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Notifikation (Art. 36 Bst. a Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021).

Adem Isufi, geboren am 31. Januar 1974, Nordmazedonien, unbekannter Aufenthalt.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 52 Absätze 2 und 3 VwVG: 1.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, innert sieben Tagen ab Publikation dieser Verfügung im Bundesblatt seinen Beschwerdewillen durch das Einreichen einer rechtsgenügliche Beschwerde im Sinne der Erwägungen zu bestätigen.

2.

Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die als Beschwerde behandelte Eingabe unter Kostenfolge nicht eingetreten.

3.

Diese Verfügung geht an den Beschwerdeführer und die Vorinstanz.

9. November 2023

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI

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BBl 2023 2520

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