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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Bernhardzell; Instandsetzungen und Erneuerungen sowie Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen Mitwirkung und Anhörung vom 15. September 2023 Gemeinden:

Waldkirch (SG), Häggenschwil (SG), Hauptwil-Gottshaus (TG)

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ Dossier Erneuerung elektrische Zieldarstellungsmittel inkl. Rodungsgesuch ­ Dossier Umsetzung Lärmschutzmassnahmen

Gegenstand:

­ Rodungsgesuch für definitive (261 m2) und temporäre (8059 m2) Rodungen in den Gemeinden Häggenschwil und Waldkirch ­ Erstellung einer neuen Doppelkurzdistanzschiessbox inkl. Holzgebäude und Parkplatz ­ Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen ­ Rückbau und Altlastensanierung der Gefechtsanlage «Winterburg rechts» und Kurzdistanzanlage «Winterburg» ­ Ersatz/Elektrifizierung der Zieldarstellungsmittel ­ Asphaltieren eines Truppenparkplatzes

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

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BBl 2023 2126

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UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 18. September bis 17. Oktober 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Waldkirch Bernhardzellerstrasse 28 9205 Waldkirch Gemeindeverwaltung Häggenschwil Dorfstrasse 18 9312 Häggenschwil Gemeindeverwaltung Hauptwil Oberdorfstrasse 3 9213 Hauptwil

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

15. September 2023

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport