BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Messflüge eines Remotely Piloted Aerial Systems (RPAS) des Forschungszentrums für alpine Umwelt (Centre de recherche sur l'environnement alpin, «CREALP) vom 26. September 2023
Verfügende Behörde:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)
Gegenstand:
Die Lufträume gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung werden vorübergehend in temporäre Flugbeschränkungsgebiete (TEMPO LSR's) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und an der Vorführung unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.
Rechtliche Grundlage:
Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1998 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung des UVEK vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.
Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.
2023-2797
BBl 2023 2230
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Inhalt der Verfügung:
1.
Die Luftraumstruktur der Schweiz wird temporär wie folgt geändert: Für die Messflüge mit einer Langstrecken-Drohne werden drei TEMPO LSR's (TEMPO LSR Aletsch, TEMPO LSR Zinal und TEMPO LSR Mattertal) ausgeschieden. Die betreffenden Lufträume, die lateralen und vertikalen Abmessungen sowie die Daten für die Aktivierung sind dem Anhang 2 zu dieser Verfügung zu entnehmen. Die so geschaffenen TEMPO LSR's stellen gleichzeitig auch geografische UAS-Gebiete gemäss Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 dar.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden der Begriff TEMPO LSR verwendet, wobei damit stets auch geografische UAS-Gebiete gemeint sind.
2.
Es werden nachfolgende Auflagen und Nutzungsbedingungen für die aktivierten TEMPO LSR's festgelegt:
2.1. Innerhalb der aktivierten TEMPO LSR sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Drohnenmessflügen der Gesuchstellerin teilnehmen, untersagt. SAR- oder HEMS-Flüge sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1 §1.1, erlaubt. Die Gesuchstellerin publiziert im NOTAM eine Telefonnummer, damit HEMS-Organisationen vor Einflug in eine TEMPO LSR den Drohnenpiloten informieren können. Bevor der erste Drohnenmessflug durchgeführt wird muss die Gesuchstellerin mit den betroffenen HEMS-Operatoren in der Gegend sprich mit der Air Zermatt AG und der Air-Glaciers SA schriftlich vereinbaren, welche Massnahmen getroffen werden müssen, falls ein Durchflug eines HEMSFlugs in einer aktivierten TEMPO LSR erfolgt. Zugleich muss die Gesuchstellerin bis zu diesem Zeitpunkt die schriftliche Vereinbarung dem BAZL zur Kenntnisnahme zustellen.
2.2. Die TEMPO LSR's können ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten aktiviert werden. Die Veröffentlichung der TEMPO LSR's sowie die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig mittels Notice to Airmen (NOTAM) bekannt gegeben und 2 / 10
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mittels Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert. Der Antrag auf Veröffentlichung eines NOTAM ist durch die Gesuchstellerin spätestens zwei Werktage vor den geplanten Aktivierungen der TEMPO LSR's bei der Luftfahrtinformationsfreigabestelle (LIFS) des BAZL einzureichen. Die TEMPO LSR's müssen durch die Gesuchstellerin beim NOTAM Office (NOF) der Skyguide umgehend deaktiviert werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Wenn eine TEMPO LSR aktiviert wurde, aber dann doch nicht geflogen werden kann (bspw. aufgrund schlechten Wetterverhältnissen) muss bis spätestens um 16.00LT am Vortag des geplanten Fluges das bereits publizierte NOTAM wieder zurückgezogen werden, damit diese Aktivierung einmalig wiederholt werden kann.
2.3. Bevor ein Drohnenflug in einer aktivierten TEMPO LSR stattfindet, muss die Gesuchstellerin den Supervisor Air Traffic Control (ACC) von Zürich und Genf telefonisch darüber informieren, damit die Radar Maps der zuständigen Air Traffic ServicesStellen aktiviert werden können. Ebenso muss die Gesuchstellerin die beiden erwähnten Supervisors nach der erfolgten Landung der Drohne in einer aktivierten TEMPO LRS unverzüglich telefonisch darüber informieren, damit die Radar Maps wieder sistiert werden können.
2.4. Die Gesuchstellerin publiziert im NOTAM eine Telefonnummer, über welche sich die übrigen Luftraumnutzenden über den aktuellen Status der TEMPO LSR's informieren können.
2.5. Innerhalb der TEMPO LSR's muss die Gesuchstellerin die von ihr im Dokument «Airspace Change Request CREALP, V2.0. vom 28. Juli 2023» erwähnten Activity Buffers einhalten. Demgemäss beträgt der vertikale Buffer für alle drei TEMPO LSR's 90m. Der horizontale Buffer beträgt 1126m für die TEMPO LSR Zinal, 989m für die TEMPO LSR Aletsch und 1166m für die TEMPO LSR Mattertal.
2.6. Die Obergrenze der TEMPO LSR's ist auf FL125 festgesetzt, damit der 500ft Buffer mit FL130 sichergestellt ist. Die Gesuchstellerin muss dabei selber ihre maximale Höhe, abhängig vom Luftdruck umrechnen, damit die Obergrenze der TEMPO 3 / 10
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LSR's, inklusive Activity Buffer, nicht verletzt wird.
3.
Sämtliche gegen die Anordnungen in DispositivZiff. 1 bis 2.6 gerichteten Anträge werden abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist und sie nicht gegenstandslos sind.
4.
Die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Dispositiv-Ziff. 1 dieser Verfügung tritt am 2. Oktober 2023 in Kraft. Die Gültigkeitsdauer ist auf den 27. September 2024 beschränkt.
5.
Die Gebühr für die vorliegende Verfügung wird auf 1000 Franken festgesetzt und der Gesuchstellerin auferlegt.
6.
Diese Verfügung wird der Gesuchstellerin, der Air Zermatt AG, der Air-Glaciers SA, der Luftwaffe und der Military Aviation Authority (MAA) per Einschreiben mit Rückschein eröffnet. Allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, wird eine Kopie der Verfügung per Einschreiben mitgeteilt.
Adressatenkreis:
Die vorliegende temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.
Öffentliche Auflage:
Diese Verfügung wird den Luftraumnutzenden durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Die Verfügung kann auf der Homepage des BAZL (www.bazl.admin.ch) oder telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL (Abteilung Sicherheit Infrastruktur) angefordert werden.
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Rechtsmittel:
3. Oktober 2023
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien am auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt am auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.
Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Vizedirektor: Martin Bernegger
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Anhang 2 zur Verfügung vom 26. September 2023 in Sachen TEMPO LSR's CREALP TEMPO LSR Zinal Latitude
Longitude
46.13939838
7.590014124
46.13367582
7.584458988
46.12680372
7.584284379
46.11183446
7.59909659
46.08689992
7.603127546
46.0556185
7.604689308
46.03243975
7.635991301
46.03616053
7.664370228
46.04059229
7.666465136
46.03973652
7.671506589
46.05849601
7.686313872
46.06828414
7.679626112
46.07400685
7.69325601
46.10561566
7.70727633
46.1185899
7.686991676
46.15870134
7.668956648
46.16313365
7.653720628
46.15913569
7.636018995
46.15122134
7.628950642
46.13228661
7.63405929
46.13021077
7.627374077
46.14151261
7.611908483
46.14276533
7.602297245
46.13939838
7.590014124
Lower Limit: GND Upper Limit: FL125
6 / 10
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Possible activation dates: between 2. October and 20. October 2023, between 10. June and 28. June 2024, between 22. July and 9. August 2024 and between 9. September and 27. September 2024 Possible activation times: 1100-1300LT Amount of activations:
1 activation per time block, 1 back up activation per time block in order to gather for meteorological conditions
TEMPO LSR Aletsch Latitude
Longitude
46.50821
7.999004537
46.47579
8.019246649
46.45222
8.044487834
46.42755
8.023641939
46.4033
7.987568568
46.38233
7.973623192
46.37205
7.981380744
46.37008
7.994117017
46.37786
8.020885366
46.40449
8.078706571
46.42972
8.103395343
46.47876
8.109187316
46.51827
8.067172178
46.53415
8.03611579
46.50821
7.999004537
Lower Limit: GND Upper Limit: FL125 Possible activation dates: between 2. October and 20. October 2023, between 10. June and 28. June 2024, between 22. July and 9. August 2024 and between 9. September and 27. September 2024 Possible activation times: 1100-1300LT Amount of activations:
1 activation per time block, 1 back up activation per time block in order to gather for meteorological conditions 7 / 10
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TEMPO LSR Mattertal Latitude
Longitude
46.03171676
7.677567142
46.03425321
7.666695746
46.01781928
7.608650167
46.01450069
7.601682253
45.9929025
7.589466769
45.9739334
7.600075315
45.97147578
7.609697785
45.97194973
7.629403482
45.97729071
7.656093629
45.97550729
7.667108941
45.96157041
7.681569869
45.94750336
7.717799338
45.93351916
7.801069513
45.93635923
7.827903167
45.96724712
7.858398853
45.98305362
7.848001583
45.98954605
7.836943594
45.98307496
7.742911409
45.97914904
7.734475223
45.98429828
7.718339532
45.99943978
7.722555217
46.00638702
7.707861461
46.01228362
7.690107783
46.02253248
7.685793095
46.02852291
7.681685476
46.03171676
7.677567142
Lower Limit: GND Upper Limit: FL125
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Possible activation dates: between 2. October and 20. October 2023, between 10. June and 28. June 2024, between 22. July and 9. August 2024 and between 9. September and 27. September 2024 Possible activation times: 1100-1300LT Amount of activations:
1 activation per time block, 1 back up activation per time block in order to gather for meteorological conditions
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