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Richtplan Kanton Zürich Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» Prüfungsbericht Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 15. September 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 26. Juli 2023 wird die Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» des Kantons Zürich unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Luftverkehr / Flugplatz Dübendorf (Kap. 4.7): Vorgaben zum Zweck und zur Nutzung sowie Aussagen zu den Betriebszeiten und zur Anzahl der Flugbewegungen des Flugplatzes Dübendorf bleiben der Sachplanung des Bundes vorbehalten und werden ebenso wie die Karteneinträge zum Flugplatzperimeter und zur Piste nur als Interessenbekundung des Kantons Zürich gewertet.

Der Bund ist nicht an Festlegungen im kantonalen Richtplan gebunden, die seine Zuständigkeit betreffen.

3.

Gebietsplanung: Nationaler Innovationspark Standort Zürich, Forschungsund Werkflugplatz Dübendorf ­ Eckwerte der Gebietsentwicklung (Kap.

6.2.2): Bundesvorhaben unterstehen nicht der kantonalen Gestaltungsplanpflicht. Die Planung und der Bau des Vorhabens «Erweiterung der Bundesbasis Dübendorf» erfolgen nach Bundesrecht gestützt auf die Festlegungen des Sachplans Militär in einem militärischen Plangenehmigungsverfahren. Die Abgrenzung der Teilgebiete («Räume») in Abbildung 6.2.2 steht unter dem Vorbehalt der Planung der Luftfahrtanlagen in der Zuständigkeit des Bundes.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

6. Oktober 2023

2023-2827

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 2253

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