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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Alpnach; Militärflugplatz Alpnach, Ersatz Munitionsanlage vom 18. April 2023

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 19. Oktober 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz der Munitionsanlage auf dem Militärflugplatz Alpnach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. April 2023

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2023-1138

BBl 2023 974

BBl 2023 974

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