BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Anpassungen Sammelpaket April 2023, Kanton Graubünden Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 20. Oktober 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 28. September 2023 wird die Richtplananpassung des Kantons Sammelpaket April 2023 mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 221 genehmigt

2.

Der Kanton Graubünden wird aufgefordert, bei einer zukünftigen Gesamtüberprüfung des Richtplankapitels «Landschaft» bzw. «Regionalpärke» die bestehenden Festlegungen mit Bezug auf die Anforderungen des Merkblatts «Bezeichnung von Pärken nach Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz im kantonalen Richtplan» des ARE, überarbeitete Version vom April 2023, zu überprüfen und anzupassen, insbesondere in Bezug auf die strategisch-räumlichen Ziele sowie die Vorgaben für die Umsetzung dieser Ziele durch den Kanton und die Gemeinden.

3.

Er wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung der ErsatzZubringeranlage Brambrüesch sicherzustellen, dass a) sich die Standorte der für diese Anlage benötigten Infrastruktur, insbesondere die Standorte der Stützen, nach dem Prinzip der grösstmöglichen Schonung nicht oder so wenig wie möglich in schützenswerten Lebensräumen befinden und Flächen für die notwendigen Ersatzmassnahmen im Rahmen der Projektplanung gesichert werden; b) die Wildruhezone «Pizokel» (Nr. 1290101.00) in allen für das Vorhaben relevanten Plänen korrekt dargestellt ist; c) das Kollisionsrisiko von national prioritären Vogelarten mit dieser Ersatz-Zubringeranlage durch entsprechende Massnahmen minimiert wird; die Schutzinteressen der davon betroffenen Objekte gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) berücksichtigt werden

4.

Der Kanton Graubünden wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung des Abbauund Deponiestandorts «Motta di Miralago» die Schutzinteressen des davon betroffenen Objekts gemäss ISOS zu berücksichtigen

2023-3140

BBl 2023 2514

BBl 2023 2514

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur, Tel. 081 257 23 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 467 11 08

9. November 2023

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Bundesamt für Raumentwicklung