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Eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 31. Oktober 2023 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 8. September 2020 «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» (BBl 2020 8430) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

14 der 17 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 15. Februar 2024 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2023 2488), wird der Rückzug der Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

7. November 2023

Bundeskanzlei

2023-3144

BBl 2023 2489

BBl 2023 2489

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