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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Langnau bei Reiden; Lärmsanierung Mitwirkung und Anhörung vom 12. Mai 2023 Gemeinde:

Reiden

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

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Gegenstand:

Mit vorliegendem Projekt soll der Schiessplatz Langnau bei Reiden gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) saniert werden. Die Lärmsanierung umfasst insbesondere die Verlegung der Kurzdistanz (KD)-Boxen 1 und 2 vom Standort «Wanne links» nach Wanne «rechts». Die Lärmbelastung kann mit den vorgesehenen Massnahmen erheblich reduziert werden. Nach Umsetzung der Lärmmassnahmen werden die massgebenden Lärmgrenzwerte deutlich eingehalten.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Projektdossier inkl. Planbeilagen Diverse Konzepte Rodungsgesuch Lärmgutachten

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

2023-1360

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

BBl 2023 1171

BBl 2023 1171

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Mai bis 16. Juni 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Reiden, Bereich Bau & Infrastruktur, Grossmatte 1, 6260 Reiden

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG).

Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

12. Mai 2023

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sportt

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