Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7577 Widersprechende/r Safilo ­ Societa' Azionaria Fabbrica Italiana Lavorazione Occhiali S.p.A, I-32044 Pieve di Cadoro (BL), IR-Marke Nr. 674 738 «CARRERA» gegen Widerspruchsgegner/in Klaus-Peter Schendel, D-67433 Neustadt, IR-Marke Nr. 838 953 «Carrera» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. September 2005 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 7577 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 838 953 «Carrera» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. September 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-2546

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