeigentümer, Waldwirtschaft usw.) einbinden und

66 / 70

BBl 2023 870

auch die Instrumente und finanziellen Mittel festlegen, die erforderlich sind, um die Multifunktionalität und die Nachhaltigkeit des Waldes in der Schweiz zu garantieren.

2020 P 20.3750

Anpassung der Wälder an die Klimaerwärmung.

Wie steht es um die Biodiversität? (Vara)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird damit beauftragt zum Thema der Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität der Wälder einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft wird, ob ­ in Ergänzung der Massnahmen, die zur Anpassung des Waldes an die Klimaerwärmung ergriffen werden ­ der Bundesversammlung der Entwurf zu einem Erlass vorzulegen ist oder zusätzliche Massnahmen zu ergreifen sind.

Postulatsbericht vom 2. Dezember 2022 «Anpassung des Waldes an den Klimawandel».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 19.4182

Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten? (Chevalley)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 30d des Umweltschutzgesetzes (USG) die sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffe mittels Verordnung so rasch wie möglich zu verbieten.

Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung der Chemikalien-RisikoreduktionsVerordnung (SR 814.81, AS 2022 162) am 23. Februar 2022 verabschiedet. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.3001

Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht mit Vorschlägen zu unterbreiten, der aufzeigt, wie im Rahmen der UVP die positiven und negativen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden können.

Postulatsbericht vom 23. November 2022 «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 19.3611

Stopp der Verschotterung von Grünflächen (Munz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die zunehmende Verschotterung von privaten und öffentlichen Grünflächen und Arealen aufzuzeigen, die damit einhergehende ökologische Verarmung sowie Massnahmen zur Vermeidung der Verschotterung zugunsten von biologisch wertvollen Grünanlagen.

67 / 70

BBl 2023 870

Postulatsbericht vom 16. Dezember 2022 «Stopp der Verschotterung von Grünflächen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Raumentwicklung 2015 P 15.3699

Entwicklung im Bereich der Raumplanung (N 25.9.2015, Bourgeois)

Eingereichter Text: Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, der folgende Informationen enthalten soll: 1. Auf der Grundlage der demografischen Entwicklung sollen zum einen wirtschaftliche, ökologische sowie forst- und landwirtschaftliche Perspektiven für jeden Kanton erstellt werden, und zum anderen sollen die Auswirkungen bis 2030, 2040 auf unser Land und insbesondere auf die landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt werden. 2. Aufgrund der Daten unter Ziffer 1 sollen schliesslich die Auswirkungen auf die Quote der Fruchtfolgeflächen, die von jedem Kanton nach dem Bundesbeschluss aus dem Jahr 1992 eingehalten werden muss, sowie der Selbstversorgungsgrad abgeschätzt werden.

Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan «Fruchtfolgeflächen» (www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Strategie und Planung > Konzepte und Sachpläne > Sachpläne des Bundes > Fruchtfolgeflächen) als Teil des «Massnahmenpakets zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden» verabschiedet (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen des Bundesrates > 8.5.2020). Ebenfalls einen Teil dieses Massnahmenpakets bilden die langfristige Finanzierung des Kompetenzzentrums Boden und der Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für eine schweizweite Bodenkartierung. Bei der Vorbereitung dieses Massnahmenpakets hat eine breit abgestützte Expertengruppe auch Abklärungen getroffen, die zum Teil auf die vom Postulanten genannten Anliegen eingehen. Diese Grundlagen wurden zusammen mit den Empfehlungen der Expertengruppe am 30. Januar 2018 publiziert. Relevante Informationen zur Überprüfung der kantonalen Kontingente bzw. der Quote, die von jedem Kanton am gesamtschweizerischen Mindestumfang einzuhalten ist, soll die schweizweite Bodenkartierung liefern. Die Arbeiten am Konzept zur Planung und Finanzierung sind weitestgehend abgeschlossen. Damit werden die Grundlagen gelegt, um die vom Postulanten gewünschten Erkenntnisse gewinnen zu können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

68 / 70

BBl 2023 870

2020 M 20.3008

Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die MinVV und die PAVV mit folgenden Eckpunkten abzuändern: MinVV ­

In der MinVV werden die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen bezeichnet. Hierbei werden die Namen der Kerne aufgeführt, nicht die einzelnen Gemeinden

­

Die MinVV enthält eine Delegationsnorm, die das UVEK ermächtigt, die beitragsberechtigten Gemeinden in der Departementsverordnung zum Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) festzulegen.

PAVV ­

In einem Anhang zur PAVV werden die beitragsberechtigten Gemeinden aufgelistet.

­

In der PAVV wird für die Kantone die Möglichkeit geschaffen, bei jeder neuen Generation Agglomerationsprogramme Anträge für eine punktuelle Anpassung dieses Anhangs zu stellen. Kriterium dafür ist der Grundsatz der räumlichen Kohärenz der Perimeter-Anpassung. Dazu kann der Richtplan als wichtige Grundlage dienen.

Am 1. Oktober 2021 traten die Änderung vom 25. August 2021 der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV; SR 725.116.21) sowie die Änderung vom 25. August 2021 der Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV; SR 725.116.214) in Kraft. Damit ist neu das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dafür zuständig, im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) die beitragsberechtigen Gemeinden festzulegen (Anhang 1 PAVV). Die Kantone oder Trägerschaften können dem UVEK im Rahmen jeder neuen Generation der Agglomerationsprogramme Anpassungen des Anhangs vorschlagen. Zur Vorbereitung der fünften Generation des PAV legten die Kantone und Trägerschaften dem Bundesamt für Raumplanung (ARE) Anfang 2022 Vorschläge zur Aufnahme oder Streichung beitragsberechtigter Gemeinden vor. Das ARE prüfte die Vorschläge und hiess sie überwiegend gut. Zusätzlich wurde der Anhang der PAVV infolge von Gemeindefusionen und Änderungen von Gemeindenamen bereinigt (Änderung vom 27. Oktober 2022, AS 2022 669). Im teilrevidierten Anhang der PAVV werden die Anpassungen (Ergänzungen, Streichungen, Namensänderungen) der beitragsberechtigten Gemeinden aufgeführt, geordnet nach den Agglomerationen. Die Änderung der PAVV vom 27. Oktober 2022 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

69 / 70

BBl 2023 870

70 / 70