BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

23.040 Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2023 (Immobilienbotschaft zivil 2023) vom 17. Mai 2023

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2023.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Mai 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2023-1471

BBl 2023 1355

BBl 2023 1355

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft zugunsten der folgenden Immobilienvorhaben die nachstehenden Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 218,1 Millionen Franken: Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Liebefeld, Erweiterung Verbindungsebene

21,1

Yaoundé, Neubau Kanzlei und Residenz

27,5

Zürich, Sanierung und Erweiterung Gewächshausareal Reckenholz

29,5

Weitere Immobilienvorhaben 2023

140,0

Total

218,1

2 / 16

BBl 2023 1355

Botschaft 1

Vorbemerkungen

1.1

Grundsätze

Generelle Immobilienpolitik Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) stellt mit seiner Immobilienpolitik die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 7,8 Milliarden Franken in den Vordergrund. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.

Nachhaltigkeit Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen: Es werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.

Die Neu- und Umbauten werden unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Bei Projekten in der Schweiz wird der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) standardmässig als Planungsgrundlage verwendet und die Anforderungen werden fallweise differenziert. Gemäss der Initiative Vorbild Energie und Klima des Bundes wird, wo dies möglich ist, bei Neubauten eine Zertifizierung nach SNBS oder Minergie-P/A/ECO angestrebt. Dabei wird die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energien anvisiert und es werden alle geeigneten Flächen mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet.

Damit nimmt das BBL eine Vorbildrolle im nachhaltigen Immobilienmanagement wahr und trägt den Aufträgen der Motion der Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrats vom 30. August 2010 (10.3638 «Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Bundesbauten»), der Motion Français vom 20. Juni 2019 (19.3750 «Energieautonomie der Immobilien des Bundes») und der Motion Jauslin vom 20. Juni 2019 (19.3784 «Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive») Rechnung.

1.2

Steuerung der Bauvorhaben

Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglichen Einsprachen und Rekursen nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.

Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom

3 / 16

BBl 2023 1355

5. Dezember 20081 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Verpflichtungskrediten abgetreten.

1.3

Ausweis der Honorarleistungen

Auf Wunsch der Finanzkommissionen werden die Aufwände für Honorarleistungen bei den nachfolgend spezifizierten Projekten separat ausgewiesen. In den jeweiligen Kapiteln «Finanzielle Auswirkungen» zu den Projekten werden unter der Überschrift «Investitionen» die Honorare für die Ausführungsphase und unter der Überschrift «Abgrenzung» die Honorare für die Vorstudien und Projektierungen einzeln dargestellt.

2

Verpflichtungskredite

2.1

Liebefeld: Erweiterung Verbindungsebene

Benutzer:

Bundesamt für Gesundheit (BAG) «Liebefeld, Erweiterung Verbindungsebene»: 21,1 Mio. Fr.

(Projekt-Nr. 2053.004)

2.1.1

Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Dezember 2022 die Eckwerte für die Weiterentwicklung der Unterbringungsplanung der zivilen Bundesverwaltung im Unterbringungskonzept (UK) flexible Arbeitsformen festgelegt. Dieses baut auf den bestehenden Grundsätzen des UK 2024 auf (Konzentration von Verwaltungseinheiten an Campus-Standorten, polyvalente Raumstrukturen, nachhaltige Standards und Devestition von unwirtschaftlichem Eigentum) und schafft im Grossraum Bern auf den Campus Arealen optimale Voraussetzungen für flexible Arbeitsformen und nicht persönlich zugeordnete Arbeitsplätze.

Der Campus Süd in Liebefeld gliedert sich in mehrere Gebäude mit heute insgesamt rund 1500 Arbeitsplätzen für das BAG, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS). Das Parlament hat mit der zivilen Baubotschaft 20082 den Neubau des Verwaltungsgebäudes für das BAG und die Verbindungsebene genehmigt. Diese wurden 2015 in Betrieb genommen. Die Verbindungsebene verbindet unterirdisch das BAG und das BLW. Sie beherbergt gemeinschaftliche Nutzungen wie die Loge des Campus, Sitzungszimmer, Konferenzbereiche und die Cafeteria. Zudem befinden sich zwei Gebäude mit Labor- und Büroflächen auf 1 2

SR 172.010.21 BBl 2008 5857 Ziff. 2.2

4 / 16

BBl 2023 1355

dem Campus, welche durch Agroscope und das BLV genutzt werden. Der geplante Umzug von Agroscope nach Posieux ermöglicht ab 2026 den weiteren Ausbau des Campus gemäss dem UK flexible Arbeitsformen.

