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Genehmigung Richtplananpassung Windenergiegebiet Honegg Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 25. April 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 20. April 2023 wird die Richtplanänderung des Kantons Appenzell Innerrhoden betreffend das Windenergiegebiet Honegg, soweit es sich innerhalb des Kantons befindet, mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans aufgefordert, ­ das Objektblatt Nr. E 6 gemäss der Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (SR 730.0), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, dem Konzept Windenergie des Bundes vom 25. September 2020 und dem Merkblatt Windenergie vom 17. August 2022 bei der nächsten Richtplanänderung anzupassen; ­ das Windenergiegebiet Honegg, das innerhalb des Kantons Appenzell Innerrhoden liegt, als definitiven Standort für einen Windpark in der Gesamtrichtplankarte zeitnah nachzutragen; ­ die von ihm bezeichneten potentiellen Windenergiegebiete nach erfolgter räumlicher Abstimmung als definitive Windenergiegebiete festzusetzen.

3.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung des Windenergiegebiets Honegg ­ die Schutzinteressen der Objekte Altstätten, Marbach und Trogen gemäss dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung zu berücksichtigen; ­ die Thematiken «Vogelzug» und «Brutvogelvorkommen» genauer zu untersuchen und zu berücksichtigen; ­ für den Bau der Windenergieanlagen die Vorbehalte zur Anpassung an das Instrumentenflugverfahren zu berücksichtigen und folglich die maximale Höhe der Windenergieanlagen (Blattspitzhöhe) im Windenergiegebiet Honegg auf 1374 m.ü.M. zu limitieren; ­ das Thema Grundwasserschutz im Rahmen der Standortwahl der Windenergieanlagen zu berücksichtigen.

2023-1309

BBl 2023 1135

BBl 2023 1135

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Tel. 071 788 93 53

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

4. Mai 2023

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Bundesamt für Raumentwicklung