Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7592 Widersprechende/r HRB Heinemann AG, CH-8155 Nassenwil, IR-Marke Nr.

563 725 «HEINEMANN» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in WESTFALIA HEINEMANN AG, DE-57223 Kreuztal-Kredenbach, CH-Marke Nr. 530 785 «HEINEMANN» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. November 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 7592 wird aufgehoben und das Verfahren zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. November 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-3289

7033