BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesgesetz über den Erwerbsersatz

Entwurf

(Erwerbsersatzgesetz, EOG) (Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 30. März 20231 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 19523 wird wie folgt geändert: Art. 16d Abs. 3 Er endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wiederaufnimmt oder wenn sie stirbt; er endet jedoch nicht vorzeitig, wenn die Mutter als Ratsmitglied an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt, an denen eine Vertretung nicht vorgesehen ist.

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II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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SR 834.1

2023-1013

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Erwerbsersatzgesetz (Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen)

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