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Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) ­ Wohnsitzadresse Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 10. August 2023 Folgendes festgestellt : 1.

Der Antragsteller Sylwester Przygoda wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.

2.

Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.

3.

Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.

22. August 2023

2023-2346

IV-Stelle für Versicherte im Ausland

BBl 2023 1921

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