BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 1 Absätze 4 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 12. Oktober 20232, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...3, beschliesst:

Art. 1 1

Stellen

Das Bundesverwaltungsgericht umfasst höchstens 65 Vollzeitstellen.

Bis zum 31. Dezember 2029 können vorübergehend höchstens 70 Vollzeitstellen besetzt werden. Nach diesem Datum werden Richterinnen und Richter, die altershalber aus ihrem Amt ausscheiden, nicht ersetzt, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.

2

Art. 2

Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. März 20174 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird aufgehoben.

Art. 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am [ersten Tag des Monates nach der Schlussabstimmung] in Kraft.

1 2 3 4

SR 173.32 BBl 2023 2395 BBl 2023 ...

AS 2017 1685

2023-2975

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Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht. V der BVers

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