Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Red Telecom AG Austria, Parkring 2/6, A-8403 Lebring Das Bundesamt für Kommunikation hat am 11. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 27. August 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummern 0848 477588 und 0800 443344 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Red Telecom AG Austria auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird Red Telecom AG Austria mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Energy Call&Energy Advertising GmbH, Eutiner Strasse 6a, D-23556 Lübeck Das Bundesamt für Kommunikation hat am 11. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

2005-0073

Die mit Verfügungen vom 1. September 2001 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0901 599235, 0901 599250, 0901 599230, 0901 599220, 0901 599221, 0901 599223, 0901 599287, 0901 599290, 0901 599244, 0901 599284, 0901 599239, 0901 599240, 0901 599246, 0901 599210, 0901 599211, 0906 579936, 0906 579937, 0906 579938, 0906 579939, 0906 579931, 0906 579932, 0906 579935, 0901 599236, 0901 599237, 0901 599238, 0901 599241, 0901 599242, 0901 599268, 0901 599269, 0901 599270, 0901 599271, 0901 599272, 0901 599282, 0901 599283, 0901 599247, 0901 599248, 0901 599249, 0901 599207, 0901 599208, 0901 599209, 0901 599212, 0901 599213, 0901 599214, 0901 599215, 0901 599229, 0901 599231, 0901 599232, 0901 599203, 0901 599204, 0901 599205, 0901 599206, 0901 599216, 0901 599217, 0901 599218, 0901 599253, 0901 599254, 0901 599255, 0901 599256, 0901 599257, 0901 599258, 0901 599259, 0901 599285, 0901 599225, 0901 599226, 0901 599227, 0901 599228, 0901 599200, 0901 599201, 0901 599219, 0901 599222, 0901 599224, 0901 599234, 0901 599252, 0901 599286, 0901 599289, 0901 599243, 0901 599245, 0901 579902, 0901 579901, 569

0901 579101, 0901 579100, 0901 579909, 0901 579908, 0901 579907, 0901 579905, 0901 579903, 0901 579900, 0901 579904, 0901 579906 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Energy Call&Energy Advertising GmbH auferlegt.

4.

Swisscom Solutions AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind,, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. Swisscom Solutions AG, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Marlene Oertli, I de Matte 21, 6263 Richenthal Das Bundesamt für Kommunikation hat am 22 Dezember 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 1. September 2001 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0901 500377 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer/n tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Marlene Oertli auferlegt.

4.

TDC Switzerland AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummer/n in Betrieb ist/sind wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs dieselbe(n) ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Marlene Oertli mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. TDC Switzerland AG, bei der die Nummer(n) in Betrieb ist/sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Kraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

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Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Viadukt Development AG, Tessinerplatz 12, 8002 Zürich Das Bundesamt für Kommunikation hat am 11. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 1. September 2001 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0800 707447 und 0800 707448 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Viadukt Development AG auferlegt.

4.

Sunrise, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Viadukt Development AG mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Sunrise, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Dynasty Business Ltd. Inc., Calle 53 / Torre Swiss Bank, Panama Das Bundesamt für Kommunikation hat am 10. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 1. November 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummern 0901 111133, 0901 111331, 0901 111441, 0901 111551, 0901 210210, 0901 230230, 0901 515253, 0901 545556, 0901 555501, 0901 777772, 0901 777775, 0901 878889, 0901 888990, 0901 909192, 0901 979899, 0901 989900, 0906 102010, 0906 102060, 0906 222772, 0906 252255, 0906 444884, 571

0906 544554, 0906 555445, 0906 611161, 0906 686688, 0906 787788, 0906 887787, 0906 919919, 0906 995595 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Dynasty Business Ltd. Inc. auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird Dynasty Business Ltd. Inc. mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Otetaru Den, Hubstrasse 57, 9500 Will SG Das Bundesamt für Kommunikation hat am 6. Januar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 1. September 2001 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0900 902200 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und Herr Otetaru Den auferlegt.

4.

Smartphone SA, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselbe ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Herr Otetaru Den mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet. Smartphone SA, bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

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Die Verfügung kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

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