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zu 20.496 Parlamentarische Initiative Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 18. April 2023 Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 18. April 20231 betreffend die parlamentarische Initiative 20.496 «Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Juni 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) beantragt mit der parlamentarischen Initiative 20.496 «Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs», Artikel 148 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022 dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesrat ­ nach Vorliegen des Legislativvorschlages der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU ­ der Bundesversammlung einen Planungsbericht über alle von ihm beabsichtigten Assoziierungen an die Programme und Agenturen der EU in den Bereichen ausserhalb des Binnenmarktzugangs unterbreiten muss.

Der Bundesrat wurde eingeladen, bis am 16. Juni 2023 zur Vorlage Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat informiert die parlamentarischen Kommissionen regelmässig über seine Pläne und über relevante Entwicklungen auf EU-Ebene. Zudem sind strategische Informationen auch in der Legislaturplanung und in den Jahreszielen des Bundesrates festgehalten. Aus Sicht der Aussenpolitischen Kommissionen fehlt jedoch eine Gesamtübersicht zu den beabsichtigten Assoziierungen an die Programme und Agenturen der EU in den Bereichen ausserhalb des Binnenmarktzugangs.

Es ist im Interesse der Schweiz, dass die Grundlagen für die beabsichtigten Assoziierungen möglichst frühzeitig und parallel zu den Arbeiten in der EU bezüglich des MFR und der EU-Programme bereitgestellt werden. Bei denjenigen Geschäften, bei denen die Schweiz ein Interesse an einer Assoziierung hat und über ausreichend solide Informationen verfügt, setzt der Bundesrat die entsprechenden Prozesse im Bund weitgehend parallel zu den EU-Abläufen um (z. B. Finanzierungsbotschaft und Verhandlungsmandat für das Horizon-Paket 2021­2027). Dieses Vorgehen hängt jedoch von der Bereitschaft der EU ab, möglichst frühzeitig exploratorische Gespräche mit der Schweiz zu den relevanten Geschäften zu führen.

Nach Vorliegen der Legislativvorschläge der EU-Kommission zum MFR sowie den EU-Programmen soll vom Bundesrat ein informativer Planungsbericht gemäss Kommissionsvorschlag erstellt werden. Die Erarbeitung und Beratung von Verhandlungsmandaten, Finanzierungsbotschaften und Gesetzesvorlagen soll weiterhin unabhängig vom Planungsbericht erfolgen. Es ist dabei sicherzustellen, dass der Bericht keine ungewollte Verzögerung im Prozess der beabsichtigen Assoziierungen verursacht.

Ausserdem wird festgehalten, dass dieser Planungsbericht zwar einen erhöhten Koordinationsbedarf und Mehraufwand in der Bundesverwaltung verursacht, jedoch im Rahmen der bestehenden Ressourcen erstellt werden muss.

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Der Bundesrat wird einen kurzen Planungsbericht verfassen und den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Kenntnisnahme übermitteln. Dieser Planungsbericht wird sich auf die noch nicht vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament genehmigten Vorschläge der EU-Kommission betreffend den MFR und die EU-Programme abstützen. Damit anerkennt der Bundesrat das Bedürfnis der Aussenpolitischen Kommissionen nach einer Gesamtübersicht, welche die Beratung der Geschäfte im Parlament unterstützt. Entsprechend einer Grobplanung im Bericht der APK-N vom 18. April 20233 (grafische Darstellung in Ziff. 2.2) soll der erste Planungsbericht (Zeitrahmen: MFR 2028­2034) voraussichtlich 2026 der Bundesversammlung übermittelt werden. Dies unter der Voraussetzung, dass die zuvor genannten Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2025 vorliegen.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der APK-N.

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