BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein höhere Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Verein höhere Berufsbildung ASGS) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Diplom / Expertin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Diplom eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
3. Mai 2023
2023-1296
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
BBl 2023 1127
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