Verfügung im Widerspruchsverfahren 7236 Widersprechende/r Hansgrohe AG, Auestrasse 5­9, D-77761 Schiltach (Deutschland), Internat. Registrierung Nr. 803 986 («HG»), Vertreter/in Troesch Scheidegger Werner AG, Schwäntenmos 14, CH-8126 Zumikon gegen Widerspruchsgegner/in Hydrogomma S.P.A., Via Delle Industrie 2/4, I-20050 Sulbiate (Italien), Internat.

Registrierung Nr. 825 956 («HG» [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Mai 2005 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7236 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 825 956 «HG» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühren von 800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

6. Mai 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-1133

3073