BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für Sportboote, unvollständige Sportboote und Bauteile 1.

Ausgangslage

1.1.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist nach Artikel 148g Absatz 3 der Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 19781 befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an Sportboote, an unvollständige Sportboote, an Sportboote, bei denen ein grösserer Umbau vorgenommen wird, oder an Bauteile in Bezug auf den Entwurf und den Bau von Sportbooten sowie in Bezug auf Geräuschemissionen zu konkretisieren.

Soweit möglich, bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind (Konformitätsvermutung).

2.

Bezeichnung

2.1.

Das BAV bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO:

a.

die technischen Normen, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/19542 aufgeführt sind, mit Ausnahme der wie folgt aufgeführten Normen: 1. in Anhang I Nummer 43, EN ISO 14509-1:2018 2. in Anhang I Nummer 44, EN ISO 14509-3:2018

b.

die folgenden technischen Normen; diese wurden in der EU nicht bezeichnet: Von der EU nicht bezeichnete Normen im Rahmen der Sportboot-Richtlinie 2013/53/EU

­ EN ISO 10240:2020 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Handbuch für Schiffsführer ­ EN ISO 11591:2021 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Motorgetrieben ­ Sichtfeld vom Steuerstand c.

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die folgenden technischen Normen, einschliesslich ihrer nationalen Vorworte: 1. SN EN ISO 8099-1:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Abfallsysteme ­ Teil 1: Abwasserrückhaltung 2. SN EN ISO 9094:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Brandschutz 3. SN EN ISO 10088:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme SR 747.201.1 Binnenschifffahrtsverordnung Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission vom 12. Oktober 2022

2023-2188

BBl 2023 1773

BBl 2023 1773

4.

d.

SN EN ISO 21487: 2019 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Fest eingebaute Ottokraftstoff- und Dieselkraftstofftanks

die folgende Norm gemäss Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 bezieht sich auf die Herstellung / Konstruktion von Jet-Skis.

­ in Anhang I Nummer 41, EN ISO 13590:2018 Die Verwendung von Jet-Skis ist gemäss Binnenschifffahrtsverordnung3 auf schweizerischen Gewässern und Grenzgewässern verboten. Die Herstellung und der Verkauf von Jet-Skis / Wassermotorrädern in der Schweiz ist jedoch nicht davon betroffen.

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen nur, soweit dies in Ziffer 2.1 ausdrücklich vorgesehen ist.

3.

Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 08. Dezember 20214.

4.

Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur, www.snv.ch.

Eine konsolidierte Liste der harmonisierten und bezeichneten technischen Normen ist auf www.switec.info/de/neue-harmonisierte-normen zu finden.

Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.

31. Juli 2023

Bundesamt für Verkehr: Peter Füglistaler

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SR 747.201.1 Binnenschifffahrtsverordnung BBl 2021 2836