Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7432 Widersprechende/r Allergan, Inc. A Delaware Corporation, US-Irvine (CA 92612), CH-Marke Nr. 515 359 «BOTOLIFT» gegen Widerspruchsgegner/in Dr. Rimpler GmbH, D-30900 Wedemark, IR-Marke Nr. 833 339 «BOTOLIFT» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. August 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 822 339 «BOTOLIFT» wird der Schutz in der Schweiz für «cosmétiques» (Klasse 3) und «produits pharmaceutiques et substances hygiéniques» (Klasse 5) definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

11. August 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-1900

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