BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Gossau, Waffenplatz Herisau-Gossau, Kaserne Neuchlen; Erstellung von Modulbau Mitwirkung und Anhörung vom 12. Mai 2023 Gemeinde:

Gossau (SG)

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

Gegenstand:

Auf dem Kasernenareal Neuchlen des Waffenplatzes HerisauGossau soll aufgrund des gesteigerten Belegungsbedarfs von 180 Angehörigen der Armee (AdA) ein dreigeschossiger temporärer Modulbau auf dem Sportplatz südwestlich der Kaserne erstellt werden (Erdgeschoss: ca. 86 m x 16 m / 2 Obergeschosse: 51.5 m x 16 m / max Höhe Gesamtmodulbau: 9.5 m).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Projektdossier inkl. Planbeilagen Antrag um vorzeitigen Baubeginn Bericht Gewässerschutz während der Bauphase Entwässerungskonzept Entsorgungskonzept Brandschutzkonzept inkl. -pläne Energiekonzept Beleuchtungskonzept

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

2023-1359

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

BBl 2023 1170

BBl 2023 1170

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 15. Mai bis 15. Juni 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Bausekretariat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

12. Mai 2023

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2/2