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Verfügung betreffend Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zwischen Thalwil und Wollishofen, Nationalstrasse N3 vom 17. August 2023

Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 108 Absatz 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 Buchstabe a und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h zwischen Thalwil und Wollishofen (Nationalstrasse N3) von km 109.100 bis km 107.958 gemäss Gutachten «Geschwindigkeitsbegrenzung Aspholz auf V100» vom 6. Juni 2023. Das Geschwindigkeitssignal bei km 109.100 ist dynamisch und kann im Bedarfsfall wie bis anhin auf 80 km/h geschaltet werden.

II Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.

Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

29. August 2023

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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SR 741.01 SR 741.21

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BBl 2023 1978

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