BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 27. Juni 2023 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen Mastercard Europe, Waterloo (B), Zweigniederlassung Zürich, Löwenstrasse 25, 8001 Zürich und Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, B-1410 Waterloo, Belgien (gemeinsam «Mastercard») eröffnet.

Gegenstand des Verfahrens bilden die domestischen Interchange Fees für die beiden Debitkartenprodukte von Mastercard (Maestro und Debit Mastercard) im Präsenzgeschäft. Es geht folglich um die Interchange Fees welche anfallen, wenn mit einer durch einen Schweizer Issuer herausgegebenen, physischen Mastercard-Debitkarte am physischen Verkaufspunkt bezahlt wird (sogenannte Card-Present-Transaktionen).

Die Untersuchung soll zeigen, ob dauernde domestische Interchange Fees für Debitkarten den Tatbestand der unzulässigen Preisabrede gemäss Artikel 5 Absatz 3 KG erfüllen. Weiter soll geprüft werden, ob solche Interchange Fees unter gewissen Bedingungen aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gemäss Artikel 5 Absatz 2 KG gerechtfertigt werden können, namentlich in einer bestimmten Höhe. Darüber hinaus könnten die Tatbestände der unzulässigen Preisbindung zweiter Hand gemäss Artikel 5 Absatz 4 KG und der unzulässigen Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens gemäss Artikel 7 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 Buchstabe c KG erfüllt sein.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

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BBl 2023 1752

BBl 2023 1752

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, CH-3003 Bern, Telefon 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch.

26. Juli 2023

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Sekretariat der Wettbewerbskommission