BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Antrag der Schulleitung der ETH Zürich

Beschränkung der Zulassung Studierender für das Bachelor-Studium Humanmedizin an der ETH Zürich Sitzung des ETH-Rates. Beschluss vom 24./25. Mai 2023

Auf Antrag der Schulleitung der ETH Zürich, wird gestützt auf Artikel 16a Absatz 2 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911, beschlossen: 1.

An der ETH Zürich wird für den Eintritt in das Bachelor-Studium Humanmedizin ab Herbstsemester 2024 bis und mit Herbstsemester 2028 eine Zulassungsbeschränkung festgelegt.

2.

Es werden maximal 100 Studierende pro Jahr aufgenommen. Für die Zulassung ist die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten massgebend.

3.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt veröffentlicht.

4.

Mitteilung an: ­ die Generalsekretärin des WBF, ­ die Staatssekretärin des SBFI, ­ den Präsidenten der Schweizerischen Hochschulkonferenz, ­ die Präsidentin von Swissuniversities, ­ die Präsidenten der ETH Zürich und der ETH Lausanne sowie an die Direktorinnen und die Direktoren der Forschungsanstalten, ­ Medienmitteilung.

Für die Richtigkeit:

25. Mai 2023

Der Präsident des ETH-Rates: Michael O. Hengartner Die Protokollführerin des ETH-Rates: Barbara Schär

1

SR 414.110

2023-1613

BBl 2023 1293

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