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Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit gentechnisch veränderten Gerstenlinien Gesuchstellerin:

Agroscope

Gegenstand:

B23002 ­ Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Gerstenlinien Gentechnische Veränderung: Mutation der Gersten-Gene HvCKX2.1 und HvCKX2.2, welche für Enzyme kodieren, die in der Ähre Cytokinin abbauen, mittels CRISPR/Cas9.

Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Untersuchung des Ertrags der gentechnisch veränderten Linien unter Feldbedingungen; ­ Untersuchung allfälliger Auswirkungen der Mutationen auf die Pflanzen; ­ Abklärung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung von gentechnisch veränderter Gerste.

Ort des Versuchs: Protected Site von Agroscope am Standort Zürich, Reckenholz, Reckenholzstrasse 191, 8046 Zürich Dauer des Versuchs: Frühling 2024 bis Herbst 2026

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 11 des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003 (GTG, SR 814.91) und nach den Artikeln 17 ff. und 36 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

2023-2938

Die nicht vertraulichen Akten können vom 18. Oktober 2023 bis und mit 16. November 2023 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Monbijoustrasse 40, 3011 Bern (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Grün Stadt Zürich, Beatenplatz 2, 8001 Zürich.

BBl 2023 2374

BBl 2023 2374

Einsprache:

Jede Person kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (16. November 2023) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (16. November 2023) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

17. Oktober 2023

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Bundesamt für Umwelt