Als Vorleistung für den wirtschaftlichen weiteren Ausbau des Campus Süd sowie um mobil-flexible Arbeitsformen einzuführen, soll die bestehende Verbindungsebene erweitert werden. Damit werden die Gebäude räumlich und technisch verbunden, das BLV in das Zutritts- und Sicherheitskonzept eingebunden und die Auflagen aus dem örtlichen Überbauungsplan für den weiteren Ausbau sichergestellt.

2.1.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die zweigeschossige unterirdische Erweiterung der bestehenden Verbindungsebene verbindet das BAG, das BLW sowie neu das BLV. Sie stellt ein einheitliches Zutrittsund Sicherheitsdispositiv der drei Bundesämter sicher, gewährleistet deren interne Verbindung, optimiert die Wege der Mitarbeitenden und vernetzt die Haustechnik auf dem Campus. Die multifunktionalen Arbeitsflächen ermöglichen es, flexible Arbeitsformen auf dem Campus umzusetzen.

Als Vorleistung für weitere Ausbauetappen auf dem Campus wird die bestehende Einstellhalle um die geforderten Parkplätze für einen Maximalausbau gemäss Überbauungsplan erweitert.

Gleichzeitig wird die bestehende Photovoltaikanlage auf dem Dach des BAGGebäudes maximal ausgebaut.

Nutzung und Raumprogramm Das erste Untergeschoss (Gartengeschoss) beherbergt 545 Quadratmeter multifunktionale Räume, die als Sitzungszimmer, Projekträume oder Arbeitsplätze nutzbar sind.

Diese sind über Innenhöfe und Böschungen natürlich belichtet. Auf diesem Stockwerk befinden sich zudem die entsprechenden Nebenräume und technische Infrastrukturen.

Im zweiten Untergeschoss werden zusätzlich rund je 50 Auto- sowie Fahrradabstellplätze realisiert. Die Erschliessung erfolgt über die Zufahrtsrampe der bestehenden Einstellhalle.

Standards Der Umbau wird nach den Standards SNBS, Minergie-P-ECO und GI errichtet. Er wird unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.

Spezielle Herausforderungen Der Baustellenperimeter liegt im Zentrum des bestehenden Campus und erfordert spezielle bauliche und organisatorische Massnahmen.

5 / 16

BBl 2023 1355

2.1.3

Termine

Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant: ­ Projektierung

2021­2023

­ Ausführung

2024­2026

­ Inbetriebnahme

2.1.4

2026

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Die Erweiterung der Verbindungsebene ist ein Schlüsselprojekt, um den Campus Süd gemäss dem UK flexible Arbeitsformen weiterzuentwickeln. Die räumliche und technische Verbindung der bestehenden Gebäude ist notwendig für den sicheren und effizienten Betrieb und schafft die Voraussetzung für einen weiteren wirtschaftlichen Ausbau des Campus. Dank der idealen Lage werden die zusätzlichen Parkplätze über die bestehende Zufahrtsrampe erschlossen, was langfristig die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von maximal 50 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche, werden mit rund 90 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Basierend auf dem Projekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: Fr.

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal

18 600 000 600 000 19 200 000

­ davon Honorare 2,5 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit 10 % Verpflichtungskredit «Liebefeld, Erweiterung Verbindungsebene» Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung: Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude Indexstand: Oktober 2022 = 115,6 (Basis Oktober 2020 = 100,0)

6 / 16

1 900 000 21 100 000

BBl 2023 1355

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 1,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.

2.2

Yaoundé: Neubau Kanzlei und Residenz

Benutzer:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Ressourcen (DR EDA) «Yaoundé, Neubau Kanzlei und Residenz»: 27,5 Mio. Fr.

(Projekt-Nr. 5831.004)

2.2.1

Ausgangslage

Als offizielle Vertretung der Schweiz deckt die Botschaft in Yaoundé, Kamerun, mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Die Botschaft vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur. Kamerun ist im Weiteren langfristig ein Baustein des Schweizer Aussennetzes in der Subsahararegion.

