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Bundesbeschluss

Entwurf

über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 30. Mai 20231 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 20232, beschliesst:

Art. 1 Die Bundesversammlung setzt eine Parlamentarische Untersuchungskommission nach den Artikeln 163ff. des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20023 ein.

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Die Kommission besteht aus je sieben Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates.

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Art. 2 Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung bildet die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS, soweit diese der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen.

1

Zu untersuchen ist die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit der in Absatz 1 genannten Behörden und Organe ­ sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten.

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BBl 2023 1366 BBl 2023 1368 SR 171.10

2023-1652

BBl 2023 1367

Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS. BB

BBl 2023 1367

Art. 3 Die Kommission erstattet den beiden Räten Bericht über ihre Untersuchung sowie über allfällige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel.

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Sie unterbreitet die nötigen Vorschläge für Massnahmen zur Behebung der Mängel.

Art. 4 Für die Erfüllung dieser Aufgabe wird der Kommission ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 5 Millionen Franken bewilligt.

Art. 5 1

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am Tage nach der Verabschiedung in Kraft.

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