BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 2024
Bundesgesetz über Regionalpolitik Änderung vom 29. September 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20231, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 20062 über Regionalpolitik wird wie folgt geändert: Art. 7 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz, 2 Einleitungssatz sowie 3 Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben Der Bund kann zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sowie A-Fonds-perdu-Beiträge für die Finanzierung von kleinen Infrastrukturvorhaben gewähren, soweit diese: 1
Die Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge nach Absatz 1 können nur für Infrastrukturvorhaben gewährt werden: 2
Der Bundesrat legt die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbetrag der A-Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksichtigung der Teuerung fest.
3
Art. 9 Abs. 1 und 4 Alle Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen nach den Artikeln 47 haben sich angemessen mit eigenen Mitteln am Vorhaben zu beteiligen.
1
Die Finanzhilfen können im Einzelfall von weiteren Bedingungen abhängig gemacht oder mit weiteren Auflagen verknüpft werden.
4
1 2
BBl 2023 664 SR 901.0
2023-2786
BBl 2023 2299
Regionalpolitik. BG
Art. 11
BBl 2023 2299
Ausrichtung der Finanzhilfen
Die Finanzhilfen nach den Artikeln 47 werden auf der Grundlage von Programmvereinbarungen in Form von Pauschalbeträgen ausgerichtet.
1
Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Gesamtwirkung der Programme und Massnahmen.
2
Art. 15 Abs. 3 Sie entscheiden im Rahmen der verfügbaren Mittel, für welche Vorhaben Finanzhilfen gewährt werden.
3
II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 29. September 2023
Ständerat, 29. September 2023
Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 10. Oktober 2023 Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 2024
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