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Gesuch um Verlängerung der Bewilligung B21002 vom 5. April 2022 (Freisetzungsversuch mit sterilisierten Männchen der gebietsfremden Tigermücke [Aedes albopictus]) Gesuchstellerin:

Università professionale della Svizzera italiana (SUPSI)

Gegenstand:

Verlängerung der Bewilligung B21001 vom 5. April 2022 (Freisetzungsversuch mit sterilisierten Männchen der gebietsfremden Tigermücke [Aedes albopictus]) Beschreibung und Herkunft der Organismen: ­ Tigermücken (Aedes albopictus) sind invasive gebietsfremde Organismen, die ursprünglich aus Südostasien stammen und seit etwa 20 Jahren im Tessin etabliert sind.

Seit den letzten Jahren breiten sie sich auch in andere Regionen der Schweiz aus; ­ Tigermücken können Krankheitserreger wie beispielsweise Zika-, Chikungunya- und Dengue-Viren übertragen; ­ Die im Versuch zu verwendenden sterilisierten Tigermücken-Männchen stammen aus einer Zucht von Individuen, die 2019 und 2020 im Tessin gesammelt wurden.

Inhalt, Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Der Versuch ist Teil eines internationalen Projektes zur Untersuchung der Wirksamkeit der Sterilen-InsektenTechnik (SIT) zur Kontrolle der Tigermücke und der damit einhergehenden Verminderung von Übertragungen von Krankheiten; ­ Eine grosse Anzahl durch Bestrahlung sterilisierter Männchen soll wöchentlich freigesetzt werden. Die in der Natur vorkommenden Weibchen sollen vorwiegend von diesen sterilen Männchen begattet werden (5 bis 10-fache Anzahl sterilisierter Männchen im Vergleich zu den natürlich vorkommenden Männchen). In der Folge produzieren die Weibchen keine lebensfähigen Nachkommen, wodurch ein Populationsrückgang erwartet wird; ­ Die männlichen Mücken stechen nicht, erzeugen keinen Nachwuchs und sterben nach einigen Tagen;

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BBl 2023 2425

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­ Der Versuch wird in der Gemeinde Morcote durchgeführt. Der Erfolg dieser Methode wird ermittelt, indem die Tigermückenpopulation dieses Standortes verglichen wird mit einem Standort, an denen keine Freisetzungen stattfinden.

Ort des Versuchs: Morcote (TI) Dauer des Versuchs: 2024 (Die Freisetzungen finden von Mai bis Oktober statt.)

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff.

der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Das Verlängerungsgesuch, die Bewilligung vom 5. April 2022 und die nicht vertraulichen Akten zum ursprünglichen Gesuch können vom 27. Oktober 2023 bis einschliesslich 27. November 2023 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Monbijoustrasse 40, 3011 Bern (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Municipio di Morcote, Riva da Sant Antoni 10, 6922 Morcote.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (27. November 2023) zum Verlängerungsgesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (27. November 2023) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen.

Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

26. Oktober 2023

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Bundesamt für Umwelt