Baugesuch der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG vom 21. Juli 2005 Die Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG ersucht das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) um die Genehmigung zur Umsetzung der Massnahmen, die in der Konzession für die Nutzung der Wasserkraft des Rheins bei Albbruck und Dogern vom 27. Mai 2003 zum Ausbau des Kraftwerks auf eine Nutzwassermenge von ca. 1400 m3/s sowie zur Gewährleistung eines umweltverträglichen Kraftwerksbetriebs vorgesehen sind.

Das Gesuch kann zusammen mit den Gesuchsunterlagen, bestehend aus Teil 1: Technische Unterlagen, Teil 1.1: Geologie, Teil 2: Ökologische Ausgleichsmassnahmen, Teile 3 und 3.1: UVB 2. Stufe sowie Teil 4: Zustand bestehende Anlagen, in der Zeit vom 14. November 2005 bis zum 14. Dezember 2005 bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bundesamt für Wasser und Geologie, Ländtestrasse 20, 2503 Biel

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Baudepartement des Kantons Aargau, Buchenhof, Entfelderstr. 22, 5001 Aarau

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Bezirksamt Zurzach, Hauptstr. 40, 5330 Zurzach

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Bezirksamt Laufenburg, Marktplatz, 5080 Laufenburg

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Gemeinde Koblenz, Gemeindekanzlei, 5322 Koblenz

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Gemeinde Leuggern, Gemeindekanzlei, 5316 Leuggern

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Gemeinde Full, Gemeindekanzlei, 5324 Full-Reuenthal

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Gemeinde Schwaderloch, Gemeindeverwaltung, 5326 Schwaderloch

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Kraftwerk Albbruck-Dogern, D-79774 Albbruck

Die Einsichtnahme ist möglich während der ordentlichen Bürozeiten der jeweiligen Verwaltungsstelle sowie nach telefonischer Voranmeldung beim Kraftwerk Albbruck-Dogern, Telefon 0049/77 53 49 91, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 16.00­20.00 Uhr sowie am Samstag von 8.30­11.00 Uhr.

Gegen die Erteilung der Baugenehmigung können Personen, Organisationen und Gemeinden, denen in diesem Verfahren nach Massgabe von Artikel 6 und 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021), Artikel 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451) oder Artikel 55 und 57 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) Parteistellung zukommt, innert der oben erwähnten Frist beim Bundesamt für Wasser und Geologie, Postfach, 2501 Biel, schriftlich Einsprache erheben.

Die Einsprachen sind im Doppel einzureichen und haben die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften der Einsprechenden bzw. ihrer Vertreter zu enthalten.

8. November 2005

2005-2828

Bundesamt für Wasser und Geologie

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