Die Schweizer Vertretung in Yaoundé ist derzeit in zwei gemieteten Gebäuden untergebracht, je eines für die Kanzlei und die Residenz. Der Bund besitzt ein 2400 Quadratmeter grosses Grundstück im Stadtteil Bastos, wo sich die meisten Botschaften anderer Nationen befinden. Ziel ist es, auf diesem Grundstück der Botschaft eine flexible und funktionale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Immobiliensituation in Kamerun langfristig zu sichern.

2.2.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Das bundeseigene Grundstück befindet sich im nördlich vom Zentrum gelegenen Wohnquartier Bastos. Das Projekt besteht aus drei Gebäudeteilen; dem dreigeschossigen Kanzleigebäude, der zweigeschossigen Residenz sowie dem eingeschossigen Verbindungsbau mit zentralem Hof.

Nutzung und Raumprogramm Die Kanzlei umfasst 22 Arbeitsplätze, welche sich auf die verschiedenen Sektionen der diplomatischen und konsularischen Dienste verteilen. Im obersten Geschoss ist eine Dienstwohnung untergebracht, welche bei künftigem Bedarf zu 10 bis 15 Arbeitsplätzen umgenutzt werden kann.

7 / 16

BBl 2023 1355

Der private Teil der Residenz dient der Botschafterin oder dem Botschafter als Wohnung, während der repräsentative Teil allen Mitarbeitenden mit Repräsentationsaufgaben für offizielle Anlässe zur Verfügung gestellt wird.

Im Verbindungsbau befinden sich der Gemeinschaftsbereich mit betriebsnotwendigen Diensträumen sowie der repräsentative Salon der Residenz.

Die drei Gebäudeteile nutzen die Parzellengeometrie voll aus. Die erforderlichen Parkplätze befinden sich in der Einstellhalle, über welche auch die Anlieferung erfolgt.

Standards Das Raumprogramm und die Nutzflächen von Kanzlei, Residenz, Dienstwohnung und Gemeinschaftsräumen entsprechen den gültigen räumlichen Standards für Bauten im Ausland. Die Schweizer Vorschriften betreffend Erdbebensicherheit werden eingehalten.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf Nachhaltigkeit gelegt (Recycling von Baumaterialien, Biodiversität, maximal mögliche Stromproduktion mit einer Photovoltaikanlage, Regenwassernutzung, lokal hergestellte erdgepresste Ziegelsteine, autarke Biokläranlage sowie ein CO2-neutraler Gebäudebetrieb).

Spezielle Herausforderungen Der Baubewilligungsprozess, die Inflationsschwankungen sowie unterbrochene Lieferketten bei den Bauteilen könnten im Rahmen dieses Projekts spezifische Massnahmen erforderlich machen.

Für dieses Projekt wurde eine prognostizierte Teuerung von rund 7 Prozent über drei Jahre eingerechnet.

2.2.3

Termine

Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant: ­ Projektierung

2022­2023

­ Ausführung

2024­2027

­ Inbetriebnahme

2.2.4

2028

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Die Baukosten sind vergleichbar mit denjenigen von ähnlichen Bauvorhaben auf dem afrikanischen Kontinent.

Der Neubau vereinfacht die funktionalen Abläufe und ermöglicht die Nutzung von Synergien zwischen den einzelnen Einheiten. Er ersetzt Mietobjekte durch Eigentum und ist von allen potenziellen Immobilienoptionen langfristig die wirtschaftlichste.

8 / 16

BBl 2023 1355

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von maximal 64 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche, werden mit rund 179 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Basierend auf dem Projekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: Fr.

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Erstausstattung

20 500 000 500 000

­ Zwischentotal

21 000 000

­ davon Honorare 1,3 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit 10 %

2 100 000

­ Teuerung

4 400 000

Verpflichtungskredit «Yaoundé, Neubau Kanzlei und Residenz»

27 500 000

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung: Turner & Townsend; Global Construction Market Outlook ICMS 2022

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 2,1 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.

2.3

Zürich: Sanierung und Erweiterung Gewächshausareal Reckenholz

Benutzer:

Agroscope «Zürich, Sanierung und Erweiterung Gewächshausareal Reckenholz»: 29,5 Mio. Fr.

