Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Meiringen (BE), Umsetzung Ver- und Entsorgungskonzept, 2. Etappe vom 27. Juli 2005

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 11. Februar 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt für die 2. Etappe der Umsetzung des Ver- und Ensorgungskonzepts auf dem Militärflugplatz Meiringen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. August 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2005-1867