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Beschluss über die Zuordnung der komplexen Behandlung von Hirnschlägen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 19. Oktober 2023

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2023 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die komplexe Behandlung von Hirnschlägen wird der hochspezialisierten Medizin zugeordnet.1 Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der komplexen Behandlung von Hirnschlägen zur hochspezialisierten Medizin vom 19. Oktober 2023 und der Schlussbericht zur Zuordnung der komplexen Behandlung von Hirnschlägen zur hochspezialisierten Medizin vom 19. Oktober 2023 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

31. Oktober 2023

Für das HSM-Beschlussorgan Der Vize-Präsident: Raffaele De Rosa

1

Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP). Das Klassifizierungssystem wird jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) ist auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (www.gdk-cds.ch) publiziert.

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BBl 2023 2450

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