(Projekt-Nr. 3664.075)

2.3.1

Ausgangslage

Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angegliedert. In seinem Grundsatzentscheid zur zukünftigen «Standortstrategie Agroscope» legte der Bundesrat im November 2018 fest, dass Agroscope aus einem zentralen Forschungscampus in Po9 / 16

BBl 2023 1355

sieux (FR), je einem regionalen Forschungszentrum in Changins (VD) und Reckenholz (ZH) sowie dezentralen Versuchsstationen bestehen soll. Am 8. Mai 2020 verabschiedete er die entsprechende Detailplanung.

Dank der Konzentration der Standorte können mittel- und langfristig das Immobilienportfolio verkleinert, die Infrastrukturkosten reduziert und Effizienzgewinne im Betrieb sowie Synergienutzungen in der Forschung realisiert werden.

Das Gesamtkonzept des künftigen Forschungszentrums Reckenholz baut auf dem Bestand auf. Mit etappierten Umbauten und Sanierungen wird die bestehende Infrastruktur an die neuen Bedürfnisse angepasst. Die Forschungsschwerpunkte am Standort Reckenholz liegen in der Pflanzenzüchtung und Sortenentwicklung sowie in der Agrarökologie und bei den natürlichen Ressourcen. Neben Landwirtschaftsflächen befinden sich auf dem Gelände vorwiegend Gebäude mit Büro- und Laborzonen sowie Arbeitsflächen mit weiteren Forschungsinfrastrukturen, diverse Nebengebäude und ein Gewächshausareal. Dieses besteht aus einem Betriebsgebäude sowie mehreren vorgelagerten Forschungsgewächshäusern.

Mit der Umsetzung der Standortstrategie wird Agroscope in Reckenholz einen der vier bestehenden Gebäudetrakte aufgeben. Dieser kann in der Folge anderen Forschungsinstitutionen zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht inhaltliche Zusammenarbeit und Synergien im Betrieb der Infrastrukturen, insbesondere bei den Spezialinfrastrukturen wie beispielsweise den Gewächshäusern.

2.3.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die äusseren Gewächshäuser sowie die Haustechnik im Betriebsgebäude haben das Ende ihres Lebenszyklus überschritten. Die Gewächshäuser werden durch komplett geschlossene, energieeffiziente, modulare und flexibel nutzbare klimatisierte Forschungskammern ersetzt. Diese ermöglichen einen zukunftsgerichteten Forschungsbetrieb, optimierte Flächen und Betriebsabläufe sowie die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsgruppen am Standort Reckenholz.

Die Haustechnik im Betriebsgebäude wird saniert und an die neuen Anforderungen angepasst.

Nutzung und Raumprogramm In den modularen klimatisierten Forschungskammern können je nach Versuchsreihe die verschiedenen Parameter (beispielsweise Beleuchtung, Temperatur, Feuchtigkeit) individuell angepasst und saisonunabhängig gesteuert werden. Im bestehenden Betriebsgebäude werden Versuchsvorbereitungen und Vorarbeiten sowie einfache Analysen, Messungen und Probevorbereitungen durchgeführt.

Standards Das Bauvorhaben wird nach den Standards SNBS und Minergie-ECO geplant sowie unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.

10 / 16

BBl 2023 1355

Spezielle Herausforderungen Sanierung und Erweiterung erfolgen unter Betrieb des Forschungszentrums Reckenholz und bedürfen einer erhöhten Koordination mit den Forschungsgruppen sowie den weiteren Vorhaben zur geplanten Aufgabe der Laborinfrastrukturen an den Standorten Changins und Wädenswil.

2.3.3

Termine

Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant: ­ Projektierung

2022­2023

­ Ausführung

2024­2027

­ Inbetriebnahme

2.3.4

2028

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Der Umbau und die Sanierung des Gewächshausareals sind Teil der im Detailkonzept vom 8. Mai 2020 beschriebenen baulichen Massnahmen, um die mittelfristigen Effizienzgewinne der strukturellen Reformen von Agroscope zu ermöglichen.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von maximal 61 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche, werden mit rund 200 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Basierend auf dem Projekt mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: Fr.

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal

25 200 000 400 000 25 600 000

­ davon Honorare 4,4 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit 15 % Verpflichtungskredit «Zürich, Sanierung und Erweiterung Gewächshausareal Reckenholz»

3 900 000 29 500 000

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung: Schweizerischer Baupreisindex, Zürich, Hochbau Indexstand: Oktober 2022 = 112,4 (Basis Oktober 2015 = 100,0)

11 / 16

BBl 2023 1355

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 2,6 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.

