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Richtplan des Kantons St. Gallen, Genehmigung Anpassung 2022 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 12. Oktober 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 28. September 2023 werden die Richtplananpassungen 2022 des Kantons St. Gallen unter Vorbehalt gemäss den Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Die im kantonalen Richtplan festgesetzten regionalen Tourismuskonzepte (RTEK) stellen keine ausreichende Grundlage im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) für einzelne Massnahmen und Vorhaben dar. Die im RTEK festgesetzten Massnahmen und Vorhaben sind nicht Gegenstand der durchgeführten Richtplanprüfung und sie werden vom Bund deshalb nur zur Kenntnis genommen.

3.

Der Bund genehmigt die Erweiterung des Siedlungsgebiets für die Arbeitsnutzung «Stelz» in der Gemeinde Kirchberg unter dem Vorbehalt, dass der Kanton St. Gallen in der nachgeordneten Planung geeignete Massnahmen, insbesondere eine Wildtierbrücke, prüft und bei deren Eignung umsetzt, um die Durchlässigkeit und die Funktionalität des Wildtierkorridors (WTK) SG-19 «Jonschwil» sicherzustellen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, Tel. 058 229 31 47

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60.

26. Oktober 2023

2023-3020

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 2426

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