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Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) Es wird Jasmin Kasumovic, letztbekannter Aufenthaltsort JVA Realta, Postfach 156, 7408 Cazis, mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 2. August 2023 auf seine Beschwerde (Geschäftsnummer 6B_867/2022) gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 4. April 2022 (ST.2021.49-SK3) folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtskosten von 1200.­ werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Die für den Beschwerdeführer bestimmte Ausfertigung des Urteils wird zu seinen Handen im Dossier abgelegt.

Das vollständige Urteil kann in anonymisierter Form elektronisch über die Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) eingesehen werden.

25. August 2023

Im Auftrag des präsidierenden Mitglieds der I. strafrechtlichen Abteilung Die Bundesgerichtskanzlei

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