2.4

Weitere Immobilienvorhaben 2023

Benutzer:

Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Weitere Immobilienvorhaben 2023»: 140 Mio. Fr.

Projekt-Nr. 620.2023

2.4.1

Umschreibung des Verpflichtungskredits

Zum Immobilienportfolio des BBL gehören Immobilien zur Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2023» von 140 Millionen Franken wird für die folgenden, nicht einzeln spezifizierten Vorhaben verwendet: ­

bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen von bis 10 Millionen Franken;

­

sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und damit verbundene Liegenschaftssanierungen sowie bauliche Anpassungen;

­

Erstausstattungen von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattungen neuer Arbeitsplätze von bis 10 Millionen Franken;

­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Areal- und Objektentwicklungen, Expertisen, externe Beraterleistungen und anderes von bis 10 Millionen Franken;

­

sämtliche Projektierungen von Vor- und Bauprojekten;

­

nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;

­

nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.

Die Höhe des zu beantragenden Verpflichtungskredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.

12 / 16

BBl 2023 1355

2.4.2

Finanzielle Auswirkungen

Investitionen Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Planungsstandes vom 20. Januar 2023 werden folgende Vorhaben über den beantragten Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2023» verpflichtet: Fr.

EDA

57 200 000

Instandsetzungsmassnahmen

42 780 000

Um- und Neubauten

11 040 000

Erstausstattungen

3 380 000

Kultur

8 520 000

Instandsetzungsmassnahmen

5 490 000

Projektierungen

30 000

Käufe

3 000 000

Landwirtschaftliche Forschungsanstalten

9 100 000

Instandsetzungsmassnahmen

300 000

Um- und Neubauten

1 700 000

Projektierungen

7 100 000

Sport

9 700 000

Instandsetzungsmassnahmen

7 290 000

Um- und Neubauten

350 000

Projektierungen

2 060 000

Zoll

8 060 000

Um- und Neubauten

3 220 000

Projektierungen

4 650 000

Erstausstattung

190 000

Übrige Bundesverwaltung

47 420 000

Instandsetzungsmassnahmen

6 170 000

Um- und Neubauten

17 800 000

Projektierungen

17 010 000

Erstausstattung

6 440 000

Weitere Immobilienvorhaben 2023

140 000 000

13 / 16

BBl 2023 1355

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

3.1.1

Personelle Auswirkungen

Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Dienststellen. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart werden, so wird dies bei den entsprechenden Vorhaben aufgeführt.

3.1.2

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionen Die Investitionen für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden, gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer, einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.

3.1.3

Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten

Mit der Immobilienbotschaft EFD 20143 wurde die Praxis für die Handhabung der Teuerung angepasst. Die Kostenungenauigkeit gemäss der Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer zum per 1. Januar 2024 gültigen Satz von 8,1 Prozent in der Schweiz sowie dem aktuell gültigen Satz von 19,25 Prozent in Kamerun. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Beim Verpflichtungskredit 3

BBl 2014 3789

14 / 16

BBl 2023 1355

«Yaoundé, Neubau Kanzlei und Residenz» ist die prognostizierte Teuerung von rund 7 Prozent über drei Jahre eingerechnet. Bei den anderen Vorhaben ist keine Teuerungsentwicklung in den ausgewiesenen Projektkosten berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen: ­

Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 bzw. 15 %);

­

Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 2 des beantragten Bundesbeschlusses.

Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20054 (FHG) beantragt.

Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.

3.2

Terminliche Auswirkungen

Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.

Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben. Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.

4

Stand der Verpflichtungskredite

Im Verzeichnis «Stand der Verpflichtungskredite» zur Staatsrechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaften ausgewiesen.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

4

SR 611.0

15 / 16

BBl 2023 1355

Im Weiteren sind massgebend: ­

die Artikel 21­27 FHG;

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20045 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;

­

Artikel 28 VILB.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)6.

5.2

Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20027 die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.

5.3

Ausgabenbremse

Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite sind nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV der Ausgabenbremse unterstellt. Sie bedürfen demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

5 6 7

SR 611.051 SR 101 SR 171.10

16 / 16