Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7070 Widersprechende/r Zino Davidoff SA, CH-1700 Fribourg, IR-Registrierung Nr. 796 174 «ECHO» gegen Widerspruchsgegner/in Ecco Sko A/S, DK-6261 Bredebro, IR-Registrierung Nr. 820 178 «ecco» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Februar 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 7070 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 820 178 «ecco» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

28. Februar 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2022

2005-0465