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23.404 Parlamentarische Initiative Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder Bericht des Büros des Ständerates vom 17. Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Mit dem vorliegenden Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung über den Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder.

Das Büro des Ständerates beantragt mit 4 zu 2 Stimmen, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

Eine Minderheit (Salzmann, Caroni) beantragt, die Teuerung nicht auszugleichen.

5. Mai 2023

Im Namen des Büros Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller

2023-1557

BBl 2023 1383

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Bericht 1

Entstehungsgeschichte

Das Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 19881 (PRG) schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für die Ratsmitglieder zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. Das PRG sieht diese periodische Teuerungsanpassung vor, damit die Ratsmitglieder nicht aufgrund der Teuerung Einkommenseinbussen oder Spesenkürzungen erleiden. Die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge wurden seit 2012, z.T. schon länger (siehe tabellarische Übersicht unter Punkt 3) nicht mehr an die Teuerung angepasst.

In Hinblick auf den kommenden Legislaturwechsel beantragte die Verwaltungsdelegation dem Büro des Ständerates, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen und der Bundesversammlung die notwendigen Änderungen zu unterbreiten.

Am 27. Februar 2023 hat das Büro des Ständerates mit fünf zu einer Stimme folgenden Text einer parlamentarischen Initiative beschlossen: «Gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können» Am 2. März 2023 hat das Büro des Nationalrates mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die für die Ausarbeitung einer Vorlage erforderliche Zustimmung erteilt.

Am 5. Mai 2023 hat sich die Mehrheit des Büros für die Verabschiedung der vorliegenden Vorlage ausgesprochen. Die Minderheit stellt den Antrag, auf den Teuerungsausgleich zu verzichten, da das Parlament in der aktuellen finanzpolitischen Lage seine Vorbildfunktion wahrnehmen müsse und keine zusätzlichen Ausgaben für sich selbst generieren solle.

Die Mehrheit spricht sich für den Teuerungsausgleich aus, weil das Parlamentsressourcengesetz diesen zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates vorschreibt.

Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass die Ratsmitglieder nicht aufgrund der Teuerung eine Kürzung der Entschädigung für die im Rahmen des Mandats geleistete Arbeit in Kauf nehmen müssen. Aufgrund der aktuellen Situation des Bundeshaushalts darauf zu verzichten, würde ein falsches Signal für die Löhne in der Schweiz geben. Die Arbeit der Ratsmitglieder im Rahmen ihres Mandates darf nicht als weniger entschädigungswürdig angesehen werden,
als andere entlöhnte Tätigkeiten oder die Altersrenten. Um diese Gleichbehandlung zum Ausdruck zu bringen, schlägt die Mehrheit deshalb vor, für die Ratsmitglieder nicht die volle seit 2012 aufgelaufene Teuerung von 3,2 % auszugleichen. Vielmehr soll derselbe Teuerungsausgleich erfolgen, wie für die Bundesangestellten und die AHV- und IV-Bezügerinnen und ­bezüger im Jahr 2023, also 2,5 %.

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SR 171.21

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Grundzüge der Vorlage

Der Verordnungsentwurf betreffend Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder sieht vor, dass sämtliche Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen an die seit der letzten Änderung aufgelaufene Teuerung angepasst werden. Für die Berechnung der Anpassung wird angelehnt an die für das Jahr 2023 ausgerichtete Teuerung auf den AHV- und IV-Renten und auf den Löhnen für das Bundespersonal eine Teuerungszulage von 2,5 % berücksichtigt.

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Erläuterungen

Folgende Einkommen und Entschädigungen wurden seit 2012 nicht mehr an die Teuerung angepasst: Jahreseinkommen, Jahresentschädigung, Taggeld, Übernachtungs-, Mahlzeiten- und Distanzentschädigung, Entschädigung für Übernachtung und Mahlzeiten im Ausland, Zulage für Ratspräsidien sowie die Zulage für Ratsvizepräsidien.

Die Fraktionsbeiträge wurden seit 2010 nicht mehr an die Teuerung angepasst.

Die Entwicklung des Landesindexes für Konsumentenpreise seit der letzten Änderung bis zum Stand per Dezember 2022 betrug 3,2 % bzw. 3,1 %.

Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Entschädigungen und Beiträge mit der jeweiligen teuerungsbedingten Entwicklung von 2,5 % und der vorgeschlagenen Anpassung, welche in den Verordnungsentwurf einfliessen.

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Die nachfolgende Liste gibt zum Vergleich einen Überblick über die auf den AHVRenten sowie auf den Gehältern des Bundespersonals gewährten Teuerungsausgleiche im gleichen Zeitraum: Jahr

gewährter Teuerungsausgleich AHV-Renten

2012 2013

Gehälter Bundespersonal

0,4 % 0,9 %

2014 2015

0,4 %

0,1 %

2016 2017 2018 2019

0,6 % 0,8 %

2020 2021

0,5 % 0,8 %

2022 2023

4

0,9 %

0,5 % 2,5 %

2,5 %

Finanzielle Auswirkungen

Der vorgeschlagene Teuerungsausgleich für die Entschädigungen und Beiträge an die Ratsmitglieder führt zu jährlichen Mehrausgaben von rund 1,3 Millionen Franken.

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Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über den Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder stützt sich auf Artikel 14 Absatz 2 PRG.

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