BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023 Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2023 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/75/cons_1

6. Juli 2023

2023-1971

Bundeskanzlei

BBl 2023 1641

BBl 2023 1641

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