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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 3. Etappe Mitwirkung und Anhörung vom 3. November 2023

Gemeinde:

Frauenfeld

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ Projektdossier inkl. Planbeilagen ­ Diverse Konzepte (Entwässerungskonzept, Bodenschutzkonzept, Stabilisierungskonzept, Energiekonzept, Brandschutzkonzept etc.)

­ Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ­ Ergänzungsbericht zum UVB

Gegenstand:

Das Vorhaben zur 3. Etappe umfasst einerseits den Neubau des Unterkunftsgebäudes UE, welches für 550 Armeeangehörige Platz bieten soll. Zudem ist der Neubau einer Ausbildungshalle AF vorgesehen. In der Ausbildungshalle erfolgt die fachspezifische Schulung an Fahrzeugen.

Weiter soll das bestehende Kommandogebäude NK technisch, energetisch und bezüglich Gebäudesicherheit komplett saniert werden. Schliesslich soll das Hausmeistergebäude HM zurückgebaut werden. Des Weiteren sieht das Vorhaben diverse Umgebungsarbeiten vor (ZA). Bei den neuen Gebäuden UE und AF sollen analog zur 1. Etappe Plätze erstellt werden.

Zusätzlich soll ein neuer unversiegelter Appellplatz Nord erstellt werden. Zwischen dem Appellplatz Nord und den Plätzen UE/UF wird eine Böschung mit Veloständer und einem Raucherpavillon als Verbindungskorridor erstellt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

2023-3056

BBl 2023 2467

BBl 2023 2467

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 6. November bis 5. Dezember 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Departement für Bau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld (Erdgeschoss)

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG).

Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

3. November 2023

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport