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Verfügung betreffend Entfernen von zwei Vortrittssignalen beim Anschluss Rheinfelden-Ost, Nationalstrasse N3 vom 5. Oktober 2023

Beim Anschluss Rheinfelden-Ost wird beim T-Knoten Riburg die Verkehrsführung geändert. Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Entfernen von zwei Vortrittssignalen «Kein Vortritt» beim Anschluss RheinfeldenOst (Nationalstrasse N3) gemäss Arbeitspapier Anschluss Rheinfelden-Ost, Änderung geplante Vortrittsregelung Knoten Riburg vom 25. September 2023.

II Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.

Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

17. Oktober 2023

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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SR 741.01 SR 741.21

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BBl 2023 2373

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