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zu 23.427 Parlamentarische Initiative Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Credit Suisse Notfusion mit der UBS Bericht des Büros des Nationalrates vom 30. Mai 2023 Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 30. Mai 20231 betreffend die parlamentarische Initiative 23.427 «Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Credit Suisse Notfusion mit der UBS» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Juni 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 19. März 2023 gab die UBS bekannt, dass sie die Credit Suisse übernimmt. Diese Übernahme war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes. Parallel dazu hat der Bundesrat am 16. und 19. März 2023 mit dem gleichen Ziel die auf die Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV)2 gestützte Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an systemrelevante Banken erlassen.3 Gestützt darauf wurde der Credit Suisse zusätzliche Liquiditätshilfe (sogenannte zusätzliche Emergency Liquidity Assistance [ELA+]) sowie Liquidität mittels staatlicher Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop [PLB]) gewährt. Um allfällige Risiken für die UBS zu reduzieren, beschloss der Bundesrat, der UBS zudem eine Garantie im Umfang von 9 Milliarden Franken zu gewähren, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Tragen kommt. Die Finanzdelegation hat den dringlichen Verpflichtungskrediten von insgesamt 109 Milliarden Franken auf Antrag des Bundesrates am 19. März 2023 zugestimmt.

Das Büro des Nationalrates (Büro-N) beschloss bereits am 27. März 2023, im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (pa. Iv.) die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorzuschlagen. Das Büro-N begründete dies damit, dass eine PUK das am besten geeignete parlamentarische Organ für eine solche Untersuchung sei. Im Unterschied zu den Geschäftsprüfungskommissionen würde die PUK über einen gemeinsamen Auftrag beider Räte verfügen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) und die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N), welche an ihren Sitzungen vom 24. März 2023 beziehungsweise 31. März 2023 beschlossen, ihre beiden Subkommissionen EFD/WBF und EJPD/BK mit verschiedenen Vorabklärungen betreffend die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu beauftragen, haben am 15. Mai 2023 eine gemeinsame Sitzung durchgeführt. Sie nahmen dabei vom Ergebnis der Vorabklärungen ihrer Subkommissionen Kenntnis und haben zudem den Bundespräsidenten, die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie die Präsidentin des Verwaltungsrats
und den Direktor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) angehört. Sie kamen zum Schluss, dass weitere, vertiefte Abklärungen notwendig sind, die auch die Entwicklungen in den Vorjahren miteinbeziehen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen beschlossen, den Antrag des Büro-N auf Einsetzung einer PUK zu unterstützen.

Im Rahmen seiner Beratungen darüber, ob der pa. Iv. des Büro-N Folge zu geben sei, hat das Büro des Ständerates (Büro-S) am 17. Mai 2023 den Präsidenten des Nationalrates, den Bundeskanzler, den Präsidenten der GPK-S und die Präsidentin der 2 3

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GPK-N angehört. In der Folge beschloss das Büro-S aufgrund der Tragweite der Ereignisse und der befürwortenden Haltung der beiden Geschäftsprüfungskommissionen, der pa. Iv. des Büro-N über die Einsetzung einer PUK einstimmig Folge zu geben.

An seiner Sitzung vom 30. Mai 2023 hat das Büro-N den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Einsetzung einer PUK beraten und in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Gleichzeitig lud es den Bundesrat ein, bis zum 2. Juni 2023 dazu Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des einfachen Bundesbeschlusses sieht in Artikel 1 vor, dass die PUK aus je sieben Mitgliedern jedes Rates bestehen soll. Diese Grösse ermöglicht es, dass alle Fraktionen im Nationalrat und alle Fraktionen im Ständerat mit mindestens je einem Mitglied in der PUK vertreten sind. Jedes Büro wählt die Mitglieder seines Rates. Die Koordinationskonferenz wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, die nicht dem gleichen Rat angehören dürfen (vgl. Art. 164 Abs. 2 i.V.m. Art. 43 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20024, [ParlG]).

In Artikel 2 Absatz 1 wird der Auftrag an die PUK festgelegt. Dieser beinhaltet gemäss Absatz 1 die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, soweit diese der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen. Der Auftrag ist somit umfassend ausgestaltet. Zu untersuchen sind gemäss Absatz 2 die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Tätigkeit der in Absatz 1 genannten Behörden und Organe sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten. Damit bezieht sich das Mandat auf diejenigen Fragestellungen, deren Klärung in der Zuständigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht liegt.

Die PUK wird sodann in Artikel 3 damit beauftragt, ihre Arbeiten mit einem Bericht an das Parlament abzuschliessen. Eine Frist dafür wird nicht genannt.

Schliesslich sieht Artikel 4 des Entwurfs vor, dass der PUK ein Verpflichtungskredit in der Höhe von fünf Millionen Franken bewilligt wird.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse, die zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS geführt haben, als notwendig und sinnvoll.

Das vorgelegte Mandat ist aus Sicht des Bundesrates so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermöglicht. Er begrüsst daher die Einsetzung einer PUK und sichert dem Parlament seine volle Unterstützung zu.

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